Zum Inhalt springen
Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 67

Umsatzsteuererklärung Zeile 67: Andere Leistungen als Steuerschuldner nach § 13b UStG

In Zeile 67 trägst du die Bemessungsgrundlage und die Steuer für andere Leistungen ein, für die du als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldest. Die Werte stammen aus den Rechnungen deiner Vertragspartner.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Andere Leistungen (§ 13b Absatz 2 Nummer 1, 2, 4 bis 12 UStG)G. Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG) › Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer Steuer877 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
Andere Leistungen (§ 13b Absatz 2 Nummer 1, 2, 4 bis 12 UStG)G. Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG) › Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer Steuer878 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 67?

Zeile 67 betrifft andere Leistungen im Sinne des § 13b Absatz 2 Nummer 1, 2, 4 bis 12 UStG. Bei diesen Leistungen schuldest du als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, nicht der leistende Unternehmer.

Typische Fälle sind Werklieferungen und sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers sowie Bauleistungen und Gebäudereinigung, wenn du als Leistungsempfänger selbst solche Leistungen erbringst. Auch Lieferungen von Altmetall und Schrott gehören dazu. Die genauen Voraussetzungen ergeben sich aus dem Gesetz.

Die Zeile gehört zum Abschnitt G. Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG).

So füllst du die Zeile aus

In Kennzahl 877 trägst du die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer ein, in Euro ohne Cent. In Kennzahl 878 trägst du die darauf entfallende Steuer ein, in Euro mit Cent. Beide Angaben können auch negativ sein.

Die Beträge stammen aus den Rechnungen der leistenden Unternehmer. Die Steuer berechnest du selbst unter Berücksichtigung des anzuwendenden Steuersatzes und trägst sie in Kennzahl 878 ein.

Bemessungsgrundlage und Steuer müssen gemeinsam angegeben werden. Die Summe der Steuer aus Zeile 67 wird in Zeile 68 übertragen.

  • Kennzahl 877: Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer, in Euro ohne Cent
  • Kennzahl 878: Steuer, in Euro mit Cent
  • Beide Beträge können negativ sein
  • Bemessungsgrundlage und Steuer immer gemeinsam angeben

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, wenn du Vorsteuer aus Leistungen nach § 13b UStG in Zeile 83 angibst, aber keine Umsätze in den Zeilen 65, 66 oder 67 erklärst. Prüfe dann, ob die Eintragung in Zeile 83 zu entfernen ist oder ob zusätzlich Eintragungen in Zeile 65, 66 oder 67 vorzunehmen sind.

Ein Fehler entsteht auch, wenn die Summe der Steuer in Zeile 68 nicht mit der Summe der einzelnen Beträge übereinstimmt oder wenn die Besteuerungsgrundlagen unvollständig eingegeben wurden.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30949Sie haben Eintragungen zur Vorsteuer aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG), in Zeile 83 vorgenommen, jedoch keine Umsätze zum Leistungsempfänger als Steuerschuldner (Zeilen 65, 66 und 67) getätigt. Bitte prüfen Sie, ob die Eintragung in Zeile 83 zu entfernen oder zusätzlich Eintragungen in den Zeilen 65, 66 oder 67 vorzunehmen sind.
  • FehlerPrüfregel 30803Die Summe der Umsatzsteuer, die vom Leistungsempfänger nach § 13b UStG geschuldet wird, wurde angegeben, es wurden jedoch keine einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30358Die angegebene Summe der Umsatzsteuer, die vom Leistungsempfänger nach § 13b UStG geschuldet wird, stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
  • FehlerPrüfregel 30408Die Summe der Umsatzsteuer, die vom Leistungsempfänger nach § 13b UStG geschuldet wird, wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
  • FehlerPrüfregel 30147Beim Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG) für andere Leistungen (§ 13b Absatz 2 Nummer 1, 2, 4 bis 12 UStG) müssen die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und die Steuer gemeinsam angegeben werden.

Zeile 67 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202567
2020–2022101
2019102
2018104
2016–201726

Häufige Fragen

Was trage ich in Umsatzsteuererklärung Zeile 67 ein?

Trage in Kennzahl 877 die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und in Kennzahl 878 die darauf entfallende Steuer für andere Leistungen nach § 13b Absatz 2 Nummer 1, 2, 4 bis 12 UStG ein.

Woher kommen die Beträge für Zeile 67?

Die Beträge stammen aus den Rechnungen deiner Vertragspartner für Leistungen, bei denen du als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldest.

Muss ich Bemessungsgrundlage und Steuer beide angeben?

Ja, Bemessungsgrundlage und Steuer müssen gemeinsam angegeben werden. Die Steuer berechnest du selbst und trägst sie in Kennzahl 878 ein.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.