Umsatzsteuererklärung Zeile 51: Innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 19 %
In Zeile 51 trägst du die Bemessungsgrundlage und die Steuer für steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 19 % ein. Die Werte stammen aus deinen Erwerbsvorgängen.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| zum Steuersatz von 19 %D. Innergemeinschaftliche Erwerbe › Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe (§ 1a UStG) | 781 | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
| zum Steuersatz von 19 %D. Innergemeinschaftliche Erwerbe › Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe (§ 1a UStG) | – | Betrag in Euro mit Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 51?
So füllst du die Zeile aus
Bemessungsgrundlage: Nettobetrag ohne Umsatzsteuer Steuer: 19 % der Bemessungsgrundlage Beide Felder gemeinsam ausfüllen
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 30312Sie haben Eintragungen zu Vorsteuerbeträgen aus innergemeinschaftlichen Erwerben von Gegenständen (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 UStG) in Zeile 80 vorgenommen, jedoch keine Angaben zu steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerben (Zeilen 51, 52, 54 und 55) getätigt. Bitte prüfen Sie, ob die Eintragung in Zeile 80 zu entfernen oder zusätzlich Eintragungen in den Zeilen 51, 52, 54 oder 55 vorzunehmen sind.
- FehlerPrüfregel 30800Die Summe der Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe wurde angegeben, es wurden jedoch keine einzelnen Beträge erklärt.
- FehlerPrüfregel 30342Die angegebene Summe der Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
- FehlerPrüfregel 30392Die Summe der Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
- FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
- FehlerPrüfregel 30669Bei den steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerben (§ 1a UStG) zum Steuersatz von 19 Prozent müssen die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und die Steuer gemeinsam angegeben werden.
- FehlerPrüfregel 30656Die angegebene Steuer bei den steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerben (§ 1a UStG) zum Steuersatz von 19 Prozent entspricht nicht 19 Prozent der Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer.
Zeile 51 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 51 |
| 2018–2022 | 82 |
| 2016–2017 | 9 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 51 der Umsatzsteuererklärung ein?
Muss ich die Steuer in Zeile 51 selbst berechnen?
Was passiert, wenn ich Zeile 51 ausfülle, aber keine Vorsteuer in Zeile 80 angebe?
Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick
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