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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 77

Umsatzsteuererklärung Zeile 77: Inländischer Streckenanteil bei Flügen

Trage hier die Entgelte ein, die bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen im Luftverkehr auf den inländischen Streckenanteil entfallen, wenn für sie eine niedrigere Steuerfestsetzung oder ein Erlass nach § 26 Absatz 3 UStG in Betracht kommt.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Auf den inländischen Streckenanteil entfallende Umsätze grenzüberschreitender Personenbeförderungen im Luftverkehr (§ 26 Absatz 3 UStG)H. Ergänzende Angaben zu Umsätzen › Betrag212 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 77?

Die Zeile betrifft Fluggesellschaften und andere Unternehmer, die Personen grenzüberschreitend im Luftverkehr befördern. Für diese Beförderungen kann die Umsatzsteuer nach § 26 Absatz 3 UStG niedriger festgesetzt oder ganz oder teilweise erlassen werden.

Du trägst nur die Entgelte ein, die auf den jeweiligen inländischen Streckenanteil entfallen und für die die Voraussetzungen der niedrigeren Steuerfestsetzung oder des Erlasses vorliegen. Die Zeile gehört zum Abschnitt H „Ergänzende Angaben zu Umsätzen“.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Ein negativer Betrag ist möglich. Die Kennzahl lautet 212.

In früheren Jahren stand die Angabe in anderen Zeilen: 2016–2017 in Zeile 60, 2018–2019 in Zeile 118, 2020 in Zeile 115, 2021 in Zeile 117, 2022 in Zeile 114 und seit 2023 in Zeile 77.

Häufige Fehler

Hast du in Zeile 48 steuerfreie Umsätze als Kleinunternehmer erklärt, sind Angaben in Zeile 77 nicht zulässig. ELSTER meldet dann einen Fehler.

Trage nicht das gesamte Flugentgelt ein, sondern nur den Teil, der auf die Strecke im Inland entfällt.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
  • FehlerPrüfregel 30755Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind ergänzende Angaben zu den auf den inländischen Streckenanteil entfallenden Umsätzen grenzüberschreitender Personenbeförderungen im Luftverkehr (§ 26 Absatz 3 UStG) nicht zulässig.

Zeile 77 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202577
2022114
2021117
2020115
2018–2019118
2016–201760

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 77 der Umsatzsteuererklärung ein?

Die Entgelte für grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr, die auf den inländischen Streckenanteil entfallen und für die eine niedrigere Steuerfestsetzung oder ein Erlass nach § 26 Absatz 3 UStG in Betracht kommt. Die Kennzahl ist 212.

Wann darf ich Zeile 77 nicht ausfüllen?

Wenn du in Zeile 48 steuerfreie Umsätze als Kleinunternehmer erklärst. Dann sind diese ergänzenden Angaben nicht zulässig.

In welcher Zeile stand der inländische Streckenanteil früher?

Zum Beispiel 2022 in Zeile 114, 2021 in Zeile 117 und 2020 in Zeile 115. Seit 2023 ist es Zeile 77.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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