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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 30

Umsatzsteuererklärung Zeile 30: Sonstige Leistungen nach § 3 Absatz 9a UStG zu 0 %

Hier trägst du unentgeltliche sonstige Leistungen nach § 3 Absatz 9a UStG ein, die dem Steuersatz von 0 % unterliegen. Das betrifft nur Wertabgaben im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Sonstige Leistungen nach § 3 Absatz 9a UStG zu 0 %B. Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben › Unentgeltliche Wertabgaben159 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 30?

Zeile 30 gehört zum Block „Unentgeltliche Wertabgaben“ in Abschnitt B. Hier erfasst du sonstige Leistungen, die du ohne Entgelt aus deinem Unternehmen erbringst, zum Beispiel für private Zwecke, und die nach § 3 Absatz 9a UStG wie entgeltliche Leistungen behandelt werden. Die Kennzahl ist 159.

Der Steuersatz von 0 % gilt nur für Solarmodule, wesentliche Komponenten einer Photovoltaikanlage und Stromspeicher sowie deren Installation. Ein Beispiel ist die unentgeltliche Installation einer solchen Anlage durch einen Solarbetrieb am privaten Wohnhaus des Inhabers.

Unentgeltliche Lieferungen zu 0 % gehören in Zeile 29, entgeltliche Umsätze zu 0 % in Zeile 28.

So füllst du die Zeile aus

Trage die Bemessungsgrundlage in vollen Euro ohne Cent ein. Bei unentgeltlichen sonstigen Leistungen sind das die dafür entstandenen Ausgaben, nicht ein Entgelt.

Negative Beträge sind möglich, etwa bei Berichtigungen.

Die Zeile füllst du nur für Zeiträume der Regelbesteuerung aus. Als Kleinunternehmer sind deine unentgeltlichen Wertabgaben nach § 19 Absatz 1 UStG steuerfrei.

Häufige Fehler

Verwechsle Zeile 30 nicht mit Zeile 29 (unentgeltliche Lieferungen zu 0 %) oder Zeile 31 (Umsätze zu anderen Steuersätzen).

Andere private Nutzungen, etwa eines Firmenwagens, gehören nicht hierher, sondern in Zeile 24 oder 27.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30007Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zu steuerfreien Umsätze nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) und zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorzunehmen. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.
  • FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
  • FehlerPrüfregel 30422Sie haben angegeben, auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 Absatz 3 UStG zu verzichten (Zeile 16). Eingaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind daher nicht zulässig. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben.
  • FehlerPrüfregel 30412Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorzunehmen. Bitte ergänzen Sie diese.
  • FehlerPrüfregel 30414Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zur steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) vorzunehmen. Bitte ergänzen Sie diese. Sollten Sie auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten, ist in der Zeile 16 der 01.01.einzutragen.
  • FehlerPrüfregel 30423Sie haben angegeben, auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 Absatz 3 UStG zu verzichten (Zeile 16). Eingaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind nicht zulässig. Es sind Eintragungen zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 erforderlich.
  • FehlerPrüfregel 30424Sie haben Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) und zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorgenommen. Sofern es sich um einen Wechsel von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung im laufenden Jahr handelt, ist das Datum des Wechsels in Zeile 16 anzugeben. Handelt es sich nicht um einen solchen Wechsel, sind entweder die Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG oder zur Regelbesteuerung zu entfernen und gegebenenfalls Steuerbeträge, die nach dem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung auf den Zeitraum der Regelbesteuerung entfallen und aufgrund der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) erst im Zeitraum der Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung entstanden sind, in der Zeile 115 bei Steuer-, Vorsteuer- und Kürzungsbeträge, die auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen, einzutragen. Gleiches gilt für Berichtigungen nach § 17 UStG bei Kleinunternehmern.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 30 der Umsatzsteuererklärung 2025 ein?

Unentgeltliche sonstige Leistungen nach § 3 Absatz 9a UStG zum Steuersatz von 0 %, also Wertabgaben im Zusammenhang mit Solarmodulen, Komponenten und Speichern von Photovoltaikanlagen. Die Kennzahl ist 159.

Muss ich Zeile 30 ausfüllen, wenn ich Kleinunternehmer bin?

Nein. Als Kleinunternehmer sind deine unentgeltlichen Wertabgaben steuerfrei. Musst du eine Erklärung abgeben, gehören sie in Zeile 48.

Kann ich in Zeile 30 einen negativen Betrag eintragen?

Ja, das Eingabeformat erlaubt negative Beträge, etwa bei Berichtigungen.

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