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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 61

Umsatzsteuererklärung Zeile 61: Lieferungen im Dreiecksgeschäft zum Steuersatz von 7 %

In Zeile 61 trägst du die Bemessungsgrundlage der Lieferung ein, für die du als letzter Abnehmer im innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft die Umsatzsteuer schuldest und die dem Steuersatz von 7 % unterliegt.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
zum Steuersatz von 7 %F. Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte (§ 25b UStG) › Lieferungen, für die der letzte Abnehmer die Umsatzsteuer schuldet746 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
zum Steuersatz von 7 %F. Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte (§ 25b UStG) › Lieferungen, für die der letzte Abnehmer die Umsatzsteuer schuldet– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 61?

Zeile 61 gehört zum Abschnitt F der Umsatzsteuererklärung. Dort geht es um innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte nach § 25b UStG. In diesem Abschnitt erklärst du Lieferungen, für die der letzte Abnehmer die Umsatzsteuer schuldet.

Du füllst Zeile 61 als letzter Abnehmer aus. Du gibst die Bemessungsgrundlage der Lieferung an, die dem Steuersatz von 7 % unterliegt. Die Lieferung stammt vom ersten Abnehmer in der Kette, nicht von dir.

Die Bemessungsgrundlage ist ein Nettobetrag ohne Umsatzsteuer. Für Zeile 61 gibst du den Betrag in Euro ohne Cent ein, auch negativ. Der zugehörige Steuerbetrag wird in Zeile 64 als Summe der Steuer zusammengefasst.

So füllst du die Zeile aus

Trage die Bemessungsgrundlage der Lieferung ein, für die du als letzter Abnehmer die Umsatzsteuer schuldest und die dem Steuersatz von 7 % unterliegt. Der Betrag gehört in die Kennzahl 746.

Die Bemessungsgrundlage und die Steuer müssen gemeinsam angegeben werden. Die Steuer bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften in Form von Lieferungen zum Steuersatz von 7 % muss 7 % der Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer entsprechen.

Hast du in Zeile 86 Vorsteuerbeträge aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften nach § 25b Absatz 5 UStG eingetragen, aber keine Lieferungen in den Zeilen 60 bis 63 erklärt, weist ELSTER darauf hin. Dann ergänzt du entweder die Lieferungen oder entfernst die Eintragung in Zeile 86.

  • Zeile 60: zum Steuersatz von 19 %
  • Zeile 61: zum Steuersatz von 7 %
  • Zeile 62: zum Steuersatz von 0 %
  • Zeile 63: zu anderen Steuersätzen

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob die Summe der Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte mit der Summe der einzelnen Beträge übereinstimmt. Fehlt die Summe oder weicht sie ab, erscheint eine Fehlermeldung.

Ein weiterer Fehler ist, die Bemessungsgrundlage ohne die zugehörige Steuer anzugeben. Beide Angaben müssen gemeinsam gemacht werden.

Wenn du keine Lieferungen im Dreiecksgeschäft erklärt hast, aber Vorsteuerbeträge in Zeile 86 eingetragen hast, prüfe, ob die Eintragung in Zeile 86 zu entfernen ist oder ob zusätzlich Eintragungen in den Zeilen 60 bis 63 vorzunehmen sind.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30951Sie haben Eintragungen zu Vorsteuerbeträgen aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Absatz 5 UStG) in Zeile 86 vorgenommen, jedoch keine Angaben zu Lieferungen, für die der letzte Abnehmer die Umsatzsteuer im innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft schuldet (Zeilen 60, 61, 62, 63) getätigt. Bitte prüfen Sie, ob die Eintragung in Zeile 86 zu entfernen oder zusätzlich Eintragungen in den Zeilen 60, 61, 62 oder 63 vorzunehmen sind.
  • FehlerPrüfregel 30802Die Summe der Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte wurde angegeben, es wurden jedoch keine einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30356Die angegebene Summe der Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
  • FehlerPrüfregel 30406Die Summe der Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
  • FehlerPrüfregel 30661Die angegebene Steuer bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b UStG) in Form von Lieferungen zum Steuersatz von 7 Prozent, für die der letzte Abnehmer die Umsatzsteuer schuldet, entspricht nicht 7 Prozent der Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer.
  • FehlerPrüfregel 30672Bei den innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b UStG) in Form von Lieferungen zum Steuersatz von 7 Prozent, für die der letzte Abnehmer die Umsatzsteuer schuldet, müssen die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und die Steuer gemeinsam angegeben werden.

Zeile 61 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202561
2018–202295
2016–201718

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 61 der Umsatzsteuererklärung ein?

Die Bemessungsgrundlage der Lieferung, für die du als letzter Abnehmer im innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft die Umsatzsteuer schuldest und die dem Steuersatz von 7 % unterliegt. Der Betrag gehört in die Kennzahl 746.

Wer füllt Zeile 61 aus?

Der letzte Abnehmer im innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft, der die Umsatzsteuer schuldet. Die Lieferung selbst stammt vom ersten Abnehmer in der Kette.

Muss ich die Steuer in Zeile 61 angeben?

Die Bemessungsgrundlage und die Steuer müssen gemeinsam angegeben werden. Die Steuer bei Lieferungen zum Steuersatz von 7 % muss 7 % der Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer entsprechen.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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