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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 83

Umsatzsteuererklärung Zeile 83: Vorsteuer aus Leistungen nach § 13b UStG

Hier trägst du die Vorsteuer aus Leistungen ein, für die du als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldest. Den Betrag berechnest du selbst, denn die Rechnung weist keine Umsatzsteuer aus.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG)I. Abziehbare Vorsteuerbeträge › Steuer467 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 83?

In Zeile 83 trägst du die Vorsteuerbeträge ein, die aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG stammen. Bei diesen Leistungen schuldest du als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, nicht der leistende Unternehmer.

Die Vorsteuer kannst du nur abziehen, wenn die Leistung für dein Unternehmen ausgeführt wurde und du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist. Die Rechnung des leistenden Unternehmers enthält keine Umsatzsteuer. Du berechnest die Steuer selbst aus der Bemessungsgrundlage.

Kleinunternehmer schulden die Steuer bei Leistungen nach § 13b UStG zwar, können sie aber nicht als Vorsteuer abziehen.

Zusammenhang mit den Umsätzen

Zu den Leistungen nach § 13b UStG gehören drei Gruppen: sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers, Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, und andere Leistungen nach § 13b Absatz 2 Nummer 1, 2, 4 bis 12 UStG.

Die Umsätze und die darauf entfallende Steuer gibst du in den Zeilen 65, 66 und 67 an. Die Summe der Steuer aus Zeile 68 überträgst du in Zeile 107. Die Vorsteuer aus denselben Leistungen gehört in Zeile 83.

  • Zeile 65: Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers
  • Zeile 66: Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen
  • Zeile 67: Andere Leistungen nach § 13b Absatz 2 Nummer 1, 2, 4 bis 12 UStG

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, wenn du Zeile 83 ausgefüllt hast, aber keine Eintragungen in den Zeilen 65, 66 oder 67 vorgenommen hast. Prüfe dann, ob die Eintragung in Zeile 83 entfernt werden muss oder ob zusätzlich Eintragungen in den Zeilen 65, 66 oder 67 nötig sind.

Die Summe der abziehbaren Vorsteuerbeträge in Zeile 87 muss mit der Summe der einzelnen Beträge übereinstimmen. Wenn du die Summe angibst, aber keine Einzelbeträge erklärst, meldet ELSTER einen Fehler.

Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind Vorsteuerbeträge nur für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge zulässig (Zeile 85). Eine Eintragung in Zeile 83 ist dann nicht möglich.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30949Sie haben Eintragungen zur Vorsteuer aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG), in Zeile 83 vorgenommen, jedoch keine Umsätze zum Leistungsempfänger als Steuerschuldner (Zeilen 65, 66 und 67) getätigt. Bitte prüfen Sie, ob die Eintragung in Zeile 83 zu entfernen oder zusätzlich Eintragungen in den Zeilen 65, 66 oder 67 vorzunehmen sind.
  • FehlerPrüfregel 30901Die Summe der abziehbaren Vorsteuerbeträge wurde angegeben, es wurden jedoch keine Einzelbeträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30317Die angegebene Summe der abziehbaren Vorsteuerbeträge stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
  • FehlerPrüfregel 30367Die Summe der abziehbaren Vorsteuerbeträge wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
  • FehlerPrüfregel 30705Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind Angaben zu den abziehbaren Vorsteuerbeträgen ausschließlich zulässig für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG (§ 15 Absatz 4a UStG).

Zeile 83 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202583
2018–2022126
2016–201766

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 83 der Umsatzsteuererklärung ein?

Die Vorsteuerbeträge aus Leistungen, bei denen du als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldest. Den Betrag berechnest du selbst aus der Bemessungsgrundlage.

Muss ich Zeile 83 ausfüllen, wenn ich keine Umsätze nach § 13b UStG habe?

Nein. Die Vorsteuer aus § 13b-Leistungen setzt voraus, dass solche Leistungen bezogen wurden. Ohne entsprechende Umsätze in den Zeilen 65, 66 oder 67 ist die Eintragung in Zeile 83 in der Regel nicht sinnvoll.

Wo trage ich die Umsatzsteuer für § 13b-Leistungen ein?

Die Umsatzsteuer gibst du in den Zeilen 65 bis 67 an. Die Summe aus Zeile 68 überträgst du in Zeile 107. Die Vorsteuer aus denselben Leistungen trägst du in Zeile 83 ein.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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