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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 24

Umsatzsteuererklärung Zeile 24: Unentgeltliche sonstige Leistungen zu 19 %

Hier trägst du den Wert unentgeltlicher sonstiger Leistungen ein, die du im Rahmen deines Unternehmens für private Zwecke erbracht hast und die dem Steuersatz von 19 % unterliegen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Sonstige Leistungen nach § 3 Absatz 9a UStG zu 19 %B. Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben › Unentgeltliche Wertabgaben179 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
Sonstige Leistungen nach § 3 Absatz 9a UStG zu 19 %B. Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben › Unentgeltliche Wertabgaben– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 24?

In Zeile 24 erklärst du unentgeltliche sonstige Leistungen nach § 3 Absatz 9a UStG, die dem Steuersatz von 19 % unterliegen. Das sind Leistungen, die du im Rahmen deines Unternehmens für deinen privaten Bedarf oder für den privaten Bedarf deines Personals erbringst, ohne dafür ein Entgelt zu verlangen.

Typische Fälle sind die private Nutzung eines unternehmenseigenen Fahrzeugs oder die private Nutzung von Telekommunikationsgeräten, sofern du für die Anschaffung oder Nutzung Vorsteuer abziehen konntest. Auch der Einsatz von betrieblichem Personal für private Zwecke kann hierher gehören.

Bemessungsgrundlage sind die Ausgaben für die Leistung ohne Umsatzsteuer. Bei der privaten Nutzung von Gegenständen des Unternehmens, etwa eines Fahrzeugs, zählen nur die anteiligen Ausgaben, die zum Vorsteuerabzug berechtigt haben. Kosten ohne Vorsteuer wie Kfz-Steuer oder Versicherung gehören nicht dazu.

  • Private Nutzung eines unternehmenseigenen Fahrzeugs
  • Private Nutzung von Telekommunikationsgeräten, wenn Vorsteuerabzug möglich war
  • Einsatz von Betriebspersonal für private Zwecke
  • Andere unentgeltliche sonstige Leistungen für private Zwecke

So füllst du die Zeile aus

Trage die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer in Euro ohne Cent ein (Kennzahl 179). Du kannst auch negative Beträge eintragen, wenn sich die Bemessungsgrundlage mindert.

Daneben steht die Umsatzsteuer für diese Leistungen. Sie beträgt 19 % der Bemessungsgrundlage und wird in Euro mit Cent angegeben. Sie fließt in die Summe der Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben ein, die in Zeile 103 übertragen wird.

Achte darauf, dass du die unentgeltlichen sonstigen Leistungen zu 19 % nicht mit den unentgeltlichen Lieferungen zu 19 % in Zeile 23 verwechselst. Lieferungen und sonstige Leistungen sind getrennt zu erklären.

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, wenn du Eintragungen in Zeile 69 bei Umsätzen vorgenommen hast, die aufgrund eines Verzichts auf Steuerbefreiung als steuerpflichtig behandelt werden, aber keine oder keine entsprechenden Eintragungen in den Zeilen 22 bis 27 vornimmst. Prüfe in diesem Fall deine Angaben.

Ein weiterer Hinweis erscheint, wenn du Eintragungen in Zeile 71 bei Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen an Nichtunternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet vorgenommen hast, aber die Zeilen 22 bis 27 oder 48 nicht entsprechend gefüllt hast.

