Umsatzsteuererklärung Zeile 47: Steuerfreie Umsätze nach § 4 UStG (nicht zum Gesamtumsatz)
In Zeile 47 trägst du die Nummer der Befreiungsvorschrift nach § 4 UStG und den dazugehörigen Betrag ein. Die Umsätze gehören nicht zum Gesamtumsatz nach § 19 Absatz 2 UStG.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| nach § 4 NummerC. Steuerfreie Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben › a) nicht zum Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 2 UStG) gehörend | – | Text |
| nach § 4 NummerC. Steuerfreie Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben › a) nicht zum Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 2 UStG) gehörend | 287 | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 47?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
Zeile 47 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 47 |
| 2018–2022 | 74 |
| 2016–2017 | 44 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Umsatzsteuererklärung Zeile 47 ein?
Welche Kennzahl hat Zeile 47 in der Umsatzsteuererklärung?
Was bedeutet „nicht zum Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 2 UStG) gehörend“ in Zeile 47?
Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick
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