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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 54

Umsatzsteuererklärung Zeile 54: Innergemeinschaftliche Erwerbe zu anderen Steuersätzen

In Zeile 54 trägst du steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe ein, die einem anderen Steuersatz als 19 %, 7 % oder 0 % unterliegen. Die Beträge ergeben sich aus deinen Erwerben und der daraus resultierenden Umsatzsteuer.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
zu anderen SteuersätzenD. Innergemeinschaftliche Erwerbe › Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe (§ 1a UStG)798 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
zu anderen SteuersätzenD. Innergemeinschaftliche Erwerbe › Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe (§ 1a UStG)799 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 54?

In Zeile 54 erklärst du steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe, die zu anderen Steuersätzen als 19 %, 7 % oder 0 % abgerechnet werden. Die Zeile gehört zum Abschnitt D „Innergemeinschaftliche Erwerbe“ und enthält die Felder mit den Kennzahlen 798 und 799.

Die Kennzahl 798 ist für die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer vorgesehen. Die Kennzahl 799 ist für den darauf entfallenden Steuerbetrag vorgesehen. Beide Angaben müssen gemeinsam gemacht werden.

So füllst du die Zeile aus

Trage in Kennzahl 798 die Summe der Bemessungsgrundlagen ohne Umsatzsteuer ein. In Kennzahl 799 trägst du die dazugehörige Umsatzsteuer ein. Die Beträge können auch negativ sein, etwa bei Berichtigungen.

Die Werte stammen aus deinen innergemeinschaftlichen Erwerben, für die ein anderer Steuersatz als 19 %, 7 % oder 0 % gilt. Achte darauf, dass die Summe der Steuer mit den einzelnen Beträgen übereinstimmt.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob die Summe der Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe mit den einzelnen Beträgen übereinstimmt. Wenn du nur die Summe angibst, aber keine Einzelbeträge, meldet das Programm einen Fehler.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn du die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und die Steuer nicht gemeinsam angibst. Beide Felder müssen immer zusammen ausgefüllt werden.

Wenn du Vorsteuerbeträge aus innergemeinschaftlichen Erwerben in Zeile 80 einträgst, aber keine steuerpflichtigen Erwerbe in den Zeilen 51, 52, 54 oder 55 erklärst, weist ELSTER darauf hin, dass du die Eintragung in Zeile 80 prüfen oder die entsprechenden Erwerbe erklären solltest.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30312Sie haben Eintragungen zu Vorsteuerbeträgen aus innergemeinschaftlichen Erwerben von Gegenständen (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 UStG) in Zeile 80 vorgenommen, jedoch keine Angaben zu steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerben (Zeilen 51, 52, 54 und 55) getätigt. Bitte prüfen Sie, ob die Eintragung in Zeile 80 zu entfernen oder zusätzlich Eintragungen in den Zeilen 51, 52, 54 oder 55 vorzunehmen sind.
  • FehlerPrüfregel 30800Die Summe der Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe wurde angegeben, es wurden jedoch keine einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30342Die angegebene Summe der Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
  • FehlerPrüfregel 30392Die Summe der Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
  • FehlerPrüfregel 30115Bei den steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerben (§ 1a UStG) zu anderen Steuersätzen müssen die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und die Steuer gemeinsam angegeben werden.

Zeile 54 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202554
2018–202284
2016–201711

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 54 der Umsatzsteuererklärung ein?

Du trägst steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe ein, die einem anderen Steuersatz als 19 %, 7 % oder 0 % unterliegen. Dazu gehören die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und der darauf entfallende Steuerbetrag.

Muss ich in Zeile 54 immer beide Felder ausfüllen?

Ja, die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und die Steuer müssen gemeinsam angegeben werden. ELSTER meldet sonst einen Fehler.

Was bedeutet der Hinweis zu Zeile 80?

Wenn du Vorsteuerbeträge aus innergemeinschaftlichen Erwerben in Zeile 80 einträgst, aber keine steuerpflichtigen Erwerbe in den Zeilen 51, 52, 54 oder 55 erklärst, weist ELSTER darauf hin, dass du die Eintragung in Zeile 80 prüfen oder die entsprechenden Erwerbe erklären solltest.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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