Photovoltaik und Steuern: Was für kleine Solaranlagen gilt
Photovoltaik und Steuern: Kleine Anlagen sind einkommensteuerfrei, der Kauf ist umsatzsteuerfrei. Welche Grenzen gelten und was du melden musst.

Einkommensteuer: steuerfrei bis 30 kWp
Umsatzsteuer: Nullsteuersatz beim Kauf
| Komponente | Umsatzsteuersatz |
|---|---|
| Module, Wechselrichter, Speicher | 0 % |
| Montage und Anschluss der Anlage | 0 % |
| Neuer Zählerschrank für die Anlage | 0 % |
| Wallbox | 19 % |
| Wartung ohne Materialersatz | 19 % |
Nebenleistungen teilen den Steuersatz der Anlage. Eigenständige Leistungen wie eine Blitzschutzanpassung nicht.
Was du trotzdem erledigen musst
Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur Anmeldung beim Netzbetreiber vor dem Anschluss Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: bei kleinen privaten Anlagen in der Regel nicht mehr nötig Umsatzsteuer-Voranmeldungen: nur nötig, wenn du die Kleinunternehmerregelung nicht nutzt Balkonkraftwerk: vereinfachte Anmeldung nur im Marktstammdatenregister
Kleinunternehmerregelung und Einspeisevergütung
Größere Anlagen, Vermietung und Gewerbe
Reparatur und Wartung absetzen
Balkonkraftwerk und Bestandsanlagen
Häufige Fragen
Sind PV-Anlagen 2026 noch steuerfrei?
Muss ich meine Photovoltaikanlage beim Finanzamt melden?
Wie viel kW Photovoltaik sind steuerfrei?
Muss ich die Einspeisevergütung in der Steuererklärung angeben?
Kann ich die Anlage steuerlich absetzen?
Warum soll sich Photovoltaik bald nicht mehr lohnen?
Bald kannst du das direkt bei uns erledigen
Bald kannst du deine Einkommensteuererklärung hier erstellen: Daten vom Finanzamt abrufen, fehlende Abzüge ergänzen, über ELSTER abgeben. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 3 Nr. 72 EStG – Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen
- § 12 Abs. 3 UStG – Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen
- § 19 UStG – Kleinunternehmerregelung
- § 138 AO – Anzeigepflicht bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
- § 35a EStG – Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.
Änderungshistorie
Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert
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Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.
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Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung im Einzelfall. Rechtsstand: 15. Oktober 2026. So arbeitet unsere Redaktion: Redaktionsgrundsätze.



