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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 73

Umsatzsteuererklärung Zeile 73: Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen

Hier trägst du den Betrag ein, der auf eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Absatz 1a UStG entfällt. Der Wert stammt aus dem Vertrag über die Übertragung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen gemäß § 1 Absatz 1a UStGH. Ergänzende Angaben zu Umsätzen › Betrag211 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 73?

Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen liegt vor, wenn die wesentlichen Grundlagen eines Unternehmens oder eines gesondert geführten Betriebs an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen übertragen werden und der Erwerber die unternehmerische Tätigkeit des Veräußerers fortsetzt. Die Übertragung kann gegen Entgelt, unentgeltlich oder durch Einbringung in eine Gesellschaft erfolgen. Diese Umsätze sind nicht steuerbar.

Der Betrag kann auch negativ sein. Bei einer unentgeltlichen Übertragung trägst du den Wert 0 ein. In allen anderen Fällen darfst du 0 nicht eintragen.

Die Zeile steht im Abschnitt H „Ergänzende Angaben zu Umsätzen“. Sie gehört nicht zu den Zeilen, in denen steuerpflichtige Umsätze erklärt werden.

Was du zusätzlich einreichen musst

Zu einer Eintragung in Zeile 73 musst du dem Finanzamt gesondert eine Kopie des Vertrags über die Geschäftsveräußerung im Ganzen übersenden.

Dabei teilst du den Namen und die Anschrift des Erwerbers mit. Das zuständige Finanzamt und die Steuernummer des Erwerbers gibst du an, falls sie dir bekannt sind.

  • Kopie des Vertrags über die Geschäftsveräußerung im Ganzen
  • Name des Erwerbers
  • Anschrift des Erwerbers
  • Zuständiges Finanzamt des Erwerbers, falls bekannt
  • Steuernummer des Erwerbers, falls bekannt

Häufige Fehler

Trage in Zeile 73 nicht die Umsätze ein, die du in Zeile 69 bis 72 oder in Zeile 74 und 75 erklärst. Jede Zeile hat ihren eigenen Anwendungsbereich.

Wenn du in Zeile 73 den Wert 0 einträgst, obwohl die Übertragung nicht unentgeltlich war, weist ELSTER dich darauf hin, dass 0 nur bei einer unentgeltlichen Übertragung eines Unternehmens oder eines gesondert geführten Betriebs zulässig ist.

ELSTER meldet einen Fehler, wenn keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten Felder gefüllt ist.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30807Zu den eingetragenen nicht steuerbaren Umsätzen aus einer Geschäftsveräußerung im Ganzen gemäß § 1 Absatz 1a UStG übersenden Sie bitte dem Finanzamt gesondert eine Kopie des Vertrags über die Geschäftsveräußerung im Ganzen und teilen den Namen, die Anschrift sowie, falls bekannt, das zuständige Finanzamt und die Steuernummer des Erwerbers mit.
  • HinweisPrüfregel 30815Sie haben eine Eintragung zu einer Geschäftsveräußerung im Ganzen gemäß § 1 Absatz 1a UStG in Zeile 73 mit dem Wert "0" vorgenommen. Der Wert "0" ist nur bei einer unentgeltlichen Übertragung eines Unternehmens oder eines gesondert geführten Betriebs einzutragen. Bitte prüfen Sie, ob diese Eintragung korrekt oder gegebenenfalls zu entfernen ist.
  • FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).

Zeile 73 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202573
2022110
2021113
2020111
2018–2019114
2016–201756

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 73 der Umsatzsteuererklärung ein?

Den Betrag, der auf eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Absatz 1a UStG entfällt. Bei einer unentgeltlichen Übertragung trägst du 0 ein.

Muss ich den Vertrag über die Geschäftsveräußerung beim Finanzamt einreichen?

Ja. Du übersendest dem Finanzamt gesondert eine Kopie des Vertrags und teilst Name und Anschrift des Erwerbers mit. Finanzamt und Steuernummer des Erwerbers gibst du an, falls bekannt.

Wann ist in Zeile 73 der Wert 0 richtig?

Nur bei einer unentgeltlichen Übertragung eines Unternehmens oder eines gesondert geführten Betriebs. In allen anderen Fällen darfst du 0 nicht eintragen.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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