Umsatzsteuererklärung Zeile 33: Umsätze nach § 24 UStG mit Steuerzahlung (Sägewerkserzeugnisse, Getränke, Wein)
Hier tragen Land- und Forstwirte mit Durchschnittssatzbesteuerung die Umsätze ein, für die sie trotzdem Steuer zahlen müssen, zum Beispiel bestimmte Sägewerkserzeugnisse, Getränke und alkoholische Flüssigkeiten wie Wein.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Steuerpflichtige Umsätze (einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben), für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Sägewerkserzeugnisse, Getränke und alkoholische Flüssigkeiten, z. B. Wein)B. Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben › Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach § 24 UStG | 346 | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
| Steuerpflichtige Umsätze (einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben), für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Sägewerkserzeugnisse, Getränke und alkoholische Flüssigkeiten, z. B. Wein)B. Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben › Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach § 24 UStG | 347 | Betrag in Euro mit Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 33?
So füllst du die Zeile aus
Kennzahl 346: Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ Kennzahl 347: Betrag in Euro mit Cent, auch negativ Die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und die Steuer müssen gemeinsam angegeben werden.
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 30946Es wurden Eintragungen zu Umsätzen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in den Zeilen 33 und 34 vorgenommen. Sofern die Freigrenze von 4.000 € für die Vereinfachungsregelung nach Abschnitt 24.6 UStAE in Anspruch genommen wird, sind diese Eintragungen ausschließlich in Zeile 34 vorzunehmen.
- HinweisPrüfregel 30941Sie haben negative Beträge in einem Umsatz in Abschnitt B (Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben) eingetragen. Eintragungen zur Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG für uneinbringliche Forderungsentgelte haben Sie jedoch nicht getätigt. Bitte prüfen Sie jeweils, ob es sich bei dem negativen Betrag um eine einzutragende Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG für uneinbringliche Forderungsentgelte handelt.
- FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
- FehlerPrüfregel 30900Die Summe der Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben wurde angegeben, es wurden jedoch keine Einzelbeträge erklärt.
- FehlerPrüfregel 30314Die angegebene Summe der Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
- FehlerPrüfregel 30364Die Summe der Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
- FehlerPrüfregel 30655Bei den Umsätzen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach § 24 UStG in Form von steuerpflichtigen Umsätzen (einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben), für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Sägewerkserzeugnisse, Getränke und alkoholische Flüssigkeiten, zum Beispiel Wein), müssen die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und die Steuer gemeinsam angegeben werden.
- FehlerPrüfregel 30940Sie haben Eintragungen zur Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG für uneinbringliche Forderungsentgelte getätigt, aber keine Umsätze in Abschnitt B (Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben) angegeben. Bitte entsprechende Umsätze in Abschnitt B (Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben) eintragen.
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 33 der Umsatzsteuererklärung ein?
Wann muss ich Zeile 33 statt Zeile 34 ausfüllen?
Kann ich in Zeile 33 negative Beträge eintragen?
Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.