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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 22

Umsatzsteuererklärung Zeile 22: Steuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz von 19 %

Hier trägst du die Netto-Bemessungsgrundlage deiner steuerpflichtigen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum allgemeinen Steuersatz von 19 % ein. Der Wert stammt aus deiner Buchhaltung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Lieferungen und sonstige Leistungen zu 19 %B. Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben › Umsätze zum allgemeinen Steuersatz177 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
Lieferungen und sonstige Leistungen zu 19 %B. Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben › Umsätze zum allgemeinen Steuersatz– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 22?

In Zeile 22 erklärst du die Umsätze zum allgemeinen Steuersatz von 19 %, für die die Umsatzsteuer entstanden ist. Das sind entgeltliche Lieferungen und sonstige Leistungen an Dritte.

Die Bemessungsgrundlage ist immer ein Nettobetrag ohne Umsatzsteuer. Trage auch Umsätze ein, bei denen die Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Absatz 5 UStG anzuwenden ist.

Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b Absatz 5 UStG schuldet, gehören nicht hierher, sondern in die Zeilen 65 bis 68.

So füllst du die Zeile aus

Übernimm die Summe deiner steuerpflichtigen 19-%-Umsätze aus der Buchhaltung. Das Feld hat die Kennzahl 177.

Enthaltene innergemeinschaftliche Fernverkäufe nach § 3c UStG sowie Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an Nichtunternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet trägst du zusätzlich in Zeile 71 ein.

Auch Lieferungen bei der Auslagerung von Gegenständen aus einem Umsatzsteuerlager gehören hierher, wenn die Auslagerung dem liefernden Unternehmer zuzurechnen ist. In allen anderen Fällen, insbesondere wenn sie dem Abnehmer zuzurechnen ist, trägst du die Umsätze nicht hier, sondern in Zeile 57 ein.

Häufige Fehler

Negative Beträge sind möglich, zum Beispiel bei einer Minderung der Bemessungsgrundlage. ELSTER weist darauf hin, wenn du einen negativen Betrag einträgst, aber keine Minderung nach § 17 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG erklärst.

Wenn du in Zeile 69 Umsätze wegen eines Verzichts auf Steuerbefreiung nach § 9 UStG angegeben hast, erwartet ELSTER dazu auch Eintragungen in Abschnitt B, also in den Zeilen 22, 25, 23, 24, 26 oder 27. Fehlen sie ganz oder in entsprechender Höhe, erscheint ein Hinweis.

Hast du in Zeile 16 das Datum des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung eingetragen, musst du Umsätze zur Regelbesteuerung erklären, und zwar in Abschnitt B (Zeilen 22 bis 31, Zeile 35) und/oder in Abschnitt C (Zeilen 38, 41 bis 45, Zeile 49). Zusätzlich verlangt ELSTER Angaben in Zeile 48. Fehlt das, meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30007Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zu steuerfreien Umsätze nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) und zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorzunehmen. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.
  • HinweisPrüfregel USt_30015Sie haben Eintragungen in Zeile 69 bei Umsätzen, die auf Grund eines Verzichts auf Steuerbefreiung (§ 9 UStG) als steuerpflichtig behandelt worden sind (in Abschnitt B enthalten) vorgenommen. Bei den Lieferungen und sonstigen Leistungen zu 19 % (Zeile 22), zu 7 % (Zeile 25) und den unentgeltlichen Wertabgaben zu 19 % (Zeilen 23 und 24) und 7 % (Zeilen 26 und 27) haben Sie aber keine Eintragungen vorgenommen. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragungen.
  • HinweisPrüfregel USt_30016Sie haben Eintragungen in Zeile 69 bei Umsätzen, die auf Grund eines Verzichts auf Steuerbefreiung (§ 9 UStG) als steuerpflichtig behandelt worden sind (in Abschnitt B enthalten) vorgenommen. Bei den Lieferungen und sonstigen Leistungen zu 19 % (Zeile 22), zu 7 % (Zeile 25) und den unentgeltlichen Wertabgaben zu 19 % (Zeilen 23 und 24) und 7 % (Zeilen 26 und 27) haben Sie aber keine Eintragungen in entsprechender Höhe vorgenommen. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragungen.
  • HinweisPrüfregel 30941Sie haben negative Beträge in einem Umsatz in Abschnitt B (Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben) eingetragen. Eintragungen zur Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG für uneinbringliche Forderungsentgelte haben Sie jedoch nicht getätigt. Bitte prüfen Sie jeweils, ob es sich bei dem negativen Betrag um eine einzutragende Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG für uneinbringliche Forderungsentgelte handelt.
  • HinweisPrüfregel 30017Sie haben Eintragungen in Zeile 71 bei Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtunternehmer sowie innergemeinschaftliche Fernverkäufe in das übrige Gemeinschaftsgebiet unter der Voraussetzung des § 3a Absatz 5 Sätze 3 und 4 UStG und § 3c Absatz 4 Sätze 1 und 2 UStG (in Abschnitt B oder C enthalten) vorgenommen. Bei den Lieferungen und sonstigen Leistungen zu 19 % (Zeile 22), zu 7 % (Zeile 25) und den unentgeltlichen Wertabgaben zu 19 % (Zeilen 23 und 24) und 7 % (Zeilen 26 und 27) bzw. den steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) wurden aber keine Eintragungen getätigt. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragungen.
  • HinweisPrüfregel 30816Sie haben Eintragungen in Zeile 71 bei Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtunternehmer sowie innergemeinschaftliche Fernverkäufe in das übrige Gemeinschaftsgebiet unter der Voraussetzung des § 3a Absatz 5 Sätze 3 und 4 UStG und § 3c Absatz 4 Sätze 1 und 2 UStG (in Abschnitt B oder C enthalten) vorgenommen. Bei den Lieferungen und sonstigen Leistungen zu 19 % (Zeile 22), zu 7 % (Zeile 25) und den unentgeltlichen Wertabgaben zu 19 % (Zeilen 23 und 24) und 7 % (Zeilen 26 und 27) bzw. den steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) wurden aber keine Eintragungen in der entsprechenden Höhe getätigt. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragungen.
  • FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
  • FehlerPrüfregel 30900Die Summe der Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben wurde angegeben, es wurden jedoch keine Einzelbeträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30314Die angegebene Summe der Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
  • FehlerPrüfregel 30364Die Summe der Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.

Dazu kommen 8 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Zeile 22 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202522
2016–202238

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 22 der Umsatzsteuererklärung ein?

Die Netto-Bemessungsgrundlage deiner steuerpflichtigen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Steuersatz von 19 %. Die Kennzahl ist 177.

Gehören unentgeltliche Wertabgaben in Zeile 22?

Nein. Unentgeltliche Lieferungen nach § 3 Absatz 1b UStG und unentgeltliche sonstige Leistungen nach § 3 Absatz 9a UStG trägst du in den Zeilen 23 und 24 ein.

Kann ich in Zeile 22 einen negativen Betrag eintragen?

Ja, negative Beträge sind möglich, etwa bei einer Minderung der Bemessungsgrundlage. ELSTER prüft dann, ob du die Minderung nach § 17 UStG erklärt hast.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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