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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 89

Umsatzsteuererklärung Zeile 89: Erstmalige Verwendung von Grundstücken mit Vorsteuerabzug

Kreuze hier Ja an, wenn du 2025 ein Grundstück oder Gebäude, für das du Vorsteuer abgezogen hast, erstmals tatsächlich verwendest. Die Angaben dazu machst du direkt in Zeile 89.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Sind im Kalenderjahr 2025 Grundstücke, Grundstücksteile, Gebäude oder Gebäudeteile, für die Vorsteuer abgezogen worden ist, erstmals tatsächlich verwendet worden?J. Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) › Angaben zur erstmaligen Verwendung von Grundstücken, Grundstücksteilen, Gebäuden oder Gebäudeteilen370 Ankreuzfeld (1 = Ja)
Lage des Grundstücks oder GebäudesJ. Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) › Angaben zum Grundstück oder Gebäude– Text
Zeitpunkt der erstmaligen tatsächlichen VerwendungJ. Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) › Angaben zum Grundstück oder Gebäude– Datum (TT.MM.JJJJ)
Art der Verwendung im ErstjahrJ. Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) › Angaben zum Grundstück oder Gebäude– Text
Umfang der Verwendung im ErstjahrJ. Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) › Angaben zum Grundstück oder Gebäude– Zahl mit 2 Nachkommastellen
insgesamt angefallene VorsteuerJ. Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) › Angaben zum Grundstück oder Gebäude– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
in den Vorjahren - Investitionsphase - bereits abgezogene VorsteuerJ. Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) › Angaben zum Grundstück oder Gebäude– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 89?

In Zeile 89 (Kennzahl 370) gibst du an, ob du im Kalenderjahr 2025 Grundstücke, Grundstücksteile, Gebäude oder Gebäudeteile, für die du Vorsteuer abgezogen hast, erstmals tatsächlich verwendest.

Die Zeile gehört zum Abschnitt J. Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG. Sie betrifft nur Grundstücke und Gebäude, nicht andere Wirtschaftsgüter.

Wenn du die Frage mit Ja beantwortest, füllst du die weiteren Felder der Zeile 89 aus: Lage des Grundstücks oder Gebäudes, Zeitpunkt der erstmaligen tatsächlichen Verwendung, Art der Verwendung im Erstjahr, Umfang der Verwendung im Erstjahr, insgesamt angefallene Vorsteuer und in den Vorjahren bereits abgezogene Vorsteuer.

So füllst du die Zeile aus

Das Ankreuzfeld trägst du mit 1 = Ja ein, wenn die erstmalige tatsächliche Verwendung im Jahr 2025 stattgefunden hat. Trifft das nicht zu, bleibt das Feld leer.

Die Lage beschreibst du als Text. Den Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung gibst du als Datum im Format TT.MM.JJJJ an.

Bei der Art der Verwendung im Erstjahr beschreibst du als Text, wofür du das Grundstück oder Gebäude verwendest. Den Umfang der Verwendung im Erstjahr trägst du als Zahl mit zwei Nachkommastellen ein.

Die insgesamt angefallene Vorsteuer und die in den Vorjahren bereits abgezogene Vorsteuer trägst du als Betrag in Euro ohne Cent ein. Negative Beträge sind möglich.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).

Zeile 89 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202589
2018–2022135
2016–201774

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 89 der Umsatzsteuererklärung ein?

Du kreuzt an, ob du 2025 ein Grundstück oder Gebäude, für das du Vorsteuer abgezogen hast, erstmals tatsächlich verwendest. Wenn ja, ergänzt du die Angaben zu Lage, Zeitpunkt, Art und Umfang der Verwendung sowie zur Vorsteuer.

Wann muss ich Zeile 89 ausfüllen?

Immer wenn du im Jahr 2025 ein Grundstück oder Gebäude mit Vorsteuerabzug erstmals tatsächlich verwendest. Die Zeile betrifft nur Grundstücke und Gebäude, nicht andere Wirtschaftsgüter.

Was bedeutet Kennzahl 370?

Kennzahl 370 ist das Ankreuzfeld in Zeile 89. Mit 1 = Ja bestätigst du die erstmalige tatsächliche Verwendung eines Grundstücks oder Gebäudes im Jahr 2025.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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