Umsatzsteuererklärung Zeile 74: Betrag
Zeile 74 der Umsatzsteuererklärung 2025 heißt im amtlichen Vordruck „Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG“ (Kennzahl 721). Hier steht, was in die Felder gehört, welche Prüfungen ELSTER macht und in welcher Zeile die Angabe in früheren Jahren stand.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStGH. Ergänzende Angaben zu Umsätzen › Betrag | 721 | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
Zeile 74 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 74 |
| 2022 | 111 |
| 2021 | 114 |
| 2020 | 112 |
| 2018–2019 | 115 |
| 2016–2017 | 57 |
Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick
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