Umsatzsteuererklärung Zeile 50: Steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe
In Zeile 50 trägst du die Bemessungsgrundlage der innergemeinschaftlichen Erwerbe ein, die nach §§ 4b und 25c UStG steuerfrei sind. Der Betrag steht in Euro ohne Cent, auch negativ.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| von bestimmten Gegenständen und Anlagegold nach §§ 4b und 25c UStGD. Innergemeinschaftliche Erwerbe › Steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe | 791 | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 50?
Woher kommt der Betrag?
Worauf du achten musst
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
Zeile 50 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 50 |
| 2018–2022 | 80 |
| 2016–2017 | 7 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 50 der Umsatzsteuererklärung ein?
Welche Kennzahl gehört zu Zeile 50?
Gehören steuerpflichtige Erwerbe in Zeile 50?
Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.