Zum Inhalt springen
Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 78

Umsatzsteuererklärung Zeile 78: Minderung der Bemessungsgrundlage bei Forderungsausfall

Hier trägst du die Entgelte ein, die du für bereits versteuerte Umsätze nicht mehr erhältst. Der Betrag mindert die Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG für uneinbringliche Forderungsentgelte (in Abschnitt B enthalten)H. Ergänzende Angaben zu Umsätzen › Betrag650 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 78?

In Zeile 78 erfasst du Minderungen der Bemessungsgrundlage für Forderungen, die uneinbringlich geworden sind. Das betrifft Umsätze, die du als steuerpflichtig erklärt hast, deren Entgelt du aber nicht mehr bekommst, zum Beispiel weil dein Kunde zahlungsunfähig ist.

Die Minderung beruht auf § 17 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG. Die Berichtigung gehört in den Besteuerungszeitraum, in dem die Uneinbringlichkeit eingetreten ist.

So füllst du die Zeile aus

Die Minderung berücksichtigst du zuerst bei den Bemessungsgrundlagen in Abschnitt B. In Zeile 78 gibst du sie zusätzlich an. Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Negative Beträge sind in diesem Feld nicht vorgesehen.

Andere Minderungen, etwa durch Skonto oder Rabatt, gehören nicht in Zeile 78. Ebenfalls nicht hierher gehören Änderungen bei innergemeinschaftlichen Erwerben, bei Umsätzen nach § 13b UStG, bei der Auslagerung aus einem Umsatzsteuerlager und bei Lieferungen an den letzten Abnehmer im Dreiecksgeschäft.

Zahlt dein Kunde später doch, musst du die Bemessungsgrundlage wieder erhöhen.

  • Nur uneinbringlich gewordene Entgelte
  • Betrag in Euro ohne Cent, ohne Minuszeichen
  • Der Betrag ist bereits in Abschnitt B enthalten

Häufige Fehler

ELSTER weist dich darauf hin, wenn du in Abschnitt B negative Beträge eingetragen hast, aber Zeile 78 leer lässt. Prüfe dann, ob es sich um eine Minderung wegen Uneinbringlichkeit handelt.

Ein Fehler entsteht auch, wenn du Zeile 78 ausfüllst, aber keine Umsätze in Abschnitt B angegeben hast.

Abgrenzung zu anderen Zeilen

Die Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge nach § 17 Absatz 1 Satz 2 UStG gehört nicht in Zeile 78, sondern in Zeile 88. Zeile 78 betrifft nur die Minderung der Bemessungsgrundlage für deine eigenen steuerpflichtigen Umsätze.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30941Sie haben negative Beträge in einem Umsatz in Abschnitt B (Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben) eingetragen. Eintragungen zur Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG für uneinbringliche Forderungsentgelte haben Sie jedoch nicht getätigt. Bitte prüfen Sie jeweils, ob es sich bei dem negativen Betrag um eine einzutragende Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG für uneinbringliche Forderungsentgelte handelt.
  • FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
  • FehlerPrüfregel 30940Sie haben Eintragungen zur Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG für uneinbringliche Forderungsentgelte getätigt, aber keine Umsätze in Abschnitt B (Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben) angegeben. Bitte entsprechende Umsätze in Abschnitt B (Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben) eintragen.

Zeile 78 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202578
2022115
2021118

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 78 der Umsatzsteuererklärung ein?

Die Minderung der Bemessungsgrundlage, weil Entgelte für deine steuerpflichtigen Umsätze uneinbringlich geworden sind. Der Betrag ist bereits in Abschnitt B enthalten und wird hier zusätzlich angegeben.

Wann muss ich die Minderung in Zeile 78 eintragen?

In dem Besteuerungszeitraum, in dem die Forderung uneinbringlich geworden ist.

Warum meldet ELSTER einen Fehler, wenn Zeile 78 ausgefüllt ist?

ELSTER prüft, ob du die zugehörigen Umsätze in Abschnitt B angegeben hast. Ohne diese Umsätze lässt sich die Minderung nicht zuordnen.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.