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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 79

Umsatzsteuererklärung Zeile 79: Vorsteuer aus Rechnungen anderer Unternehmer

Hier trägst du die Vorsteuer aus Rechnungen ein, die dir andere Unternehmer für ihre Leistungen gestellt haben. Der Betrag steht auf der Rechnung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG)I. Abziehbare Vorsteuerbeträge › Steuer320 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 79?

In Zeile 79 trägst du die Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern ein. Das ist der Hauptfall des Vorsteuerabzugs nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG.

Der andere Unternehmer muss dir die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer für eine Lieferung oder sonstige Leistung in Rechnung gestellt haben. Du brauchst eine Rechnung nach §§ 14 und 14a UStG oder eine Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV.

Die Leistung muss für dein Unternehmen ausgeführt worden sein. Für Gegenstände, die du zu weniger als 10 % unternehmerisch nutzt, ist kein Vorsteuerabzug möglich.

Worauf du achten musst

Der Vorsteuerabzug ist in dem Besteuerungszeitraum möglich, in dem die Voraussetzungen vorliegen. Bei einer Anzahlung vor Ausführung der Leistung musst du die Zahlung geleistet haben und eine ordnungsgemäße Rechnung haben.

Als Kleinunternehmer nach § 19 Absatz 1 UStG darfst du keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen. Die einzige Ausnahme betrifft die Vorsteuer für neue Fahrzeuge, die du innergemeinschaftlich weiterlieferst. Diese gehört aber in Zeile 85, nicht in Zeile 79.

  • Rechnung muss den §§ 14 und 14a UStG entsprechen.
  • Leistung muss für dein Unternehmen ausgeführt sein.
  • Anzahlung: Zahlung muss geleistet sein.
  • Kleinunternehmer: kein Vorsteuerabzug in Zeile 79.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob die Summe der abziehbaren Vorsteuerbeträge mit der Summe der Einzelbeträge übereinstimmt. Rechnest du falsch, kommt eine Fehlermeldung.

Wenn du negative Beträge einträgst, weist ELSTER darauf hin, dass du prüfen sollst, ob es sich um eine Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge wegen uneinbringlicher Entgelte handelt. Diese gibst du zusätzlich in Zeile 88 an.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30943Sie haben negative Beträge zu abziehbaren Vorsteuerbeträgen eingetragen. Eintragungen zur Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge § 17 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG haben Sie jedoch nicht getätigt. Bitte prüfen Sie jeweils, ob es sich bei dem negativen Betrag um eine einzutragende Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge nach § 17 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG handelt.
  • FehlerPrüfregel 30901Die Summe der abziehbaren Vorsteuerbeträge wurde angegeben, es wurden jedoch keine Einzelbeträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30317Die angegebene Summe der abziehbaren Vorsteuerbeträge stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
  • FehlerPrüfregel 30367Die Summe der abziehbaren Vorsteuerbeträge wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
  • FehlerPrüfregel 30942Sie haben Eintragungen zur Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge § 17 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG (in den Zeilen 79, 84 und 85 enthalten) getätigt, aber keine Vorsteuerbeträge in Zeile 79, 84 und 85 angegeben. Bitte entsprechende Vorsteuerbeträge in Zeile 79, 84 und 85 eintragen.
  • FehlerPrüfregel 30705Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind Angaben zu den abziehbaren Vorsteuerbeträgen ausschließlich zulässig für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG (§ 15 Absatz 4a UStG).

Zeile 79 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202579
2018–2022122
2016–201762

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 79 der Umsatzsteuererklärung ein?

Die Vorsteuer aus Rechnungen von anderen Unternehmern für Leistungen an dein Unternehmen. Das ist die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer.

Kann ich in Zeile 79 einen negativen Betrag eintragen?

Das Eingabeformat lässt negative Beträge zu. ELSTER weist dich dann darauf hin, dass du prüfen sollst, ob es sich um eine Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge nach § 17 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG handelt.

Darf ich als Kleinunternehmer Vorsteuer in Zeile 79 abziehen?

Nein. Als Kleinunternehmer hast du keinen Vorsteuerabzug. Die Ausnahme für neue Fahrzeuge, die du innergemeinschaftlich lieferst, trägst du in Zeile 85 ein.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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