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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 96

Umsatzsteuererklärung Zeile 96: Übergang zwischen steuerpflichtiger und steuerfreier Vermietung

Kreuze hier an, wenn sich die Verwendung eines Grundstücks durch Wechsel zwischen steuerpflichtiger und steuerfreier Vermietung oder durch einen anderen Verwendungsschlüssel geändert hat.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Übergang von steuerpflichtiger zu steuerfreier Vermietung oder umgekehrt beziehungsweise Änderung des Verwendungsschlüssels bei gemischt genutzten Grundstücken (insbesondere bei Mieterwechsel).J. Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) › Nutzungsänderung– Ankreuzfeld (X)

Was gehört in Zeile 96?

Zeile 96 gehört zum Abschnitt J „Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG)“. Mit dem Ankreuzen bestätigst du, dass bei einem Grundstück ein Übergang von steuerpflichtiger zu steuerfreier Vermietung oder umgekehrt vorliegt. Das betrifft auch die Änderung des Verwendungsschlüssels bei gemischt genutzten Grundstücken, zum Beispiel bei einem Mieterwechsel.

Die Zeile ist eine von mehreren Möglichkeiten in Zeile 95 „Nutzungsänderung, und zwar“. Du kannst hier nur ankreuzen, wenn tatsächlich eine solche Änderung eingetreten ist. Trifft keine der angebotenen Fallgruppen zu, bleibt die Zeile leer.

Wann genau ist das der Fall?

Ein typischer Fall ist der Wechsel von einer umsatzsteuerpflichtigen Vermietung zu einer steuerfreien Vermietung nach § 4 Nummer 12 UStG oder umgekehrt. Auch wenn sich bei einem gemischt genutzten Grundstück der Anteil der steuerpflichtigen und steuerfreien Nutzung ändert, gehört das hierher.

Die Berichtigung nach § 15a UStG ist nur nötig, wenn sich die Verhältnisse geändert haben, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblich waren. Das Ankreuzen in Zeile 96 löst aber nicht automatisch eine Berichtigung aus, sondern dokumentiert nur den Grund.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30933Sie haben angegeben, dass bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG eine Nutzungsänderung vorliegt. Bitte tragen Sie auch ein, ob ein Übergang von steuerpflichtiger zu steuerfreier Vermietung oder umgekehrt beziehungsweise Änderung des Verwendungsschlüssels bei gemischt genutzten Grundstücken und/oder eine steuerfreie Vermietung bisher eigengewerblich genutzter Räume oder umgekehrt beziehungsweise ein Übergang von einer Vermietung für NATO- oder ähnliche Zwecke zu einer nach § 4 Nummer 12 UStG steuerfreien Vermietung und/oder andere Gründe für eine Nutzungsänderung vorliegen.
  • HinweisPrüfregel 30934Sie haben angegeben, dass bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG ein Übergang von steuerpflichtiger zu steuerfreier Vermietung oder umgekehrt beziehungsweise Änderung des Verwendungsschlüssels bei gemischt genutzten Grundstücken und/oder eine steuerfreie Vermietung bisher eigengewerblich genutzter Räume oder umgekehrt beziehungsweise ein Übergang von einer Vermietung für NATO- oder ähnliche Zwecke zu einer nach § 4 Nummer 12 UStG steuerfreien Vermietung und/oder andere Gründe für eine Nutzungsänderung vorliegen. Bitte tragen Sie auch ein, dass es sich um eine Nutzungsänderung handelt.
  • FehlerPrüfregel 30720Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind Angaben zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) wegen Nutzungsänderung nicht zulässig.

Zeile 96 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202596
2023–202495
2018–2022143
2016–201782

Häufige Fragen

Wann muss ich in Zeile 96 ein Kreuz setzen?

Immer wenn sich die Verwendung eines Grundstücks dadurch ändert, dass du von steuerpflichtiger zu steuerfreier Vermietung übergehst oder umgekehrt. Auch bei einem geänderten Verwendungsschlüssel für gemischt genutzte Grundstücke, etwa nach einem Mieterwechsel.

Was passiert, wenn ich Zeile 96 ankreuze und in Zeile 48 steuerfreie Umsätze nach § 19 Absatz 1 UStG angegeben habe?

Dann meldet ELSTER einen Fehler. Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG in Zeile 48 sind Angaben zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs wegen Nutzungsänderung nicht zulässig.

Muss ich zusätzlich noch andere Zeilen ausfüllen?

Ja. Du setzt außerdem das Kreuz bei „Nutzungsänderung, und zwar“ in Zeile 95 und gibst in den Zeilen 90, 91 und/oder 92 an, wo sich die Verhältnisse geändert haben. Die Berichtigungsbeträge trägst du, wenn eine Berichtigung nach § 15a UStG vorzunehmen ist, in den Zeilen 99 bis 101 ein, die Summe in Zeile 102. Zeile 96 dient nur der Angabe des Grundes.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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