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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 41

Umsatzsteuererklärung Zeile 41: Steuerfreie Ausfuhrlieferungen

Hier trägst du steuerfreie Ausfuhrlieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchstabe a UStG ein. Diese Umsätze berechtigen zum Vorsteuerabzug.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Ausfuhrlieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe a UStG)C. Steuerfreie Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben › b) Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug (z. B. nach § 4 Nummer 1 Buchstabe a, 2 bis 7 UStG)752 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 41?

In Zeile 41 der Umsatzsteuererklärung 2025 trägst du steuerfreie Ausfuhrlieferungen nach § 4 Nummer 1 Buchstabe a in Verbindung mit § 6 UStG ein. Das sind Lieferungen von Gegenständen in das Drittlandsgebiet, also in Länder außerhalb der EU.

Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr gehören nicht hierher, sondern in Zeile 42. Ausfuhrlieferungen berechtigen zum Vorsteuerabzug. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge trägst du in den Zeilen 79 bis 87 ein.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Gesamtbetrag der steuerfreien Ausfuhrlieferungen des Kalenderjahres 2025 ein. Anzahlungen zu steuerfreien Umsätzen sind nicht einzutragen. Der Gesamtbetrag aus Anzahlungen und Restzahlung ist erst im Besteuerungszeitraum der Leistungsausführung anzugeben.

Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingegeben. Bei Berichtigungen kann auch ein negativer Betrag vorkommen.

Häufige Fehler

Achte darauf, dass du Ausfuhrlieferungen nicht mit anderen steuerfreien Umsätzen verwechselst. Lohnveredelungen sowie Umsätze nach § 4 Nummer 2, 3 und 5 UStG gehören in Zeile 42, Umsätze nach dem Offshore-Steuerabkommen und den NATO-Abkommen in Zeile 43 und Reiseleistungen nach § 25 Absatz 2 UStG in Zeile 44.

Als Kleinunternehmer trägst du deine nach § 19 Absatz 1 UStG steuerfreien Umsätze in Zeile 48 ein, nicht in Zeile 41. Machst du Angaben in Zeile 48 und in Zeile 41, ohne in Zeile 16 das Datum eines Wechsels zur Regelbesteuerung anzugeben, meldet ELSTER einen Fehler. Bei einem Wechsel gibst du das Datum in Zeile 16 an und trägst die Umsätze der Regelbesteuerung in den Zeilen 22 bis 31, 35 und/oder 38, 41 bis 45 und/oder 49 ein.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30007Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zu steuerfreien Umsätze nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) und zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorzunehmen. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.
  • FehlerPrüfregel 30422Sie haben angegeben, auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 Absatz 3 UStG zu verzichten (Zeile 16). Eingaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind daher nicht zulässig. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben.
  • FehlerPrüfregel 30412Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorzunehmen. Bitte ergänzen Sie diese.
  • FehlerPrüfregel 30414Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zur steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) vorzunehmen. Bitte ergänzen Sie diese. Sollten Sie auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten, ist in der Zeile 16 der 01.01.einzutragen.
  • FehlerPrüfregel 30423Sie haben angegeben, auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 Absatz 3 UStG zu verzichten (Zeile 16). Eingaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind nicht zulässig. Es sind Eintragungen zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 erforderlich.
  • FehlerPrüfregel 30424Sie haben Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) und zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorgenommen. Sofern es sich um einen Wechsel von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung im laufenden Jahr handelt, ist das Datum des Wechsels in Zeile 16 anzugeben. Handelt es sich nicht um einen solchen Wechsel, sind entweder die Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG oder zur Regelbesteuerung zu entfernen und gegebenenfalls Steuerbeträge, die nach dem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung auf den Zeitraum der Regelbesteuerung entfallen und aufgrund der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) erst im Zeitraum der Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung entstanden sind, in der Zeile 115 bei Steuer-, Vorsteuer- und Kürzungsbeträge, die auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen, einzutragen. Gleiches gilt für Berichtigungen nach § 17 UStG bei Kleinunternehmern.

Zeile 41 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202541
2018–202267
2016–201737

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 41 der Umsatzsteuererklärung 2025 ein?

Steuerfreie Ausfuhrlieferungen nach § 4 Nummer 1 Buchstabe a UStG. Das sind Lieferungen in das Drittlandsgebiet, also außerhalb der EU.

Berechtigen Ausfuhrlieferungen zum Vorsteuerabzug?

Ja, diese Umsätze berechtigen zum Vorsteuerabzug. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge trägst du in den Zeilen 79 bis 87 ein.

Kann ich Anzahlungen für Ausfuhrlieferungen in Zeile 41 eintragen?

Nein, Anzahlungen zu steuerfreien Umsätzen sind nicht einzutragen. Der Gesamtbetrag ist im Besteuerungszeitraum der Leistungsausführung anzugeben.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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