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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 43

Umsatzsteuererklärung Zeile 43: Umsätze nach Offshore-Steuerabkommen und NATO-Abkommen

Hier trägst du steuerfreie Umsätze ein, die nach dem Offshore-Steuerabkommen, dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut oder dem Ergänzungsabkommen zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere von der Umsatzsteuer befreit sind.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Umsätze im Sinne des Offshore-Steuerabkommens, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut und des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-HauptquartiereC. Steuerfreie Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben › b) Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug (z. B. nach § 4 Nummer 1 Buchstabe a, 2 bis 7 UStG)– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 43?

In Zeile 43 erklärst du Umsätze, die nach dem Offshore-Steuerabkommen, dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut und dem Ergänzungsabkommen zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere steuerfrei sind. Diese Umsätze sind steuerfrei, aber du kannst die Vorsteuer abziehen.

Die Zeile gehört zum Abschnitt C „Steuerfreie Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben“ und dort zum Block b) „Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug“. Zusammen mit den Zeilen 42 und 44 bildet sie die Summe in Zeile 45.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Negative Beträge sind möglich, kennzeichne sie mit einem Minuszeichen.

Der Betrag ist die Bemessungsgrundlage (Nettobetrag ohne Umsatzsteuer) für diese Umsätze.

Achte darauf, dass die Summe der Zeilen 42 bis 44 in Zeile 45 mit den Einzelbeträgen übereinstimmt. Wenn du die Summe angibst, musst du auch die Einzelbeträge erklären – und umgekehrt.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob die Summe der Zeilen 42 bis 44 mit den Einzelbeträgen übereinstimmt. Gibst du die Summe an, ohne die Einzelbeträge zu erklären, meldet das Programm einen Fehler.

Wenn du in Zeile 16 einen Wechsel von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung erklärt hast, musst du auch Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) und zur Regelbesteuerung in bestimmten Zeilen machen. Andernfalls erscheint eine Fehlermeldung.

Verzichtest du auf die Kleinunternehmer-Regelung, darfst du in Zeile 48 keine steuerfreien Umsätze nach § 19 Absatz 1 UStG eintragen. Das Programm weist darauf hin.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30007Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zu steuerfreien Umsätze nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) und zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorzunehmen. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.
  • FehlerPrüfregel 30804Die Summe der weiteren steuerfreien Umsätze mit Vorsteuerabzug der Zeilen 42 bis 44 wurde angegeben, es wurden jedoch keine einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30345Die angegebene Summe der weiteren steuerfreien Umsätze mit Vorsteuerabzug der Zeilen 42 bis 44 stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
  • FehlerPrüfregel 30415Die Summe der weiteren steuerfreien Umsätze mit Vorsteuerabzug der Zeilen 42 bis 44 wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30422Sie haben angegeben, auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 Absatz 3 UStG zu verzichten (Zeile 16). Eingaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind daher nicht zulässig. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben.
  • FehlerPrüfregel 30412Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorzunehmen. Bitte ergänzen Sie diese.
  • FehlerPrüfregel 30414Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zur steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) vorzunehmen. Bitte ergänzen Sie diese. Sollten Sie auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten, ist in der Zeile 16 der 01.01.einzutragen.
  • FehlerPrüfregel 30423Sie haben angegeben, auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 Absatz 3 UStG zu verzichten (Zeile 16). Eingaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind nicht zulässig. Es sind Eintragungen zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 erforderlich.
  • FehlerPrüfregel 30424Sie haben Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) und zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorgenommen. Sofern es sich um einen Wechsel von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung im laufenden Jahr handelt, ist das Datum des Wechsels in Zeile 16 anzugeben. Handelt es sich nicht um einen solchen Wechsel, sind entweder die Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG oder zur Regelbesteuerung zu entfernen und gegebenenfalls Steuerbeträge, die nach dem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung auf den Zeitraum der Regelbesteuerung entfallen und aufgrund der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) erst im Zeitraum der Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung entstanden sind, in der Zeile 115 bei Steuer-, Vorsteuer- und Kürzungsbeträge, die auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen, einzutragen. Gleiches gilt für Berichtigungen nach § 17 UStG bei Kleinunternehmern.

Zeile 43 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202543
2018–202269
2016–201739

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 43 der Umsatzsteuererklärung ein?

Trage die steuerfreien Umsätze ein, die unter das Offshore-Steuerabkommen, das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut oder das Ergänzungsabkommen zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere fallen. Der Betrag ist in Euro ohne Cent anzugeben.

Gehört Zeile 41 zur Summe in Zeile 45?

Nein. Die Summe in Zeile 45 umfasst nur die Zeilen 42 bis 44. Zeile 41 (Ausfuhrlieferungen) gehört nicht dazu.

Was passiert, wenn ich die Summe in Zeile 45 angebe, aber keine Einzelbeträge?

Dann meldet ELSTER einen Fehler. Du musst entweder die Einzelbeträge in den Zeilen 42 bis 44 erklären oder die Summe entfernen.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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