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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 14

Umsatzsteuererklärung Zeile 14: Im Ausland ansässiger Unternehmer

Hier kreuzt du an, wenn dein Unternehmen im Ausland ansässig ist. Dann musst du zusätzlich die Anlage UN ausfüllen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Im Ausland ansässiger Unternehmer Bitte tätigen Sie in diesem Fall auch Angaben auf der Anlage UN.A. Allgemeine Angaben › Im Ausland ansässiger Unternehmer125 Ankreuzfeld (1 = Ja)

Was gehört in Zeile 14?

Zeile 14 betrifft Unternehmer, die im Ausland ansässig sind. Mit dem Ankreuzfeld zeigst du dem Finanzamt, dass diese Voraussetzung auf dich zutrifft.

Die Zeile steht im Abschnitt A. Allgemeine Angaben. Die zugehörige Kennzahl lautet 125.

So füllst du die Zeile aus

Setze den Haken nur, wenn dein Unternehmen im Ausland ansässig ist. Trifft das nicht zu, bleibt das Feld leer.

Wenn du hier einen Haken setzt, musst du zusätzlich Angaben auf der Anlage UN machen. Das steht auch direkt am Feld.

  • Ankreuzfeld: 1 = Ja
  • Bei Ja: Anlage UN ausfüllen
  • Bei Nein: Feld leer lassen

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn auf der Anlage UN Angaben gemacht wurden, aber in Zeile 14 nicht erklärt ist, dass es sich um einen im Ausland ansässigen Unternehmer handelt. Prüfe in diesem Fall, ob der Haken gesetzt werden muss.

Die Zeile hat in früheren Jahren unterschiedliche Nummern gehabt: 2016–2017 Zeile 14, 2018 Zeile 16, 2019–2022 Zeile 17, 2023–2024 Zeile 13, 2025 Zeile 14.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30007Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zu steuerfreien Umsätze nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) und zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorzunehmen. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.
  • HinweisPrüfregel 30098Sie haben Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) und zur Berechnung der Steuer nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten (Zeile 19) gemacht. Wird die Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) angewendet, ist keine Angabe in Zeile 19 erforderlich. Bitte entfernen Sie den Eintrag in Zeile 19, wenn Sie die Kleinunternehmer-Regelung anwenden.
  • FehlerPrüfregel 30088Auf der Anlage UN wurden Angaben getätigt. Es wurde jedoch nicht erklärt, dass es sich um einen im Ausland ansässigen Unternehmer handelt.
  • FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
  • FehlerPrüfregel 30720Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind Angaben zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) wegen Nutzungsänderung nicht zulässig.
  • FehlerPrüfregel 30725Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind Angaben zu nachträglich abziehbaren Vorsteuerberichtigungsbeträgen nach § 15a UStG nicht zulässig.
  • FehlerPrüfregel 30745Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind ergänzende Angaben zu steuerpflichtigen Umsätzen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Absatz 5 UStG schuldet, nicht zulässig.
  • FehlerPrüfregel 30730Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind für die Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer Angaben zu nachträglich abziehbaren Vorsteuerberichtigungsbeträgen nach § 15a UStG nicht zulässig.
  • FehlerPrüfregel 30740Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind ergänzende Angaben zu Umsätzen, die auf Grund eines Verzichts auf Steuerbefreiung (§ 9 UStG) als steuerpflichtig behandelt worden sind, nicht zulässig.
  • FehlerPrüfregel 30710Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind Angaben zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) grundsätzlich nicht zulässig (Ausnahme: Wechsel der Besteuerungsform im Rahmen der Kleinunternehmer-Regelung).

Dazu kommen 10 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Zeile 14 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202514
2023–202413
2019–202217
201816
2016–201714

Häufige Fragen

Was bedeutet Zeile 14 in der Umsatzsteuererklärung?

Mit dem Ankreuzfeld erklärst du, dass dein Unternehmen im Ausland ansässig ist. Dann musst du zusätzlich die Anlage UN ausfüllen.

Wann muss ich in Zeile 14 ein Kreuz setzen?

Setze das Kreuz nur, wenn dein Unternehmen im Ausland ansässig ist. Sonst bleibt das Feld leer.

Was passiert, wenn ich die Anlage UN ausfülle, aber Zeile 14 nicht ankreuze?

ELSTER meldet dann einen Fehler, weil nicht erklärt wurde, dass es sich um einen im Ausland ansässigen Unternehmer handelt.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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