Umsatzsteuererklärung Zeile 83: Vorsteuer aus Leistungen nach § 13b UStG
Hier trägst du die Vorsteuer aus Leistungen ein, für die du als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldest. Den Betrag berechnest du selbst, denn die Rechnung weist keine Umsatzsteuer aus.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG)I. Abziehbare Vorsteuerbeträge › Steuer | 467 | Betrag in Euro mit Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 83?
Zusammenhang mit den Umsätzen
Zeile 65: Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers Zeile 66: Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen Zeile 67: Andere Leistungen nach § 13b Absatz 2 Nummer 1, 2, 4 bis 12 UStG
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 30949Sie haben Eintragungen zur Vorsteuer aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG), in Zeile 83 vorgenommen, jedoch keine Umsätze zum Leistungsempfänger als Steuerschuldner (Zeilen 65, 66 und 67) getätigt. Bitte prüfen Sie, ob die Eintragung in Zeile 83 zu entfernen oder zusätzlich Eintragungen in den Zeilen 65, 66 oder 67 vorzunehmen sind.
- FehlerPrüfregel 30901Die Summe der abziehbaren Vorsteuerbeträge wurde angegeben, es wurden jedoch keine Einzelbeträge erklärt.
- FehlerPrüfregel 30317Die angegebene Summe der abziehbaren Vorsteuerbeträge stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
- FehlerPrüfregel 30367Die Summe der abziehbaren Vorsteuerbeträge wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
- FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
- FehlerPrüfregel 30705Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind Angaben zu den abziehbaren Vorsteuerbeträgen ausschließlich zulässig für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG (§ 15 Absatz 4a UStG).
Zeile 83 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 83 |
| 2018–2022 | 126 |
| 2016–2017 | 66 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 83 der Umsatzsteuererklärung ein?
Muss ich Zeile 83 ausfüllen, wenn ich keine Umsätze nach § 13b UStG habe?
Wo trage ich die Umsatzsteuer für § 13b-Leistungen ein?
Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick
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