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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 27

Umsatzsteuererklärung Zeile 27: Unentgeltliche sonstige Leistungen zu 7 %

Hier trägst du die Bemessungsgrundlage für unentgeltliche sonstige Leistungen nach § 3 Abs. 9a UStG ein, die dem Steuersatz von 7 % unterliegen. Der Betrag ist ein Nettowert ohne Umsatzsteuer.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Sonstige Leistungen nach § 3 Absatz 9a UStG zu 7 %B. Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben › Unentgeltliche Wertabgaben196 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
Sonstige Leistungen nach § 3 Absatz 9a UStG zu 7 %B. Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben › Unentgeltliche Wertabgaben– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 27?

In Zeile 27 erfasst du unentgeltliche sonstige Leistungen, die du nach § 3 Abs. 9a UStG wie eine entgeltliche Leistung behandeln musst. Das sind Leistungen, die du ohne Entgelt erbringst, für die aber Umsatzsteuer anfällt. Die Zeile betrifft nur Leistungen, die dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen.

Die Zeile gehört zum Block „Unentgeltliche Wertabgaben“ im Abschnitt B. Dort trennt die Umsatzsteuererklärung – anders als die Voranmeldung – entgeltliche Umsätze und unentgeltliche Wertabgaben. Entgeltliche sonstige Leistungen zu 7 % trägst du in Zeile 25 ein, unentgeltliche Lieferungen zu 7 % in Zeile 26.

So füllst du die Zeile aus

Trage die Bemessungsgrundlage als Nettobetrag ohne Umsatzsteuer in Euro ohne Cent ein (Kennzahl 196). Daneben steht die Steuer mit 7 % in Euro mit Cent. Der Wert kann auch negativ sein, wenn sich die Bemessungsgrundlage mindert. Rechne Fremdwährungen in Euro um.

Die Steuer für diese Wertabgabe fließt in die Summe der Steuer in Zeile 37 ein und wird von dort in Zeile 103 übertragen.

  • Nur unentgeltliche sonstige Leistungen nach § 3 Abs. 9a UStG zum Steuersatz von 7 %.
  • Nettobetrag ohne Umsatzsteuer, negative Beträge mit Minuszeichen.
  • Nicht hier: entgeltliche Leistungen zu 7 % (Zeile 25) und unentgeltliche Lieferungen zu 7 % (Zeile 26).

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn die angegebene Steuer bei Umsätzen zum ermäßigten Steuersatz mit unentgeltlichen Wertabgaben in Form von sonstigen Leistungen nach § 3 Abs. 9a UStG zu 7 % nicht 7 % der Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer entspricht. Prüfe deshalb, ob die Bemessungsgrundlage und der Steuerbetrag zusammenpassen.

Außerdem weist ELSTER auf Unstimmigkeiten hin, wenn du in Zeile 69 Umsätze angibst, für die du auf eine Steuerbefreiung verzichtet hast, in den Zeilen 22 bis 27 aber keine entsprechenden Beträge stehen. Dasselbe gilt für Zeile 71 (Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und Fernverkäufe), wenn die Zeilen 22 bis 27 oder Zeile 48 nicht entsprechend gefüllt sind. Die Prüfung betrifft die Zeilen insgesamt, nicht speziell die Wertabgaben zu 7 %.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30007Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zu steuerfreien Umsätze nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) und zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorzunehmen. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.
  • HinweisPrüfregel USt_30015Sie haben Eintragungen in Zeile 69 bei Umsätzen, die auf Grund eines Verzichts auf Steuerbefreiung (§ 9 UStG) als steuerpflichtig behandelt worden sind (in Abschnitt B enthalten) vorgenommen. Bei den Lieferungen und sonstigen Leistungen zu 19 % (Zeile 22), zu 7 % (Zeile 25) und den unentgeltlichen Wertabgaben zu 19 % (Zeilen 23 und 24) und 7 % (Zeilen 26 und 27) haben Sie aber keine Eintragungen vorgenommen. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragungen.
  • HinweisPrüfregel USt_30016Sie haben Eintragungen in Zeile 69 bei Umsätzen, die auf Grund eines Verzichts auf Steuerbefreiung (§ 9 UStG) als steuerpflichtig behandelt worden sind (in Abschnitt B enthalten) vorgenommen. Bei den Lieferungen und sonstigen Leistungen zu 19 % (Zeile 22), zu 7 % (Zeile 25) und den unentgeltlichen Wertabgaben zu 19 % (Zeilen 23 und 24) und 7 % (Zeilen 26 und 27) haben Sie aber keine Eintragungen in entsprechender Höhe vorgenommen. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragungen.
  • HinweisPrüfregel 30017Sie haben Eintragungen in Zeile 71 bei Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtunternehmer sowie innergemeinschaftliche Fernverkäufe in das übrige Gemeinschaftsgebiet unter der Voraussetzung des § 3a Absatz 5 Sätze 3 und 4 UStG und § 3c Absatz 4 Sätze 1 und 2 UStG (in Abschnitt B oder C enthalten) vorgenommen. Bei den Lieferungen und sonstigen Leistungen zu 19 % (Zeile 22), zu 7 % (Zeile 25) und den unentgeltlichen Wertabgaben zu 19 % (Zeilen 23 und 24) und 7 % (Zeilen 26 und 27) bzw. den steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) wurden aber keine Eintragungen getätigt. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragungen.
  • HinweisPrüfregel 30816Sie haben Eintragungen in Zeile 71 bei Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtunternehmer sowie innergemeinschaftliche Fernverkäufe in das übrige Gemeinschaftsgebiet unter der Voraussetzung des § 3a Absatz 5 Sätze 3 und 4 UStG und § 3c Absatz 4 Sätze 1 und 2 UStG (in Abschnitt B oder C enthalten) vorgenommen. Bei den Lieferungen und sonstigen Leistungen zu 19 % (Zeile 22), zu 7 % (Zeile 25) und den unentgeltlichen Wertabgaben zu 19 % (Zeilen 23 und 24) und 7 % (Zeilen 26 und 27) bzw. den steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) wurden aber keine Eintragungen in der entsprechenden Höhe getätigt. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragungen.
  • FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
  • FehlerPrüfregel 30900Die Summe der Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben wurde angegeben, es wurden jedoch keine Einzelbeträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30314Die angegebene Summe der Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
  • FehlerPrüfregel 30364Die Summe der Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30644Die angegebene Steuer bei Umsätzen zum ermäßigten Steuersatz mit unentgeltlichen Wertabgaben in Form von sonstigen Leistungen nach § 3 Absatz 9a UStG zu 7 Prozent entspricht nicht 7 Prozent der Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer.

Dazu kommen 6 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Zeile 27 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202527
2016–202243

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 27 der Umsatzsteuererklärung ein?

Die Bemessungsgrundlage für unentgeltliche sonstige Leistungen nach § 3 Abs. 9a UStG, die dem Steuersatz von 7 % unterliegen. Der Betrag ist ein Nettowert ohne Umsatzsteuer und kann auch negativ sein.

Wo steht die Zeile 27 in früheren Jahren?

In den Jahren 2016 bis 2022 war das die Zeile 43. Seit 2023 ist es die Zeile 27.

Was ist der Unterschied zwischen Zeile 25 und Zeile 27?

In Zeile 25 stehen entgeltliche Lieferungen und sonstige Leistungen zu 7 %. In Zeile 27 stehen unentgeltliche sonstige Leistungen nach § 3 Abs. 9a UStG zu 7 %.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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