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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 98

Umsatzsteuererklärung Zeile 98: Andere Gründe für geänderte Beurteilung des Vorsteuerabzugs

Hier kreuzt du an, wenn sich die Beurteilung deines Vorsteuerabzugs aus anderen Gründen geändert hat als den in Zeilen 96 und 97 genannten. Die Gründe trägst du zusätzlich als Text ein.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Andere Gründe für die geänderte Beurteilung des Vorsteuerabzugs:J. Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) › Nutzungsänderung– Ankreuzfeld (X)
BegründungJ. Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) › Nutzungsänderung– Text

Was gehört in Zeile 98?

Die Zeile gehört zum Abschnitt J „Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG)“. Mit dem Ankreuzfeld bestätigst du, dass eine Nutzungsänderung vorliegt, die nicht schon von den Zeilen 96 und 97 erfasst wird.

Zeile 96 betrifft den Übergang zwischen steuerpflichtiger und steuerfreier Vermietung oder die Änderung des Verwendungsschlüssels bei gemischt genutzten Grundstücken. Zeile 97 betrifft die steuerfreie Vermietung bisher eigengewerblich genutzter Räume oder umgekehrt sowie den Übergang von einer Vermietung für NATO- oder ähnliche Zwecke zu einer nach § 4 Nummer 12 UStG steuerfreien Vermietung.

Trifft keiner dieser Fälle zu, aber deine Nutzung hat sich trotzdem geändert, nutzt du Zeile 98.

So füllst du die Zeile aus

Setze ein Kreuz bei „Andere Gründe für die geänderte Beurteilung des Vorsteuerabzugs“. Trage in das Textfeld „Begründung“ ein, welche Gründe für die Nutzungsänderung vorliegen.

ELSTER weist dich darauf hin, wenn du nur das Kreuz setzt und keine Begründung einträgst. Ebenso weist ELSTER dich hin, wenn du nur eine Begründung einträgst, aber das Kreuz vergisst.

Die Berichtigung nach § 15a UStG ist nicht zulässig, wenn du in Zeile 48 Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Kleinunternehmer-Regelung) machst. In diesem Fall meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30935Sie haben angegeben, dass bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG andere Gründe für die Nutzungsänderung vorliegen. Bitte tragen Sie auch ein, welche Gründe für die Nutzungsänderung vorliegen.
  • HinweisPrüfregel 30936Sie haben angegeben, welche Gründe für die Nutzungsänderung bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG vorliegen. Bitte kreuzen Sie auch an, dass andere Gründe für die Nutzungsänderung vorliegen.
  • HinweisPrüfregel 30933Sie haben angegeben, dass bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG eine Nutzungsänderung vorliegt. Bitte tragen Sie auch ein, ob ein Übergang von steuerpflichtiger zu steuerfreier Vermietung oder umgekehrt beziehungsweise Änderung des Verwendungsschlüssels bei gemischt genutzten Grundstücken und/oder eine steuerfreie Vermietung bisher eigengewerblich genutzter Räume oder umgekehrt beziehungsweise ein Übergang von einer Vermietung für NATO- oder ähnliche Zwecke zu einer nach § 4 Nummer 12 UStG steuerfreien Vermietung und/oder andere Gründe für eine Nutzungsänderung vorliegen.
  • HinweisPrüfregel 30934Sie haben angegeben, dass bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG ein Übergang von steuerpflichtiger zu steuerfreier Vermietung oder umgekehrt beziehungsweise Änderung des Verwendungsschlüssels bei gemischt genutzten Grundstücken und/oder eine steuerfreie Vermietung bisher eigengewerblich genutzter Räume oder umgekehrt beziehungsweise ein Übergang von einer Vermietung für NATO- oder ähnliche Zwecke zu einer nach § 4 Nummer 12 UStG steuerfreien Vermietung und/oder andere Gründe für eine Nutzungsänderung vorliegen. Bitte tragen Sie auch ein, dass es sich um eine Nutzungsänderung handelt.
  • FehlerPrüfregel 30720Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind Angaben zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) wegen Nutzungsänderung nicht zulässig.

Zeile 98 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202598
2023–202497
2018–2022145
2016–201784

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 98 der Umsatzsteuererklärung ein?

Du setzt ein Kreuz, wenn andere Gründe für die geänderte Beurteilung des Vorsteuerabzugs vorliegen. Zusätzlich trägst du in das Textfeld ein, welche Gründe das sind.

Wann muss ich Zeile 98 ausfüllen?

Immer wenn sich die Beurteilung deines Vorsteuerabzugs aus anderen Gründen geändert hat als den in Zeile 96 oder Zeile 97 genannten. Die Zeile gehört zur Berichtigung nach § 15a UStG.

Was passiert, wenn ich nur das Kreuz setze oder nur die Begründung eintrage?

ELSTER gibt einen Hinweis aus. Du solltest dann entweder die Begründung nachtragen oder das Kreuz setzen, damit beide Angaben zusammenpassen.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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