Umsatzsteuererklärung Zeile 86: Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften
Hier trägst du als letzter Abnehmer im innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft die Umsatzsteuer ein, die du nach § 25b Absatz 2 UStG schuldest und nach § 25b Absatz 5 UStG als Vorsteuer abziehen darfst.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Vorsteuerbeträge aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Absatz 5 UStG)I. Abziehbare Vorsteuerbeträge › Steuer | 760 | Betrag in Euro mit Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 86?
So füllst du die Zeile aus
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 30951Sie haben Eintragungen zu Vorsteuerbeträgen aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Absatz 5 UStG) in Zeile 86 vorgenommen, jedoch keine Angaben zu Lieferungen, für die der letzte Abnehmer die Umsatzsteuer im innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft schuldet (Zeilen 60, 61, 62, 63) getätigt. Bitte prüfen Sie, ob die Eintragung in Zeile 86 zu entfernen oder zusätzlich Eintragungen in den Zeilen 60, 61, 62 oder 63 vorzunehmen sind.
- FehlerPrüfregel 30901Die Summe der abziehbaren Vorsteuerbeträge wurde angegeben, es wurden jedoch keine Einzelbeträge erklärt.
- FehlerPrüfregel 30317Die angegebene Summe der abziehbaren Vorsteuerbeträge stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
- FehlerPrüfregel 30367Die Summe der abziehbaren Vorsteuerbeträge wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
- FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
- FehlerPrüfregel 30705Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind Angaben zu den abziehbaren Vorsteuerbeträgen ausschließlich zulässig für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG (§ 15 Absatz 4a UStG).
Zeile 86 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 86 |
| 2018–2022 | 130 |
| 2016–2017 | 70 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 86 der Umsatzsteuererklärung ein?
In welchen Zeilen früherer Jahre stand der Vorsteuerabzug aus Dreiecksgeschäften?
Muss ich bei einer Eintragung in Zeile 86 auch die Zeilen 60 bis 63 ausfüllen?
Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick
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