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Selbstständigkeit

Steuern bei der Existenzgründung: die ersten Schritte

Welche Steuern Gründer zahlen, wie Vorauszahlungen laufen und wie viel du zurücklegen solltest: der Überblick von der Anmeldung bis zur ersten Erklärung.

Geprüft am Lesezeit 7 Min. · 6 Quellen
Gründerin sitzt am Schreibtisch und notiert sich etwas in einem aufgeschlagenen Notizbuch.

Welche Steuern auf dich zukommen

Mit dem Start deiner Tätigkeit wirst du steuerpflichtig. Das gilt nicht erst, wenn du Gewinn machst, sondern ab der Anmeldung. Welche Steuern anfallen, hängt vor allem von deiner Rechtsform und deinem Umsatz ab.

Als Einzelunternehmer oder Freiberufler zahlst du Einkommensteuer auf den Gewinn. Je nach Tätigkeit kommen Umsatzsteuer und Gewerbesteuer dazu. Kapitalgesellschaften wie eine GmbH zahlen stattdessen Körperschaftsteuer.

Auch im Nebenberuf bist du steuerpflichtig. Der Gewinn aus der Selbstständigkeit kommt zusätzlich zum Arbeitslohn in die Erklärung, je nach Tätigkeit in der Anlage S oder der Anlage G.

Steuern für Selbstständige im Überblick
SteuerWer zahltWann
EinkommensteuerEinzelunternehmer, Freiberufler und Personengesellschaftenvierteljährliche Vorauszahlung, Jahreserklärung
UmsatzsteuerUnternehmer ohne KleinunternehmerregelungVoranmeldung monatlich oder vierteljährlich
KörperschaftsteuerGmbH, UG und AGvierteljährliche Vorauszahlung, Jahreserklärung
GewerbesteuerGewerbetreibende, nicht Freiberuflervierteljährliche Vorauszahlung, Jahreserklärung

Die Tabelle zeigt den Regelfall. Ausnahmen gelten etwa für Freiberufler und für Anwender der Kleinunternehmerregelung.

Anmeldung beim Finanzamt

Nach dem Start übermittelst du dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Das gilt für Gewerbetreibende und für Freiberufler. Die Frist beträgt einen Monat nach Beginn der Tätigkeit.

Die Übermittlung läuft über ELSTER. Dafür brauchst du zuerst einen Zugang mit Zertifikat. Danach kannst du den Fragebogen ausfüllen und elektronisch abschicken.

Schätze Umsatz und Gewinn realistisch, lieber etwas vorsichtig. Aus deinen Angaben berechnet das Finanzamt die Vorauszahlungen und teilt dir die Steuernummer mit.

  • Registrierung in Mein ELSTER (ELSTER-Registrierung)
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen (ELSTER)
  • Angaben zu Umsatz, Gewinn und Rechtsform prüfen
  • Steuernummer abwarten und die ersten Zahlungen einplanen

Rechtsform und Steuerlast

Die Rechtsform bestimmt, welche Steuern du zahlst. Einzelunternehmen und Personengesellschaften gehören ihren Inhabern. Der Gewinn wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet.

Eine GmbH ist selbst Steuersubjekt. Sie zahlt Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn. Erst die Ausschüttung an dich wird zusätzlich besteuert.

Verluste aus einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft kannst du mit anderen Einkünften verrechnen. Bei einer Kapitalgesellschaft geht das nur eingeschränkt. Das ist in der Startphase oft entscheidend.

Rechtsformen im Steuervergleich
RechtsformGewinnbesteuerungGewerbesteuer
Einzelunternehmenpersönlicher EinkommensteuersatzFreibetrag 24.500 €
Personengesellschaftpersönlicher Satz der GesellschafterFreibetrag 24.500 €
GmbH und UGKörperschaftsteuer 15 %, Ausschüttung zusätzlich besteuertkein Freibetrag

Welche Form günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab. Künftige Gewinne lassen sich nicht sicher vorhersagen.

Vorauszahlungen und Rücklagen

Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer fest. Sie sind vierteljährlich fällig, jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.

Die erste Nachzahlung überrascht viele Gründer. Sie betrifft das abgelaufene Jahr und kommt zusammen mit höheren Vorauszahlungen für das laufende Jahr. Lege deshalb laufend Geld zurück.

Trenne die vereinnahmte Umsatzsteuer vom eigenen Geld. Sie gehört dem Finanzamt und ist keine Reserve für dich. Als Faustregel behalten viele einen festen Anteil des Gewinns für Steuern zurück.

BeispielBeispiel: Umsatzsteuer aus einer Rechnung
Rechnungsbetrag an den Kunden1.190 €
Enthaltene Umsatzsteuer 19 %190 €
Eigener Anteil vor Steuern1.000 €
Davon zurücklegen190 € Umsatzsteuer plus einen Teil des Gewinns

Das Beispiel zeigt nur die Aufteilung einer Rechnung. Die Einkommensteuer kommt später dazu.

