Umsatzsteuererklärung Zeile 69: Umsätze durch Verzicht auf Steuerbefreiung
Hier trägst du die Umsätze ein, die du wegen eines Verzichts auf Steuerbefreiung nach § 9 UStG als steuerpflichtig behandelt hast. Sie sind in Abschnitt B enthalten.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Umsätze, die auf Grund eines Verzichts auf Steuerbefreiung (§ 9 UStG) als steuerpflichtig behandelt worden sind (in Abschnitt B enthalten)H. Ergänzende Angaben zu Umsätzen › Betrag | – | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 69?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel USt_30015Sie haben Eintragungen in Zeile 69 bei Umsätzen, die auf Grund eines Verzichts auf Steuerbefreiung (§ 9 UStG) als steuerpflichtig behandelt worden sind (in Abschnitt B enthalten) vorgenommen. Bei den Lieferungen und sonstigen Leistungen zu 19 % (Zeile 22), zu 7 % (Zeile 25) und den unentgeltlichen Wertabgaben zu 19 % (Zeilen 23 und 24) und 7 % (Zeilen 26 und 27) haben Sie aber keine Eintragungen vorgenommen. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragungen.
- HinweisPrüfregel USt_30016Sie haben Eintragungen in Zeile 69 bei Umsätzen, die auf Grund eines Verzichts auf Steuerbefreiung (§ 9 UStG) als steuerpflichtig behandelt worden sind (in Abschnitt B enthalten) vorgenommen. Bei den Lieferungen und sonstigen Leistungen zu 19 % (Zeile 22), zu 7 % (Zeile 25) und den unentgeltlichen Wertabgaben zu 19 % (Zeilen 23 und 24) und 7 % (Zeilen 26 und 27) haben Sie aber keine Eintragungen in entsprechender Höhe vorgenommen. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragungen.
- FehlerPrüfregel 30740Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind ergänzende Angaben zu Umsätzen, die auf Grund eines Verzichts auf Steuerbefreiung (§ 9 UStG) als steuerpflichtig behandelt worden sind, nicht zulässig.
Zeile 69 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 69 |
| 2020–2022 | 104 |
| 2019 | 106 |
| 2018 | 108 |
| 2016–2017 | 50 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 69 der Umsatzsteuererklärung ein?
Muss ich Zeile 69 ausfüllen, wenn ich die Kleinunternehmer-Regelung nutze?
Gehört ein Grundstücksverkauf mit Option zur Steuerpflicht in Zeile 69?
Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick
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