Umsatzsteuer für Selbstständige: Grundlagen, Voranmeldung, E-Rechnung
Steuersätze, Vorsteuerabzug, Voranmeldung und Rechnungspflichten: Was Selbstständige und Gründer zur Umsatzsteuer wissen müssen. Mit E-Rechnung.

Wie die Umsatzsteuer für Selbstständige funktioniert
Beträge gerundet. Die Umsatzsteuer selbst ist weder Gewinn noch Betriebsausgabe.
Wie hoch ist die Umsatzsteuer?
| Satz | Beispiele |
|---|---|
| 19 % | die meisten Waren und Dienstleistungen |
| 7 % | Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Nahverkehr |
| 0 % | Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden |
| steuerfrei | z. B. Heilbehandlungen, viele Vermietungen |
Speisen in Restaurants und bei Verpflegungsdienstleistungen seit 01.01.2026 dauerhaft 7 %, Getränke weiter 19 % (Steueränderungsgesetz 2025).
Vorsteuer abziehen und Zahllast berechnen
Du bist Unternehmer und führst steuerpflichtige Umsätze aus. Deine Tätigkeit ist nicht nach § 4 UStG steuerfrei, etwa als Arzt oder Heilpraktiker. Die Eingangsrechnung ist an dich adressiert und enthält alle Pflichtangaben. Du nutzt die Leistung für dein Unternehmen und nicht privat.
Umsatzsteuer-Voranmeldung: Fristen und Rhythmus
| Umsatzsteuer im Vorjahr | Zeitraum |
|---|---|
| über 9.000 € | monatlich |
| über 2.000 € bis 9.000 € | vierteljährlich |
| bis 2.000 € | Befreiung möglich, nur Jahreserklärung |
Im Jahr der Gründung richtet sich der Rhythmus nach der voraussichtlichen Steuer des laufenden Jahres, die sich aus deinen Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ergibt; diese Sonderregel ist bis einschließlich 2026 befristet, ohne Verlängerung gilt danach im Gründungsjahr und im Folgejahr der Kalendermonat.
Rechnungen richtig schreiben und empfangen
Vollständiger Name und vollständige Anschrift von dir und deinem Kunden Deine Steuernummer oder USt-IdNr. und die des Kunden Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer und Beschreibung der Leistung Nettoentgelt, Steuersatz und der darauf entfallende Steuerbetrag Bei Kleinunternehmern ein Hinweis wie „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen“
Ausstellungspflicht für E-Rechnungen: ab 2027 bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle. Rechnungen bis 250 € sind als Kleinbetragsrechnung ausgenommen.
Kleinunternehmerregelung und steuerfreie Umsätze
Geschäfte mit dem EU-Ausland
Häufige Fragen
Wann muss ich als Selbstständiger Umsatzsteuer zahlen?
Muss ich als Kleinunternehmer ab 2026 Umsatzsteuer zahlen?
Wird die Umsatzsteuer vom Gewinn abgezogen?
Was ist Reverse Charge?
Wie viel Umsatz brauche ich, um 5.000 € netto zu verdienen?
Muss ich als Kleinunternehmer trotzdem eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 1 UStG – Steuerbare Umsätze
- § 4 UStG – Steuerbefreiungen
- § 12 UStG – Steuersätze
- § 13b UStG – Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
- § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen
- § 15 UStG – Vorsteuerabzug
- § 18 UStG – Besteuerungsverfahren (Voranmeldung)
- § 19 UStG – Kleinunternehmer
- BMF – FAQ E-Rechnung
Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.
Änderungshistorie
Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert
Über die Redaktion
Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.
So prüfen wir InhalteWar dieser Artikel hilfreich?
Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung im Einzelfall. Rechtsstand: 15. Oktober 2026. So arbeitet unsere Redaktion: Redaktionsgrundsätze.




