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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 31

Umsatzsteuererklärung Zeile 31: Umsätze zu anderen Steuersätzen

In Zeile 31 trägst du Umsätze ein, die einem anderen Steuersatz als 19 %, 7 % oder 0 % unterliegen. Die Werte stammen aus deiner Buchhaltung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Umsätze zu anderen Steuersätzen155 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
Umsätze zu anderen Steuersätzen156 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 31?

Zeile 31 ist für Umsätze zu anderen Steuersätzen als 19 %, 7 % oder 0 % vorgesehen. Das betrifft vor allem Änderungen der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG für Umsätze, die den vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 geltenden Steuersätzen von 16 % bzw. 5 % unterlagen. Wendest du mit Genehmigung des Finanzamts die Istversteuerung an, gehören auch 2025 vereinnahmte Beträge für Umsätze aus diesem Zeitraum hierher.

Umsätze zu 0 % gehören nicht hierher, sondern in die Zeilen 28 bis 30. Umsätze zu 19 % und 7 % trägst du in die Zeilen 22 bis 27 ein.

Die Zeile enthält zwei Kennzahlen: 155 für die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und 156 für die zugehörige Steuer. Beide Angaben müssen gemeinsam gemacht werden.

Die Nachsteuer auf 2020 versteuerte Anzahlungen gehört nicht hierher, sondern in Zeile 36.

So füllst du die Zeile aus

Trage die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer ein. Das ist der Nettobetrag deiner Umsätze zu anderen Steuersätzen. Erhöhungen und Minderungen der Bemessungsgrundlage berücksichtigst du dabei.

Die Steuer berechnest du selbst: Bemessungsgrundlage mal anzuwendender Steuersatz.

Negative Beträge sind zulässig. Kennzeichne sie mit einem Minuszeichen. Werte in fremder Währung rechnest du in Euro um.

  • Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer in Kennzahl 155
  • Zugehörige Steuer in Kennzahl 156
  • Negative Beträge mit Minuszeichen

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, wenn du die Steuer mit 0,00 einträgst, obwohl die Bemessungsgrundlage ungleich 0 ist. Prüfe dann, ob es sich um steuerfreie Umsätze handelt, die in Abschnitt C gehören.

Bei negativen Beträgen weist ELSTER darauf hin zu prüfen, ob eine Forderung uneinbringlich geworden ist. Dann trägst du die Minderung zusätzlich in Zeile 78 ein.

Wenn du in Zeile 16 den Wechsel von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung eingetragen hast, musst du Angaben zur Regelbesteuerung machen: in Abschnitt B (Zeilen 22 bis 31, Zeile 35) und/oder in Abschnitt C (Zeilen 38, 41 bis 45, Zeile 49). Fehlen sie, meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30007Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zu steuerfreien Umsätze nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) und zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorzunehmen. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.
  • HinweisPrüfregel 30916Es wurde zu den Umsätzen zu anderen Steuersätzen die Steuer mit dem Wert 0,00 eingetragen, obwohl die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer einen Wert ungleich 0 enthält. Bitte prüfen Sie, ob es sich hier um steuerfreie Umsätze handelt, die unter Abschnitt C Steuerfreie Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertangaben einzutragen sind.
  • HinweisPrüfregel 30941Sie haben negative Beträge in einem Umsatz in Abschnitt B (Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben) eingetragen. Eintragungen zur Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG für uneinbringliche Forderungsentgelte haben Sie jedoch nicht getätigt. Bitte prüfen Sie jeweils, ob es sich bei dem negativen Betrag um eine einzutragende Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG für uneinbringliche Forderungsentgelte handelt.
  • FehlerPrüfregel 30091Bei den Umsätzen zu anderen Steuersätzen müssen die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und die Steuer gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
  • FehlerPrüfregel 30900Die Summe der Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben wurde angegeben, es wurden jedoch keine Einzelbeträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30314Die angegebene Summe der Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
  • FehlerPrüfregel 30364Die Summe der Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30422Sie haben angegeben, auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 Absatz 3 UStG zu verzichten (Zeile 16). Eingaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind daher nicht zulässig. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben.
  • FehlerPrüfregel 30412Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorzunehmen. Bitte ergänzen Sie diese.

Dazu kommen 4 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Zeile 31 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202531
2016–202245

Häufige Fragen

Was trage ich in Umsatzsteuererklärung Zeile 31 ein?

Trage die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und die zugehörige Steuer für Umsätze ein, die einem anderen Steuersatz als 19 %, 7 % oder 0 % unterliegen, zum Beispiel nachträgliche Änderungen zu Umsätzen mit 16 % oder 5 % aus dem zweiten Halbjahr 2020.

Welche Kennzahlen gehören zu Zeile 31?

Die Kennzahl 155 ist für die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer, die Kennzahl 156 für die zugehörige Steuer.

Kann ich in Zeile 31 negative Beträge eintragen?

Ja, negative Beträge sind zulässig, etwa bei Entgeltminderungen. Bei uneinbringlichen Forderungen trägst du die Minderung zusätzlich in Zeile 78 ein.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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