ELSTER prüft außerdem, ob die angegebene Steuer für unentgeltliche sonstige Leistungen zu 19 % genau 19 % der Bemessungsgrundlage entspricht. Stimmt der Betrag nicht, erscheint eine Fehlermeldung.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30007Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zu steuerfreien Umsätze nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) und zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorzunehmen. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.
  • HinweisPrüfregel USt_30015Sie haben Eintragungen in Zeile 69 bei Umsätzen, die auf Grund eines Verzichts auf Steuerbefreiung (§ 9 UStG) als steuerpflichtig behandelt worden sind (in Abschnitt B enthalten) vorgenommen. Bei den Lieferungen und sonstigen Leistungen zu 19 % (Zeile 22), zu 7 % (Zeile 25) und den unentgeltlichen Wertabgaben zu 19 % (Zeilen 23 und 24) und 7 % (Zeilen 26 und 27) haben Sie aber keine Eintragungen vorgenommen. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragungen.
  • HinweisPrüfregel USt_30016Sie haben Eintragungen in Zeile 69 bei Umsätzen, die auf Grund eines Verzichts auf Steuerbefreiung (§ 9 UStG) als steuerpflichtig behandelt worden sind (in Abschnitt B enthalten) vorgenommen. Bei den Lieferungen und sonstigen Leistungen zu 19 % (Zeile 22), zu 7 % (Zeile 25) und den unentgeltlichen Wertabgaben zu 19 % (Zeilen 23 und 24) und 7 % (Zeilen 26 und 27) haben Sie aber keine Eintragungen in entsprechender Höhe vorgenommen. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragungen.
  • HinweisPrüfregel 30017Sie haben Eintragungen in Zeile 71 bei Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtunternehmer sowie innergemeinschaftliche Fernverkäufe in das übrige Gemeinschaftsgebiet unter der Voraussetzung des § 3a Absatz 5 Sätze 3 und 4 UStG und § 3c Absatz 4 Sätze 1 und 2 UStG (in Abschnitt B oder C enthalten) vorgenommen. Bei den Lieferungen und sonstigen Leistungen zu 19 % (Zeile 22), zu 7 % (Zeile 25) und den unentgeltlichen Wertabgaben zu 19 % (Zeilen 23 und 24) und 7 % (Zeilen 26 und 27) bzw. den steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) wurden aber keine Eintragungen getätigt. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragungen.
  • HinweisPrüfregel 30816Sie haben Eintragungen in Zeile 71 bei Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtunternehmer sowie innergemeinschaftliche Fernverkäufe in das übrige Gemeinschaftsgebiet unter der Voraussetzung des § 3a Absatz 5 Sätze 3 und 4 UStG und § 3c Absatz 4 Sätze 1 und 2 UStG (in Abschnitt B oder C enthalten) vorgenommen. Bei den Lieferungen und sonstigen Leistungen zu 19 % (Zeile 22), zu 7 % (Zeile 25) und den unentgeltlichen Wertabgaben zu 19 % (Zeilen 23 und 24) und 7 % (Zeilen 26 und 27) bzw. den steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) wurden aber keine Eintragungen in der entsprechenden Höhe getätigt. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragungen.
  • FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
  • FehlerPrüfregel 30900Die Summe der Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben wurde angegeben, es wurden jedoch keine Einzelbeträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30314Die angegebene Summe der Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
  • FehlerPrüfregel 30364Die Summe der Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30641Die angegebene Steuer bei Umsätzen zum allgemeinen Steuersatz mit unentgeltlichen Wertabgaben in Form von sonstigen Leistungen nach § 3 Absatz 9a UStG zu 19 Prozent entspricht nicht 19 Prozent der Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer.

Dazu kommen 6 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Zeile 24 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202524
2016–202240

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 24 der Umsatzsteuererklärung ein?

Trage den Wert der unentgeltlichen sonstigen Leistungen nach § 3 Absatz 9a UStG ein, die dem Steuersatz von 19 % unterliegen. Das ist die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer.

Welche Kennzahl hat Zeile 24 in der Umsatzsteuererklärung?

Die Kennzahl für Zeile 24 lautet 179.

Muss ich die private Nutzung meines Firmenwagens in Zeile 24 eintragen?

Ja, wenn du für das Fahrzeug ganz oder teilweise Vorsteuer abziehen konntest. Die private Nutzung eines unternehmenseigenen Fahrzeugs ist eine unentgeltliche sonstige Leistung nach § 3 Absatz 9a UStG und gehört in Zeile 24, wenn sie dem Steuersatz von 19 % unterliegt.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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