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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 38

Umsatzsteuererklärung Zeile 38: Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr

In Zeile 38 trägst du die Summe deiner steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen an Abnehmer ein, die dir eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitgeteilt haben.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
an Abnehmer mit Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerC. Steuerfreie Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben › a) Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG)741 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 38?

Zeile 38 erfasst steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 4 Nummer 1 Buchstabe b in Verbindung mit § 6a UStG an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die Ware muss in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangt sein.

Über diese Lieferungen übermittelst du Zusammenfassende Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern. Lieferungen, die du nicht, unrichtig oder unvollständig in der Zusammenfassenden Meldung angegeben hast, sind steuerpflichtig. Sie gehören dann in die Zeilen 22, 25, 31 bzw. 35.

Als Kleinunternehmer kannst du diese Steuerbefreiung nicht nutzen, außer bei Lieferungen neuer Fahrzeuge.

Die Zeile steht im Abschnitt C, Block a) Innergemeinschaftliche Lieferungen. Die Kennzahl lautet 741.

So ermittelst du den Betrag

Addiere alle steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen des Kalenderjahres an Abnehmer mit USt-IdNr. Die Bemessungsgrundlage trägst du als Nettobetrag in vollen Euro ohne Cent ein.

Anzahlungen trägst du nicht ein. Den Gesamtbetrag aus Anzahlungen und Restzahlung gibst du im Jahr der Lieferung an.

Häufige Fehler

Verwechsle Zeile 38 nicht mit Zeile 39. In Zeile 39 stehen nur neue Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdNr.

Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen und Fernverkäufe an Privatkunden gehören nicht in Zeile 38. Sie sind keine steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr. Unter bestimmten Voraussetzungen werden sie zusätzlich in Zeile 71 erfasst.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30007Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zu steuerfreien Umsätze nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) und zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorzunehmen. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.
  • FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
  • FehlerPrüfregel 30422Sie haben angegeben, auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 Absatz 3 UStG zu verzichten (Zeile 16). Eingaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind daher nicht zulässig. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben.
  • FehlerPrüfregel 30412Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorzunehmen. Bitte ergänzen Sie diese.
  • FehlerPrüfregel 30414Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zur steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) vorzunehmen. Bitte ergänzen Sie diese. Sollten Sie auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten, ist in der Zeile 16 der 01.01.einzutragen.
  • FehlerPrüfregel 30423Sie haben angegeben, auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 Absatz 3 UStG zu verzichten (Zeile 16). Eingaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind nicht zulässig. Es sind Eintragungen zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 erforderlich.
  • FehlerPrüfregel 30424Sie haben Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) und zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorgenommen. Sofern es sich um einen Wechsel von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung im laufenden Jahr handelt, ist das Datum des Wechsels in Zeile 16 anzugeben. Handelt es sich nicht um einen solchen Wechsel, sind entweder die Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG oder zur Regelbesteuerung zu entfernen und gegebenenfalls Steuerbeträge, die nach dem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung auf den Zeitraum der Regelbesteuerung entfallen und aufgrund der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) erst im Zeitraum der Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung entstanden sind, in der Zeile 115 bei Steuer-, Vorsteuer- und Kürzungsbeträge, die auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen, einzutragen. Gleiches gilt für Berichtigungen nach § 17 UStG bei Kleinunternehmern.

Zeile 38 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202538
2018–202263
2016–201733

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 38 der Umsatzsteuererklärung ein?

Die Summe deiner steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen an Abnehmer, die dir eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitgeteilt haben. Die Umsätze sind nach § 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG steuerfrei.

Muss ich die Umsätze aus Zeile 38 auch in Zeile 71 eintragen?

Nein. Zeile 71 betrifft Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Fernverkäufe an Nichtunternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet. Das sind keine innergemeinschaftlichen Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr. im Sinne der Zeile 38.

In welchen Zeilen früherer Jahre standen die innergemeinschaftlichen Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr.?

2016 und 2017 in Zeile 33, 2018 bis 2022 in Zeile 63 und seit 2023 in Zeile 38.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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