Was Gründer absetzen können

Betriebsausgaben mindern deinen Gewinn und damit deine Steuerlast. Dazu zählen Material, Software, Fachliteratur und Arbeitsmittel. Auch Kosten vor dem Start kannst du häufig noch ansetzen, wenn sie mit der Tätigkeit zusammenhängen.

Für Fahrten zu Kunden, Messen oder Fortbildungen gelten die Reisekostenregeln. Bei mehr als acht Stunden Abwesenheit im Inland sind 14 € Verpflegungspauschale möglich, an vollen Tagen 28 €.

Arbeitest du zu Hause, kannst du für diese Tage eine Pauschale ansetzen: 6 € je Tag, höchstens 210 Tage im Jahr, also bis zu 1.260 €. Ein separates Arbeitszimmer rechnest du gesondert ab.

Kleinunternehmerregelung oder Umsatzsteuer

Der Regelsteuersatz der Umsatzsteuer beträgt 19 %, ermäßigt 7 %. Diese Steuer weist du auf deinen Rechnungen aus und führst sie ans Finanzamt ab. Die Vorsteuer aus deinen Einkäufen kannst du dagegen verrechnen.

Die Kleinunternehmerregelung befreit dich von der Umsatzsteuer. Dann weist du keine Umsatzsteuer aus, darfst aber auch keine Vorsteuer abziehen. Ob sich das lohnt, hängt von deinem Kundenkreis ab.

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung gibst du elektronisch ab, meist monatlich oder vierteljährlich. Die Frist läuft bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums. Eine Dauerfristverlängerung verschiebt sie um einen Monat. Mehr dazu findest du unter Umsatzsteuer für Selbstständige.

Fristen, Buchhaltung und Beratung

Am Jahresende erstellst du deine Gewinnermittlung. Kleine Betriebe nutzen meist die Einnahmenüberschussrechnung. Bei hohen Umsätzen oder Gewinnen musst du bilanzieren.

Die Steuererklärung für Selbstständige ist grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres fällig. Mit Steuerberater verschiebt sich die Frist deutlich nach hinten.

Bei Mitarbeitern, einer GmbH, Auslandsumsätzen oder hohen Investitionen lohnt sich Beratung von Anfang an. Ein passendes Büro findest du über die Steuerberater-Suche. Ein Lohnsteuerhilfeverein darf Selbstständige in der Regel nicht beraten.

Häufige Fragen

Ist das erste Jahr selbstständig steuerfrei?

Nein. Steuerpflichtig bist du ab der Anmeldung deiner Tätigkeit. Einkommensteuer fällt aber erst an, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, 2026 sind das 12.348 €. Verluste aus dem Startjahr kannst du vortragen und später mit Gewinnen verrechnen.

Wie viel Steuern zahle ich bei 60.000 € Gewinn?

Bei 60.000 € Gewinn liegt dein Grenzsteuersatz unter dem Spitzensteuersatz von 42 %. Der greift erst ab einem zu versteuernden Einkommen über 69.878 € im Jahr 2026. Bei gewerblicher Tätigkeit kommt die Gewerbesteuer hinzu, Freiberufler zahlen sie nicht.

Wie viel Steuern sind es bei 100.000 € Gewinn?

Bei 100.000 € Gewinn liegst du über der Grenze von 69.878 €. Für den oberen Teil des Gewinns greift damit der Spitzensteuersatz von 42 %. Der Durchschnittssatz bleibt darunter, weil der Tarif stufenweise steigt. Gewerbetreibende zahlen zusätzlich Gewerbesteuer, die auf die Einkommensteuer teilweise angerechnet wird.

Wie wird der Gründungszuschuss steuerlich behandelt?

Der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Er zählt damit auch nicht zu deinen Betriebseinnahmen. Andere Förderungen können dagegen steuerpflichtig sein, das klärst du am besten im Einzelfall.

Muss ich als Kleinunternehmer Steuern zahlen?

Die Kleinunternehmerregelung befreit dich nur von der Umsatzsteuer. Einkommensteuer auf deinen Gewinn zahlst du trotzdem, sobald du über dem Grundfreibetrag liegst. Auch die Anmeldung beim Finanzamt und die Steuererklärung bleiben Pflicht.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 2 EStG – Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen
  2. § 15 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  3. § 18 EStG – Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  4. § 19 UStG – Kleinunternehmerregelung
  5. § 141 AO – Buchführungspflicht
  6. § 241a HGB – Befreiung von der Bilanzierungspflicht

Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.

Änderungshistorie

  • Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert

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Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.

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Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung im Einzelfall. Rechtsstand: 15. Oktober 2026. So arbeitet unsere Redaktion: Redaktionsgrundsätze.

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