Umsatzsteuererklärung Zeile 75: Übrige nicht steuerbare Umsätze mit Leistungsort im Ausland
Hier trägst du Lieferungen und sonstige Leistungen ein, deren Leistungsort nicht im Inland liegt und die nicht in anderen Zeilen des Abschnitts erfasst werden. Der Betrag stammt aus deiner Buchführung.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)H. Ergänzende Angaben zu Umsätzen › Betrag | 205 | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 75?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
Zeile 75 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 75 |
| 2022 | 112 |
| 2021 | 115 |
| 2020 | 113 |
| 2018–2019 | 116 |
| 2016–2017 | 58 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 75 der Umsatzsteuererklärung ein?
Welche Kennzahl hat Zeile 75 in der Umsatzsteuererklärung?
In welchen Zeilen früherer Jahre stand diese Angabe?
Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
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