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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 81

Umsatzsteuererklärung Zeile 81: Entstandene Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer

Hier trägst du die Einfuhrumsatzsteuer ein, die im Kalenderjahr 2025 für die Einfuhr von Gegenständen entstanden ist. Der Betrag steht im Einfuhrabgabenbescheid oder im Zollbeleg.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Entstandene Einfuhrumsatzsteuer (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UStG)I. Abziehbare Vorsteuerbeträge › Steuer762 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 81?

In Zeile 81 trägst du die entstandene Einfuhrumsatzsteuer ein. Das ist die Umsatzsteuer, die bei der Einfuhr von Gegenständen in das Zollgebiet der Union anfällt. Sie wird von den Zollbehörden erhoben und nicht von dir selbst berechnet.

Die Einfuhrumsatzsteuer ist für dich als Unternehmer ein durchlaufender Posten: Du kannst sie unter den Voraussetzungen des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UStG als Vorsteuer abziehen. Die Zeile steht im Abschnitt I. Abziehbare Vorsteuerbeträge.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro mit Cent ein. Ein negativer Betrag ist möglich. Die Kennzahl lautet 762.

Den Wert entnimmst du dem Einfuhrabgabenbescheid oder einem anderen zollamtlichen Beleg über die Einfuhr. Dort ist die Einfuhrumsatzsteuer ausgewiesen.

Die Einfuhrumsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit der Annahme der Zollanmeldung. Auf die tatsächliche Zahlung kommt es nicht an.

  • Betrag aus dem Einfuhrabgabenbescheid oder Zollbeleg übernehmen.
  • Nur Einfuhren aus Drittländern erfassen, nicht innergemeinschaftliche Erwerbe (dafür gilt Zeile 80).
  • Die Zeile 81 fließt in die Summe der Vorsteuerbeträge in Zeile 87 ein.

Häufige Fehler

Die Einfuhrumsatzsteuer wird oft mit der Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerben verwechselt. Diese gehört in Zeile 80, nicht in Zeile 81.

ELSTER prüft, ob die Summe der abziehbaren Vorsteuerbeträge mit der Summe der Einzelbeträge übereinstimmt. Rechnest du falsch, erscheint eine Fehlermeldung.

Wenn du in Zeile 48 steuerfreie Umsätze nach § 19 Absatz 1 UStG (Kleinunternehmer) angibst, sind Angaben zu abziehbaren Vorsteuerbeträgen nur in bestimmten Fällen zulässig.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 30901Die Summe der abziehbaren Vorsteuerbeträge wurde angegeben, es wurden jedoch keine Einzelbeträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30317Die angegebene Summe der abziehbaren Vorsteuerbeträge stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
  • FehlerPrüfregel 30367Die Summe der abziehbaren Vorsteuerbeträge wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
  • FehlerPrüfregel 30705Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind Angaben zu den abziehbaren Vorsteuerbeträgen ausschließlich zulässig für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG (§ 15 Absatz 4a UStG).

Zeile 81 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202581
2018–2022124
2016–201764

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 81 der Umsatzsteuererklärung ein?

Die entstandene Einfuhrumsatzsteuer aus dem Einfuhrabgabenbescheid oder Zollbeleg. Sie gehört zu den abziehbaren Vorsteuerbeträgen.

Woher weiß ich, wie hoch meine Einfuhrumsatzsteuer ist?

Der Betrag steht im Einfuhrabgabenbescheid oder in einem anderen zollamtlichen Beleg, den du bei der Einfuhr erhältst. Dort ist die Einfuhrumsatzsteuer ausgewiesen.

Kann ich die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehen?

Ja, unter den Voraussetzungen des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UStG. Dann trägst du sie in Zeile 81 ein.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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