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Selbstständigkeit

Kleinunternehmerregelung: Nebenjob ohne Umsatzsteuer

Wann du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen musst, welche Umsatzgrenzen gelten und was das für deine Einkommensteuer bedeutet.

Geprüft am Lesezeit 6 Min. · 4 Quellen
Laptop mit Rechnungsvorlage und handschriftlichen Notizen zur Umsatzsteuer auf dem Schreibtisch

Was die Kleinunternehmerregelung bedeutet

Die Kleinunternehmerregelung steht in § 19 UStG und ist eine Vereinfachung im Umsatzsteuerrecht.

Bleibst du unter den Umsatzgrenzen, weist du keine Umsatzsteuer aus und führst auch keine an das Finanzamt ab.

Im Gegenzug kannst du die Umsatzsteuer aus deinen Einkäufen nicht als Vorsteuer abziehen.

Der Status hängt an deiner Person und nicht an einem einzelnen Betrieb. Mehrere Tätigkeiten werden zusammengerechnet.

Umsatzgrenzen seit 2025

Seit dem 01.01.2025 gelten zwei Werte: 25.000 € im vorangegangenen Jahr und 100.000 € im laufenden Jahr.

Gezählt werden die tatsächlich vereinnahmten Entgelte. Prognosen spielen keine Rolle mehr.

Überschreitest du die Grenze im laufenden Jahr, endet die Regelung sofort. Der auslösende Umsatz wird umsatzsteuerpflichtig.

  • Umsätze aus dem Verkauf von Anlagevermögen zählen nicht zur Grenze.
  • Nicht steuerbare Umsätze wie Privatverkäufe bleiben außen vor.
  • Bei einer Neugründung musst du den Umsatz nicht auf ein volles Jahr hochrechnen.
Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung
Zeitraumbis 2024seit 2025
Vorjahr22.000 €25.000 €
Laufendes Jahr50.000 € (Prognose)100.000 € (tatsächlicher Umsatz)

Rechtsgrundlage: § 19 UStG in der Fassung ab 01.01.2025, für 2026 unverändert.

BeispielBeispiel: Grenze im laufenden Jahr überschritten
Umsatz bis Dezember97.500 €
Neuer Auftrag im Dezember5.000 €
FolgeRegelbesteuerung ab sofort
Umsatz im Jahr102.500 €

Die Grenze von 25.000 € im Vorjahr ist in diesem Beispiel eingehalten.

Rechnung als Kleinunternehmer schreiben

In deiner Rechnung darf keine Umsatzsteuer stehen.

Setze einen kurzen Hinweis, zum Beispiel: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Weist du trotzdem Umsatzsteuer aus, schuldest du den Betrag dem Finanzamt. Dein Kunde kann ihn nicht als Vorsteuer abziehen.

Auch beim Empfang von Rechnungen gilt die E-Rechnungspflicht für dich: E-Rechnung: Was Selbstständige jetzt wissen müssen.

Verzicht und Regelbesteuerung

Du kannst freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Regelbesteuerung wechseln.

Dann stellst du Umsatzsteuer in Rechnung und ziehst die Vorsteuer aus deinen Ausgaben ab.

Der Verzicht bindet dich mindestens fünf Kalenderjahre. Er wirkt ab Beginn des Besteuerungszeitraums.

Sinnvoll ist das vor allem bei hohen Investitionen und vielen Kunden, die selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Einkommensteuer: Der Gewinn bleibt steuerpflichtig

Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer.

Deinen Gewinn ermittelst du mit einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).

Der Gewinn gehört in die Einkommensteuererklärung. Gewerbetreibende nutzen die Anlage G, Freiberufler die Anlage S.

Steuer fällt erst an, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) liegt.

Als Kleinunternehmer bist du außerdem verpflichtet, eine Gewerbeanmeldung zu prüfen: Gewerbe anmelden.

Kleinunternehmer in anderen EU-Staaten

Seit 2025 gibt es zusätzlich die EU-Kleinunternehmerregelung nach § 19a UStG.

Bist du in Deutschland umsatzsteuerlich geführt und bleibst im Gemeinschaftsgebiet unter 100.000 €, kannst du dich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) registrieren lassen.

Die Steuerbefreiung gilt dann in den Mitgliedstaaten, die deinem Antrag zugestimmt haben.

Teilnehmer melden ihren EU-Umsatz jedes Quartal. Eine Nullmeldung ist ebenfalls nötig.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grenze für Kleinunternehmer?

Im vorangegangenen Kalenderjahr darf dein Gesamtumsatz 25.000 € nicht übersteigen. Im laufenden Kalenderjahr liegt die Grenze bei 100.000 €. Beide Werte müssen eingehalten werden, sonst entfällt die Regelung.

Wie viel darf ich als Kleinunternehmer steuerfrei verdienen?

Umsatzsteuerfrei heißt nicht steuerfrei. Du zahlst keine Umsatzsteuer, deinen Gewinn versteuerst du aber mit der Einkommensteuer. Steuer fällt erst an, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt.

Wie hoch ist die Grenze für Kleinunternehmer im Jahr 2026?

Auch 2026 gelten 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Die Werte wurden zum 01.01.2025 angehoben.

Für wen lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Sie passt gut zu kleinen Umsätzen und wenigen Ausgaben. Verkaufst du überwiegend an Firmen, die Vorsteuer ziehen, oder kaufst du viel ein, kann die Regelbesteuerung günstiger sein. Solche Fälle gehören in eine steuerliche Beratung.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Steuererklärung abgeben?

Ja. Die Regelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Deine Einkünfte erklärst du in der Einkommensteuererklärung, bei Gewerbe mit der Anlage G und bei freiberuflicher Tätigkeit mit der Anlage S.

Kann ich dauerhaft Kleinunternehmer bleiben?

Ja, solange du die Grenzen einhältst. Bleibst du im Vorjahr unter 25.000 € und im laufenden Jahr unter 100.000 €, gilt die Regelung weiter. Eine feste Höchstdauer gibt es nicht.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 19 UStG – Kleinunternehmer
  2. § 19a UStG – Europäische Kleinunternehmerregelung
  3. § 34a UStDV – Rechnungsangaben bei Kleinunternehmern
  4. § 14c UStG – Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis

Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.

Änderungshistorie

  • Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert

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