Umsatzsteuererklärung Zeile 80: Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerben
Hier trägst du die Vorsteuer ein, die auf deine innergemeinschaftlichen Erwerbe entfällt. Den Betrag berechnest du selbst aus der Bemessungsgrundlage und dem Steuersatz.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Vorsteuerbeträge aus innergemeinschaftlichen Erwerben von Gegenständen (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 UStG)I. Abziehbare Vorsteuerbeträge › Steuer | 761 | Betrag in Euro mit Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 80?
Zusammenhang mit anderen Zeilen
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 30312Sie haben Eintragungen zu Vorsteuerbeträgen aus innergemeinschaftlichen Erwerben von Gegenständen (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 UStG) in Zeile 80 vorgenommen, jedoch keine Angaben zu steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerben (Zeilen 51, 52, 54 und 55) getätigt. Bitte prüfen Sie, ob die Eintragung in Zeile 80 zu entfernen oder zusätzlich Eintragungen in den Zeilen 51, 52, 54 oder 55 vorzunehmen sind.
- FehlerPrüfregel 30901Die Summe der abziehbaren Vorsteuerbeträge wurde angegeben, es wurden jedoch keine Einzelbeträge erklärt.
- FehlerPrüfregel 30317Die angegebene Summe der abziehbaren Vorsteuerbeträge stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
- FehlerPrüfregel 30367Die Summe der abziehbaren Vorsteuerbeträge wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
- FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
- FehlerPrüfregel 30705Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind Angaben zu den abziehbaren Vorsteuerbeträgen ausschließlich zulässig für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG (§ 15 Absatz 4a UStG).
Zeile 80 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 80 |
| 2018–2022 | 123 |
| 2016–2017 | 63 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 80 der Umsatzsteuererklärung ein?
Woher kommt der Betrag für Zeile 80?
Warum meldet ELSTER einen Hinweis, wenn ich Zeile 80 ausfülle?
Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick
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