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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 69

Umsatzsteuererklärung Zeile 69: Umsätze durch Verzicht auf Steuerbefreiung

Hier trägst du die Umsätze ein, die du wegen eines Verzichts auf Steuerbefreiung nach § 9 UStG als steuerpflichtig behandelt hast. Sie sind in Abschnitt B enthalten.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Umsätze, die auf Grund eines Verzichts auf Steuerbefreiung (§ 9 UStG) als steuerpflichtig behandelt worden sind (in Abschnitt B enthalten)H. Ergänzende Angaben zu Umsätzen › Betrag– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 69?

In Zeile 69 gibst du die Umsätze an, die du auf Grund eines Verzichts auf Steuerbefreiung nach § 9 UStG als steuerpflichtig behandelt hast und für die du als leistender Unternehmer die Steuer schuldest. Diese Umsätze sind bereits in Abschnitt B enthalten.

Ein typischer Fall ist die steuerpflichtige Vermietung eines Grundstücks an einen anderen Unternehmer nach § 4 Nummer 12 UStG mit Verzicht auf die Steuerbefreiung.

Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, etwa ein Grundstücksverkauf mit Option zur Steuerpflicht, trägst du nicht hier ein. Für sie schuldet der Erwerber die Steuer, sie gehören ausschließlich in Zeile 70.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Der Wert kann auch negativ sein, wenn du eine Berichtigung vornehmen musst.

Die Angabe ändert die Steuerberechnung nicht. Zeile 69 wiederholt die Umsätze aus Abschnitt B nur als Zusatzangabe.

Als Kleinunternehmer mit Angaben in Zeile 48 darfst du in Zeile 69 keine Eintragung vornehmen. ELSTER meldet dann einen Fehler.

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, wenn du in Zeile 69 einen Betrag einträgst, aber in den Zeilen 22 bis 27 keine passenden Umsätze erklärst. Prüfe dann deine Eintragungen in Abschnitt B.

Ein weiterer Fehler ist, Grundstückslieferungen mit Option zur Steuerpflicht hier einzutragen. Sie gehören in Zeile 70.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel USt_30015Sie haben Eintragungen in Zeile 69 bei Umsätzen, die auf Grund eines Verzichts auf Steuerbefreiung (§ 9 UStG) als steuerpflichtig behandelt worden sind (in Abschnitt B enthalten) vorgenommen. Bei den Lieferungen und sonstigen Leistungen zu 19 % (Zeile 22), zu 7 % (Zeile 25) und den unentgeltlichen Wertabgaben zu 19 % (Zeilen 23 und 24) und 7 % (Zeilen 26 und 27) haben Sie aber keine Eintragungen vorgenommen. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragungen.
  • HinweisPrüfregel USt_30016Sie haben Eintragungen in Zeile 69 bei Umsätzen, die auf Grund eines Verzichts auf Steuerbefreiung (§ 9 UStG) als steuerpflichtig behandelt worden sind (in Abschnitt B enthalten) vorgenommen. Bei den Lieferungen und sonstigen Leistungen zu 19 % (Zeile 22), zu 7 % (Zeile 25) und den unentgeltlichen Wertabgaben zu 19 % (Zeilen 23 und 24) und 7 % (Zeilen 26 und 27) haben Sie aber keine Eintragungen in entsprechender Höhe vorgenommen. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragungen.
  • FehlerPrüfregel 30740Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind ergänzende Angaben zu Umsätzen, die auf Grund eines Verzichts auf Steuerbefreiung (§ 9 UStG) als steuerpflichtig behandelt worden sind, nicht zulässig.

Zeile 69 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202569
2020–2022104
2019106
2018108
2016–201750

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 69 der Umsatzsteuererklärung ein?

Die Umsätze, die du wegen eines Verzichts auf Steuerbefreiung nach § 9 UStG als steuerpflichtig behandelt hast und für die du selbst die Steuer schuldest, etwa steuerpflichtige Vermietungen. Diese Umsätze sind in Abschnitt B enthalten.

Muss ich Zeile 69 ausfüllen, wenn ich die Kleinunternehmer-Regelung nutze?

Nein. Wenn du in Zeile 48 Angaben nach § 19 Absatz 1 UStG machst, darfst du Zeile 69 nicht ausfüllen. ELSTER gibt dann einen Fehler aus.

Gehört ein Grundstücksverkauf mit Option zur Steuerpflicht in Zeile 69?

Nein. Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, trägst du ausschließlich in Zeile 70 ein, weil der Erwerber die Steuer schuldet.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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