Umsatzsteuererklärung Zeile 98: Andere Gründe für geänderte Beurteilung des Vorsteuerabzugs
Hier kreuzt du an, wenn sich die Beurteilung deines Vorsteuerabzugs aus anderen Gründen geändert hat als den in Zeilen 96 und 97 genannten. Die Gründe trägst du zusätzlich als Text ein.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Andere Gründe für die geänderte Beurteilung des Vorsteuerabzugs:J. Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) › Nutzungsänderung | – | Ankreuzfeld (X) |
| BegründungJ. Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) › Nutzungsänderung | – | Text |
Was gehört in Zeile 98?
So füllst du die Zeile aus
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 30935Sie haben angegeben, dass bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG andere Gründe für die Nutzungsänderung vorliegen. Bitte tragen Sie auch ein, welche Gründe für die Nutzungsänderung vorliegen.
- HinweisPrüfregel 30936Sie haben angegeben, welche Gründe für die Nutzungsänderung bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG vorliegen. Bitte kreuzen Sie auch an, dass andere Gründe für die Nutzungsänderung vorliegen.
- HinweisPrüfregel 30933Sie haben angegeben, dass bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG eine Nutzungsänderung vorliegt. Bitte tragen Sie auch ein, ob ein Übergang von steuerpflichtiger zu steuerfreier Vermietung oder umgekehrt beziehungsweise Änderung des Verwendungsschlüssels bei gemischt genutzten Grundstücken und/oder eine steuerfreie Vermietung bisher eigengewerblich genutzter Räume oder umgekehrt beziehungsweise ein Übergang von einer Vermietung für NATO- oder ähnliche Zwecke zu einer nach § 4 Nummer 12 UStG steuerfreien Vermietung und/oder andere Gründe für eine Nutzungsänderung vorliegen.
- HinweisPrüfregel 30934Sie haben angegeben, dass bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG ein Übergang von steuerpflichtiger zu steuerfreier Vermietung oder umgekehrt beziehungsweise Änderung des Verwendungsschlüssels bei gemischt genutzten Grundstücken und/oder eine steuerfreie Vermietung bisher eigengewerblich genutzter Räume oder umgekehrt beziehungsweise ein Übergang von einer Vermietung für NATO- oder ähnliche Zwecke zu einer nach § 4 Nummer 12 UStG steuerfreien Vermietung und/oder andere Gründe für eine Nutzungsänderung vorliegen. Bitte tragen Sie auch ein, dass es sich um eine Nutzungsänderung handelt.
- FehlerPrüfregel 30720Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind Angaben zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) wegen Nutzungsänderung nicht zulässig.
Zeile 98 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 98 |
| 2023–2024 | 97 |
| 2018–2022 | 145 |
| 2016–2017 | 84 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 98 der Umsatzsteuererklärung ein?
Wann muss ich Zeile 98 ausfüllen?
Was passiert, wenn ich nur das Kreuz setze oder nur die Begründung eintrage?
Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.