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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 35

Umsatzsteuererklärung Zeile 35: Nachsteuer auf Anzahlungen beim Wechsel der Besteuerungsform

In Zeile 35 trägst du die Umsatzsteuer ein, die auf vereinnahmte Anzahlungen entfällt, wenn du von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung oder zur Durchschnittssatzbesteuerung wechselst.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Steuer (Nachsteuer) auf vereinnahmte Anzahlungen infolge des Wechsels der BesteuerungsformB. Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben › Wechsel von der Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) zur Regelbesteuerung beziehungsweise Durchschnittssatzbesteuerung (§ 24 UStG)317 Betrag in Euro mit Cent

Was gehört in Zeile 35?

Die Zeile betrifft Anzahlungen, die du in einem vorangegangenen Kalenderjahr als Kleinunternehmer vereinnahmt hast, für Leistungen, die du erst in diesem Kalenderjahr ausgeführt hast und die jetzt der Regelbesteuerung oder der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG unterliegen.

Für diese Anzahlungen hast du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer abgeführt. Die Steuer (Nachsteuer) trägst du deshalb hier ein.

Die Zeile gehört zum Abschnitt B (Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben) und steht im Block „Wechsel von der Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) zur Regelbesteuerung beziehungsweise Durchschnittssatzbesteuerung (§ 24 UStG)“.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro mit Cent ein. Du berechnest die Steuer aus den vereinnahmten Anzahlungen und dem Steuersatz, der für die Leistung gilt.

Hat dein Gesamtumsatz 2024 mehr als 25.000 € betragen, unterliegst du ab 1. Januar 2025 der Regelbesteuerung und trägst in Zeile 16 kein Datum ein. Zeile 16 füllst du nur bei einem Wechsel im Laufe des Jahres 2025 oder bei einem Verzicht zum 1. Januar 2025 aus.

Der umgekehrte Fall gehört nicht hierher: Wechselst du von der Regelbesteuerung oder der Durchschnittssatzbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung, trägst du die Beträge in Zeile 115 ein.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30007Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zu steuerfreien Umsätze nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) und zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorzunehmen. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.
  • FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
  • FehlerPrüfregel 30900Die Summe der Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben wurde angegeben, es wurden jedoch keine Einzelbeträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30314Die angegebene Summe der Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
  • FehlerPrüfregel 30364Die Summe der Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30422Sie haben angegeben, auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 Absatz 3 UStG zu verzichten (Zeile 16). Eingaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind daher nicht zulässig. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben.
  • FehlerPrüfregel 30412Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorzunehmen. Bitte ergänzen Sie diese.
  • FehlerPrüfregel 30414Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zur steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) vorzunehmen. Bitte ergänzen Sie diese. Sollten Sie auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten, ist in der Zeile 16 der 01.01.einzutragen.
  • FehlerPrüfregel 30423Sie haben angegeben, auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 Absatz 3 UStG zu verzichten (Zeile 16). Eingaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind nicht zulässig. Es sind Eintragungen zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 erforderlich.
  • FehlerPrüfregel 30424Sie haben Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) und zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorgenommen. Sofern es sich um einen Wechsel von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung im laufenden Jahr handelt, ist das Datum des Wechsels in Zeile 16 anzugeben. Handelt es sich nicht um einen solchen Wechsel, sind entweder die Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG oder zur Regelbesteuerung zu entfernen und gegebenenfalls Steuerbeträge, die nach dem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung auf den Zeitraum der Regelbesteuerung entfallen und aufgrund der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) erst im Zeitraum der Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung entstanden sind, in der Zeile 115 bei Steuer-, Vorsteuer- und Kürzungsbeträge, die auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen, einzutragen. Gleiches gilt für Berichtigungen nach § 17 UStG bei Kleinunternehmern.

Zeile 35 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202535
2016–202256

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 35 der Umsatzsteuererklärung ein?

Die Umsatzsteuer (Nachsteuer) auf vereinnahmte Anzahlungen, die darauf entfällt, dass du von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung oder zur Durchschnittssatzbesteuerung wechselst.

Wann muss ich Zeile 35 ausfüllen?

Wenn du in einem vorangegangenen Kalenderjahr als Kleinunternehmer Anzahlungen vereinnahmt hast und die zugehörige Leistung erst in diesem Kalenderjahr ausgeführt hast, für die jetzt die Regelbesteuerung oder die Durchschnittssatzbesteuerung gilt.

Muss ich für Zeile 35 immer Zeile 16 ausfüllen?

Nein. Zeile 16 ist nur bei einem Wechsel im Laufe des Jahres oder bei einem Verzicht zum 1. Januar 2025 auszufüllen. Lag dein Gesamtumsatz 2024 über 25.000 €, unterliegst du ab 1. Januar 2025 ohnehin der Regelbesteuerung und trägst kein Datum ein.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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