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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 44

Umsatzsteuererklärung Zeile 44: Reiseleistungen nach § 25 Absatz 2 UStG

Trage hier den steuerfreien Teil deiner Reiseleistungen ein, bei dem die Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet erbracht wurden. Der Betrag stammt aus deiner Aufzeichnung nach § 25 Absatz 5 UStG.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Reiseleistungen nach § 25 Absatz 2 UStGC. Steuerfreie Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben › b) Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug (z. B. nach § 4 Nummer 1 Buchstabe a, 2 bis 7 UStG)– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 44?

Die Zeile erfasst Reiseleistungen nach § 25 Absatz 2 UStG. Nach dieser Vorschrift ist die sonstige Leistung des Reiseveranstalters steuerfrei, soweit die ihr zuzurechnenden Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet bewirkt werden. Diese Umsätze berechtigen zum Vorsteuerabzug.

Die Steuerbefreiung musst du nachweisen. Aus deinen Aufzeichnungen muss hervorgehen, welche Beträge auf steuerfreie und welche auf steuerpflichtige Leistungen entfallen.

Die Zeile gehört zum Abschnitt C „Steuerfreie Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben“, Block b) „Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug“. In früheren Jahren stand dieser Eintrag in Zeile 40 (2016–2017) und Zeile 70 (2018–2022).

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Ein negativer Betrag ist möglich.

Die Zeile 45 bildet die Summe der Zeilen 42 bis 44. Wenn du einzelne Beträge in den Zeilen 42 bis 44 erklärst, musst du auch die Summe in Zeile 45 angeben – und umgekehrt. Die Summe muss mit der Addition der Einzelbeträge übereinstimmen.

  • Zeile 41: Ausfuhrlieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe a UStG), nicht Teil der Summe in Zeile 45
  • Zeile 42: zum Beispiel Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr, Umsätze für die Seeschifffahrt und Luftfahrt sowie grenzüberschreitende Güterbeförderungen
  • Zeile 43: Umsätze im Sinne des Offshore-Steuerabkommens, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut und des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere
  • Zeile 45: Summe der Zeilen 42 bis 44

Zusammenspiel mit der Kleinunternehmer-Regelung

Wenn du in Zeile 16 den Wechsel von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung mit Datum angibst, sind Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG in Zeile 48 erforderlich. Zusätzlich musst du Angaben zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder in Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 machen.

Wenn du dagegen auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 Absatz 3 UStG verzichtest (Eintrag 01.01. in Zeile 16), sind Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG in Zeile 48 nicht zulässig.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30007Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zu steuerfreien Umsätze nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) und zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorzunehmen. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.
  • FehlerPrüfregel 30804Die Summe der weiteren steuerfreien Umsätze mit Vorsteuerabzug der Zeilen 42 bis 44 wurde angegeben, es wurden jedoch keine einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30345Die angegebene Summe der weiteren steuerfreien Umsätze mit Vorsteuerabzug der Zeilen 42 bis 44 stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
  • FehlerPrüfregel 30415Die Summe der weiteren steuerfreien Umsätze mit Vorsteuerabzug der Zeilen 42 bis 44 wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30422Sie haben angegeben, auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 Absatz 3 UStG zu verzichten (Zeile 16). Eingaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind daher nicht zulässig. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben.
  • FehlerPrüfregel 30412Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorzunehmen. Bitte ergänzen Sie diese.
  • FehlerPrüfregel 30414Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zur steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) vorzunehmen. Bitte ergänzen Sie diese. Sollten Sie auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten, ist in der Zeile 16 der 01.01.einzutragen.
  • FehlerPrüfregel 30423Sie haben angegeben, auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 Absatz 3 UStG zu verzichten (Zeile 16). Eingaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind nicht zulässig. Es sind Eintragungen zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 erforderlich.
  • FehlerPrüfregel 30424Sie haben Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) und zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorgenommen. Sofern es sich um einen Wechsel von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung im laufenden Jahr handelt, ist das Datum des Wechsels in Zeile 16 anzugeben. Handelt es sich nicht um einen solchen Wechsel, sind entweder die Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG oder zur Regelbesteuerung zu entfernen und gegebenenfalls Steuerbeträge, die nach dem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung auf den Zeitraum der Regelbesteuerung entfallen und aufgrund der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) erst im Zeitraum der Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung entstanden sind, in der Zeile 115 bei Steuer-, Vorsteuer- und Kürzungsbeträge, die auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen, einzutragen. Gleiches gilt für Berichtigungen nach § 17 UStG bei Kleinunternehmern.

Zeile 44 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202544
2018–202270
2016–201740

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 44 der Umsatzsteuererklärung ein?

Den Betrag deiner Reiseleistungen nach § 25 Absatz 2 UStG, bei denen die Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet erbracht wurden. Diese Leistungen sind steuerfrei.

Warum muss ich Zeile 45 ausfüllen, wenn ich Zeile 44 ausfülle?

Die Zeile 45 ist die Summe der Zeilen 42 bis 44. ELSTER prüft, ob die Summe mit den Einzelbeträgen übereinstimmt und ob bei Einzelbeträgen auch die Summe angegeben wurde.

Was passiert, wenn ich die Kleinunternehmer-Regelung gewechselt habe?

Bei einem unterjährigen Wechsel zur Regelbesteuerung musst du das Datum in Zeile 16 angeben und zusätzlich Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG in Zeile 48 sowie zur Regelbesteuerung machen. Beim Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung darf Zeile 48 dagegen nicht ausgefüllt werden.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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