Umsatzsteuererklärung Zeile 35: Nachsteuer auf Anzahlungen beim Wechsel der Besteuerungsform
In Zeile 35 trägst du die Umsatzsteuer ein, die auf vereinnahmte Anzahlungen entfällt, wenn du von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung oder zur Durchschnittssatzbesteuerung wechselst.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Steuer (Nachsteuer) auf vereinnahmte Anzahlungen infolge des Wechsels der BesteuerungsformB. Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben › Wechsel von der Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) zur Regelbesteuerung beziehungsweise Durchschnittssatzbesteuerung (§ 24 UStG) | 317 | Betrag in Euro mit Cent |
Was gehört in Zeile 35?
So füllst du die Zeile aus
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 30007Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zu steuerfreien Umsätze nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) und zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorzunehmen. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.
- FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
- FehlerPrüfregel 30900Die Summe der Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben wurde angegeben, es wurden jedoch keine Einzelbeträge erklärt.
- FehlerPrüfregel 30314Die angegebene Summe der Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
- FehlerPrüfregel 30364Die Summe der Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
- FehlerPrüfregel 30422Sie haben angegeben, auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 Absatz 3 UStG zu verzichten (Zeile 16). Eingaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind daher nicht zulässig. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben.
- FehlerPrüfregel 30412Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorzunehmen. Bitte ergänzen Sie diese.
- FehlerPrüfregel 30414Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zur steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) vorzunehmen. Bitte ergänzen Sie diese. Sollten Sie auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten, ist in der Zeile 16 der 01.01.einzutragen.
- FehlerPrüfregel 30423Sie haben angegeben, auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 Absatz 3 UStG zu verzichten (Zeile 16). Eingaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind nicht zulässig. Es sind Eintragungen zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 erforderlich.
- FehlerPrüfregel 30424Sie haben Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) und zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorgenommen. Sofern es sich um einen Wechsel von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung im laufenden Jahr handelt, ist das Datum des Wechsels in Zeile 16 anzugeben. Handelt es sich nicht um einen solchen Wechsel, sind entweder die Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG oder zur Regelbesteuerung zu entfernen und gegebenenfalls Steuerbeträge, die nach dem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung auf den Zeitraum der Regelbesteuerung entfallen und aufgrund der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) erst im Zeitraum der Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung entstanden sind, in der Zeile 115 bei Steuer-, Vorsteuer- und Kürzungsbeträge, die auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen, einzutragen. Gleiches gilt für Berichtigungen nach § 17 UStG bei Kleinunternehmern.
Zeile 35 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 35 |
| 2016–2022 | 56 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 35 der Umsatzsteuererklärung ein?
Wann muss ich Zeile 35 ausfüllen?
Muss ich für Zeile 35 immer Zeile 16 ausfüllen?
Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick
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