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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 51

Umsatzsteuererklärung Zeile 51: Innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 19 %

In Zeile 51 trägst du die Bemessungsgrundlage und die Steuer für steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 19 % ein. Die Werte stammen aus deinen Erwerbsvorgängen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
zum Steuersatz von 19 %D. Innergemeinschaftliche Erwerbe › Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe (§ 1a UStG)781 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
zum Steuersatz von 19 %D. Innergemeinschaftliche Erwerbe › Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe (§ 1a UStG)– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 51?

In Zeile 51 erklärst du steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe, die dem Steuersatz von 19 % unterliegen. Das sind Erwerbe von Gegenständen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, für die in Deutschland Umsatzsteuer anfällt.

Du gibst die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und die darauf entfallende Steuer an. Die Steuer muss 19 % der Bemessungsgrundlage entsprechen.

So füllst du die Zeile aus

Die Bemessungsgrundlage trägst du in vollen Euro ohne Cent ein, die Steuer mit Cent. Beide Angaben sind Pflicht, wenn du diese Erwerbe erklärst.

Die Summe der Steuer aus Zeile 51 fließt in die Summe der Steuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe ein, die in Zeile 104 übertragen wird.

  • Bemessungsgrundlage: Nettobetrag ohne Umsatzsteuer
  • Steuer: 19 % der Bemessungsgrundlage
  • Beide Felder gemeinsam ausfüllen

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob die Steuer 19 % der Bemessungsgrundlage entspricht. Weicht der Betrag ab, erscheint eine Fehlermeldung.

Wenn du Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerben in Zeile 80 angibst, musst du auch die steuerpflichtigen Erwerbe in den Zeilen 51, 52, 54 oder 55 erklären. Sonst weist ELSTER darauf hin, dass die Eintragung in Zeile 80 zu prüfen ist.

Die Summe der Steuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe muss mit den Einzelbeträgen übereinstimmen. Fehlt die Summe oder weicht sie ab, meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30312Sie haben Eintragungen zu Vorsteuerbeträgen aus innergemeinschaftlichen Erwerben von Gegenständen (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 UStG) in Zeile 80 vorgenommen, jedoch keine Angaben zu steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerben (Zeilen 51, 52, 54 und 55) getätigt. Bitte prüfen Sie, ob die Eintragung in Zeile 80 zu entfernen oder zusätzlich Eintragungen in den Zeilen 51, 52, 54 oder 55 vorzunehmen sind.
  • FehlerPrüfregel 30800Die Summe der Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe wurde angegeben, es wurden jedoch keine einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30342Die angegebene Summe der Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
  • FehlerPrüfregel 30392Die Summe der Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
  • FehlerPrüfregel 30669Bei den steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerben (§ 1a UStG) zum Steuersatz von 19 Prozent müssen die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und die Steuer gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 30656Die angegebene Steuer bei den steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerben (§ 1a UStG) zum Steuersatz von 19 Prozent entspricht nicht 19 Prozent der Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer.

Zeile 51 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202551
2018–202282
2016–20179

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 51 der Umsatzsteuererklärung ein?

Die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und die Steuer für innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 19 %.

Muss ich die Steuer in Zeile 51 selbst berechnen?

Ja, die Steuer muss 19 % der Bemessungsgrundlage entsprechen. ELSTER prüft das.

Was passiert, wenn ich Zeile 51 ausfülle, aber keine Vorsteuer in Zeile 80 angebe?

Das ist möglich. Die Prüfung von ELSTER greift nur, wenn du Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerben in Zeile 80 angibst, aber keine steuerpflichtigen Erwerbe erklärst.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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