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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 25

Umsatzsteuererklärung Zeile 25: Umsätze zum ermäßigten Steuersatz von 7 %

In Zeile 25 trägst du die Netto-Bemessungsgrundlagen deiner Umsätze ein, die dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen. Die Werte stammen aus deiner Buchhaltung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Lieferungen und sonstige Leistungen zu 7 %B. Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben › Umsätze zum ermäßigten Steuersatz von 7 %275 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
Lieferungen und sonstige Leistungen zu 7 %B. Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben › Umsätze zum ermäßigten Steuersatz von 7 %– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 25?

Zeile 25 erfasst die Bemessungsgrundlagen deiner steuerpflichtigen Lieferungen und sonstigen Leistungen, für die der ermäßigte Steuersatz von 7 % gilt. Das sind Nettobeträge ohne Umsatzsteuer.

Die Zeile steht im Abschnitt B (Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben) im Block „Umsätze zum ermäßigten Steuersatz von 7 %“. Die Kennzahl lautet 275.

Nicht in Zeile 25 gehören Umsätze zu 19 % (Zeile 22), unentgeltliche Wertabgaben zu 7 % (Zeilen 26 und 27) und steuerfreie Umsätze.

So füllst du die Zeile aus

Trage die Summe der Entgelte und erhaltenen Anzahlungen für 7-%-Umsätze ein. Entgelterhöhungen und Entgeltminderungen berücksichtigst du dabei. Negative Beträge kennzeichnest du mit einem Minuszeichen.

Beträge in fremder Währung rechnest du in Euro um. Die Bemessungsgrundlage gibst du in vollen Euro an, ohne Cent.

Die Werte stammen aus deiner Buchhaltung. Gleiche sie mit deinen Umsatzsteuer-Voranmeldungen und den zugrunde liegenden Rechnungen ab.

  • Nettobeträge ohne Umsatzsteuer eintragen.
  • Negative Beträge mit Minuszeichen kennzeichnen.
  • Fremdwährung in Euro umrechnen.
  • Bemessungsgrundlage in vollen Euro angeben.

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, wenn du in Zeile 69 Umsätze eingetragen hast, die wegen eines Verzichts auf Steuerbefreiung steuerpflichtig sind, aber in den Zeilen 22, 25, 23, 24, 26 oder 27 keine Eintragungen vorhanden sind. Prüfe dann, ob deine Umsätze in der richtigen Zeile erfasst sind.

Ein weiterer Hinweis erscheint, wenn du in Zeile 71 Eintragungen hast, aber in den Zeilen 22, 25, 23, 24, 26, 27 oder 48 keine Eintragungen vorhanden sind. Prüfe auch hier die Zuordnung.

Bei negativen Beträgen in Abschnitt B prüft ELSTER, ob es sich um eine Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG handelt. Kläre das, bevor du den negativen Betrag stehen lässt.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30007Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zu steuerfreien Umsätze nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) und zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorzunehmen. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.
  • HinweisPrüfregel USt_30015Sie haben Eintragungen in Zeile 69 bei Umsätzen, die auf Grund eines Verzichts auf Steuerbefreiung (§ 9 UStG) als steuerpflichtig behandelt worden sind (in Abschnitt B enthalten) vorgenommen. Bei den Lieferungen und sonstigen Leistungen zu 19 % (Zeile 22), zu 7 % (Zeile 25) und den unentgeltlichen Wertabgaben zu 19 % (Zeilen 23 und 24) und 7 % (Zeilen 26 und 27) haben Sie aber keine Eintragungen vorgenommen. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragungen.
  • HinweisPrüfregel USt_30016Sie haben Eintragungen in Zeile 69 bei Umsätzen, die auf Grund eines Verzichts auf Steuerbefreiung (§ 9 UStG) als steuerpflichtig behandelt worden sind (in Abschnitt B enthalten) vorgenommen. Bei den Lieferungen und sonstigen Leistungen zu 19 % (Zeile 22), zu 7 % (Zeile 25) und den unentgeltlichen Wertabgaben zu 19 % (Zeilen 23 und 24) und 7 % (Zeilen 26 und 27) haben Sie aber keine Eintragungen in entsprechender Höhe vorgenommen. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragungen.
  • HinweisPrüfregel 30941Sie haben negative Beträge in einem Umsatz in Abschnitt B (Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben) eingetragen. Eintragungen zur Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG für uneinbringliche Forderungsentgelte haben Sie jedoch nicht getätigt. Bitte prüfen Sie jeweils, ob es sich bei dem negativen Betrag um eine einzutragende Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG für uneinbringliche Forderungsentgelte handelt.
  • HinweisPrüfregel 30017Sie haben Eintragungen in Zeile 71 bei Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtunternehmer sowie innergemeinschaftliche Fernverkäufe in das übrige Gemeinschaftsgebiet unter der Voraussetzung des § 3a Absatz 5 Sätze 3 und 4 UStG und § 3c Absatz 4 Sätze 1 und 2 UStG (in Abschnitt B oder C enthalten) vorgenommen. Bei den Lieferungen und sonstigen Leistungen zu 19 % (Zeile 22), zu 7 % (Zeile 25) und den unentgeltlichen Wertabgaben zu 19 % (Zeilen 23 und 24) und 7 % (Zeilen 26 und 27) bzw. den steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) wurden aber keine Eintragungen getätigt. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragungen.
  • HinweisPrüfregel 30816Sie haben Eintragungen in Zeile 71 bei Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtunternehmer sowie innergemeinschaftliche Fernverkäufe in das übrige Gemeinschaftsgebiet unter der Voraussetzung des § 3a Absatz 5 Sätze 3 und 4 UStG und § 3c Absatz 4 Sätze 1 und 2 UStG (in Abschnitt B oder C enthalten) vorgenommen. Bei den Lieferungen und sonstigen Leistungen zu 19 % (Zeile 22), zu 7 % (Zeile 25) und den unentgeltlichen Wertabgaben zu 19 % (Zeilen 23 und 24) und 7 % (Zeilen 26 und 27) bzw. den steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) wurden aber keine Eintragungen in der entsprechenden Höhe getätigt. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragungen.
  • FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
  • FehlerPrüfregel 30900Die Summe der Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben wurde angegeben, es wurden jedoch keine Einzelbeträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30314Die angegebene Summe der Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
  • FehlerPrüfregel 30364Die Summe der Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.

Dazu kommen 8 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Zeile 25 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202525
2016–202241

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 25 der Umsatzsteuererklärung ein?

Die Netto-Bemessungsgrundlagen deiner Umsätze, die dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen. Das sind Entgelte und Anzahlungen ohne Umsatzsteuer, in vollen Euro.

Welche Kennzahl hat Zeile 25 in der Umsatzsteuererklärung?

Die Kennzahl lautet 275.

Wo war Zeile 25 in früheren Jahren?

In den Jahren 2016 bis 2022 war das Zeile 41. Seit 2023 ist es Zeile 25.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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