Umsatzsteuererklärung Zeile 78: Minderung der Bemessungsgrundlage bei Forderungsausfall
Hier trägst du die Entgelte ein, die du für bereits versteuerte Umsätze nicht mehr erhältst. Der Betrag mindert die Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG für uneinbringliche Forderungsentgelte (in Abschnitt B enthalten)H. Ergänzende Angaben zu Umsätzen › Betrag | 650 | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 78?
So füllst du die Zeile aus
Nur uneinbringlich gewordene Entgelte Betrag in Euro ohne Cent, ohne Minuszeichen Der Betrag ist bereits in Abschnitt B enthalten
Häufige Fehler
Abgrenzung zu anderen Zeilen
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 30941Sie haben negative Beträge in einem Umsatz in Abschnitt B (Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben) eingetragen. Eintragungen zur Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG für uneinbringliche Forderungsentgelte haben Sie jedoch nicht getätigt. Bitte prüfen Sie jeweils, ob es sich bei dem negativen Betrag um eine einzutragende Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG für uneinbringliche Forderungsentgelte handelt.
- FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
- FehlerPrüfregel 30940Sie haben Eintragungen zur Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG für uneinbringliche Forderungsentgelte getätigt, aber keine Umsätze in Abschnitt B (Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben) angegeben. Bitte entsprechende Umsätze in Abschnitt B (Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben) eintragen.
Zeile 78 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 78 |
| 2022 | 115 |
| 2021 | 118 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 78 der Umsatzsteuererklärung ein?
Wann muss ich die Minderung in Zeile 78 eintragen?
Warum meldet ELSTER einen Fehler, wenn Zeile 78 ausgefüllt ist?
Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick
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