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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 119

Umsatzsteuererklärung Zeile 119: Vorauszahlungssoll 2025 einschließlich Sondervorauszahlung

Hier trägst du die Summe aller für 2025 angemeldeten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen und Überschüsse ein, einschließlich einer Sondervorauszahlung. Der Wert kann negativ sein.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Vorauszahlungssoll 2025 (einschließlich Sondervorauszahlung)K. Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer › Verbleibende Umsatzsteuer / Verbleibender Überschuss– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 119?

In Zeile 119 trägst du das Vorauszahlungssoll 2025 ein. Das ist die Summe der Beträge, die du im Jahr 2025 über Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt gemeldet hast – also alle Vorauszahlungen und Überschüsse aus dem Voranmeldungsverfahren.

Eine gezahlte Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung gehört ebenfalls dazu. Sie wird hier zusammen mit den übrigen Vorauszahlungen erfasst.

Es kommt nicht darauf an, ob die Beträge bereits gezahlt oder erstattet wurden. Entscheidend ist nur, was angemeldet oder festgesetzt wurde.

So füllst du die Zeile aus

Die Zeile ist in jedem Fall auszufüllen. Hast du keine Vorauszahlungen geleistet, trägst du 0,00 ein.

Der Betrag kann negativ sein. Das kommt vor, wenn du in den Voranmeldungen überwiegend Vorsteuer geltend gemacht hast und sich daraus Überschüsse ergaben.

Die Angabe in Zeile 119 wird mit der verbleibenden Umsatzsteuer aus Zeile 118 verrechnet. Aus der Differenz ergibt sich die Abschlusszahlung oder der Erstattungsanspruch in Zeile 120.

  • Summe aller angemeldeten Vorauszahlungen und Überschüsse 2025
  • Einschließlich Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung
  • Auch negative Beträge möglich
  • Bei keiner Vorauszahlung: 0,00 eintragen

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, nur die tatsächlich gezahlten Beträge einzutragen. Maßgeblich ist aber die Summe der angemeldeten oder festgesetzten Beträge.

Wenn du die Zeile leer lässt, obwohl keine Vorauszahlungen geleistet wurden, meldet ELSTER einen Fehler. Trage in diesem Fall 0,00 ein.

Die Abschlusszahlung oder der Erstattungsanspruch in Zeile 120 muss der Differenz aus Zeile 118 und Zeile 119 entsprechen. Stimmt das nicht, gibt es eine Fehlermeldung.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 30915Das Vorauszahlungssoll ist in jedem Fall auszufüllen. Wurden keine Vorauszahlungen geleistet, ist der Wert "0,00" einzutragen.
  • FehlerPrüfregel 30638Die angegebene Abschlusszahlung / der angegebene Erstattungsanspruch in der Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer stimmt nicht mit der Differenz der Beträge aus den Zeilen 118 und 119 des Hauptvordrucks der Umsatzsteuer (Vordruck USt 2 A) überein.
  • FehlerPrüfregel 30911Die angegebene Abschlusszahlung / der angegebene Erstattungsanspruch in der Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer wurde erklärt, es wurden jedoch keine Beträge aus den Zeilen 118 und 119 des Hauptvordrucks der Umsatzsteuer (Vordruck USt 2 A) angegeben.

Zeile 119 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2025119
2023–2024118
2018–2022168
2016–2017108

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 119 der Umsatzsteuererklärung ein?

Trage die Summe aller Umsatzsteuer-Vorauszahlungen und Überschüsse ein, die du für 2025 angemeldet hast. Eine Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung gehört dazu.

Kann das Vorauszahlungssoll negativ sein?

Ja, das ist möglich. Wenn du in den Voranmeldungen überwiegend Vorsteuer geltend gemacht hast, können sich Überschüsse ergeben, die zu einem negativen Vorauszahlungssoll führen.

Muss ich Zeile 119 ausfüllen, wenn ich keine Vorauszahlungen geleistet habe?

Ja, die Zeile ist immer auszufüllen. Wenn keine Vorauszahlungen geleistet wurden, trägst du 0,00 ein.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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