Umsatzsteuererklärung Zeile 91: Vorsteuerberichtigung bei anderen Wirtschaftsgütern
Hier kreuzt du an, wenn sich 2025 die Verhältnisse für den Vorsteuerabzug bei anderen Wirtschaftsgütern und sonstigen Leistungen geändert haben, die du innerhalb der letzten 5 Jahre erstmals tatsächlich und nicht nur einmalig für Umsätze verwendet hast.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| 2. anderen Wirtschaftsgütern und sonstigen Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre erstmals tatsächlich und nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind?J. Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) › Haben sich im Jahr 2025 die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse geändert bei | 372 | Ankreuzfeld (1 = Ja) |
Was gehört in Zeile 91?
So füllst du die Zeile aus
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 30932Sie haben angegeben, dass sich die Verhältnisse, die ursprünglich für die Beurteilung des Vorsteuerabzugs maßgebend waren, geändert haben (Veräußerung, Lieferung im Sinne des § 3 Absatz 1b UStG, Wechsel der Besteuerungsform, § 15a Absatz 7 UStG, Wechsel der Besteuerungsform im Rahmen der Kleinunternehmer-Regelung oder Nutzungsänderung). Bitte tragen Sie auch ein, wo sich im Jahr die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse geändert haben (in den Zeilen 90, Zeile 91 und/oder Zeile 92).
- HinweisPrüfregel 30931Sie haben angegeben, dass sich im Jahr die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse geändert haben (durch Angabe(n) in Zeile 90, Zeile 91 und/oder Zeile 92). Bitte tragen Sie auch ein, wodurch sich die Verhältnisse, die ursprünglich für die Beurteilung des Vorsteuerabzugs maßgebend waren, geändert haben (Veräußerung, Lieferung im Sinne des § 3 Absatz 1b UStG, Wechsel der Besteuerungsform, § 15a Absatz 7 UStG, Wechsel der Besteuerungsform im Rahmen der Kleinunternehmer-Regelung oder Nutzungsänderung).
- HinweisPrüfregel 30928Sie haben nachträglich abziehbare beziehungsweise zurückzuzahlende Vorsteuerberichtigungsbeträge zu anderen Wirtschaftsgütern und so weiter (§ 15a Absatz 1 Satz 1 UStG) angegeben. Es fehlt jedoch die Eintragung, dass sich im Jahr die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse bei anderen Wirtschaftsgütern und sonstigen Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre erstmals tatsächlich und nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind, geändert haben. Bitte ergänzen Sie diese Eintragung.
- HinweisPrüfregel 30927Sie haben angegeben, dass sich im Jahr die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse bei anderen Wirtschaftsgütern und sonstigen Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre erstmals tatsächlich und nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind, geändert haben. Dazugehörige nachträglich abziehbare beziehungsweise zurückzuzahlende Vorsteuerberichtigungsbeträge (andere Wirtschaftsgüter und so weiter, § 15a Absatz 1 Satz 1 UStG) fehlen jedoch. Bitte tragen Sie auch die dazugehörigen Vorsteuerberichtigungsbeträge ein.
- FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
Zeile 91 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 91 |
| 2018–2022 | 138 |
| 2016–2017 | 77 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 91 der Umsatzsteuererklärung ein?
Wann muss ich Zeile 91 ankreuzen?
Was ist der Unterschied zwischen Zeile 90, 91 und 92?
Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick
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