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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 99

Umsatzsteuererklärung Zeile 99: Vorsteuerberichtigung zu Grundstücken

Hier trägst du den nachträglich abziehbaren oder zurückzuzahlenden Vorsteuerberichtigungsbetrag zu Grundstücken ein. Der Betrag ergibt sich aus der Änderung der Verhältnisse, die du in Zeile 90 angegeben hast.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
zu 1. (z. B. Grundstücke, § 15a Absatz 1 Satz 2 UStG)J. Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) › nachträglich abziehbar zurückzuzahlen– Betrag in Euro mit Cent
zu 1. (z. B. Grundstücke, § 15a Absatz 1 Satz 2 UStG)J. Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) › nachträglich abziehbar zurückzuzahlen– Betrag in Euro mit Cent

Was gehört in Zeile 99?

Zeile 99 gehört zum Abschnitt J. Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG. Sie betrifft Grundstücke, Grundstücksteile, Gebäude oder Gebäudeteile, die innerhalb der letzten 10 Jahre erstmals tatsächlich und nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind.

Die Zeile enthält den Berichtigungsbetrag, der sich aus der Änderung der für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse ergibt. Der Betrag kann nachträglich abziehbar oder zurückzuzahlen sein.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro mit Cent in die passende Spalte ein: „nachträglich abziehbar“ oder „zurückzuzahlen“. Bei mehreren Grundstücken und Gebäuden auf fremdem Grund und Boden sowie damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen trägst du die Summe der Berichtigungsbeträge ein.

Die Angabe in Zeile 99 setzt voraus, dass du in Zeile 90 angegeben hast, dass sich die Verhältnisse geändert haben. Die Zeilen 93 bis 98 dienen nur der Angabe des Grundes für die Änderung.

Erläutere die Berechnung der Berichtigungsbeträge und bezeichne das Grundstück oder Gebäude samt Lage in einer Anlage, die du dem Finanzamt gesondert übermittelst.

  • Zeile 90: Änderung der Verhältnisse bei Grundstücken (Kz 371)
  • Zeilen 93 bis 98: Grund der Änderung
  • Zeile 99: Berichtigungsbetrag zu Grundstücken
  • Zeile 100: Berichtigungsbetrag zu anderen Wirtschaftsgütern
  • Zeile 101: Berichtigungsbetrag zu Wirtschaftsgütern, die nur einmalig verwendet werden

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, wenn du einen Berichtigungsbetrag zu Grundstücken angibst, aber die Eintragung fehlt, dass sich die Verhältnisse geändert haben. Ergänze dann die Angabe in Zeile 90.

Die Summe der Berichtigungsbeträge in Zeile 102 muss mit den Einzelbeträgen in den Zeilen 99 bis 101 übereinstimmen. Fehlt die Summe oder weicht sie ab, meldet ELSTER einen Fehler.

Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG in Zeile 48 sind Angaben zu nachträglich abziehbaren Vorsteuerberichtigungsbeträgen nach § 15a UStG nicht zulässig.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30926Sie haben nachträglich abziehbare beziehungsweise zurückzuzahlende Vorsteuerberichtigungsbeträge zu Grundstücken und so weiter (§ 15a Absatz 1 Satz 2 UStG) angegeben. Es fehlt jedoch die Eintragung, dass sich im Jahr die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse bei Grundstücken, Grundstücksteilen, Gebäuden oder Gebäudeteilen, die innerhalb der letzten 10 Jahre erstmals tatsächlich und nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind, geändert haben. Bitte ergänzen Sie diese Eintragung.
  • HinweisPrüfregel 30925Sie haben angegeben, dass sich im Jahr die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse bei Grundstücken, Grundstücksteilen, Gebäuden oder Gebäudeteilen, die innerhalb der letzten 10 Jahre erstmals tatsächlich und nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind, geändert haben. Dazugehörige nachträglich abziehbare beziehungsweise zurückzuzahlende Vorsteuerberichtigungsbeträge (Grundstücke und so weiter, § 15a Absatz 1 Satz 2 UStG) fehlen jedoch. Bitte tragen Sie auch die dazugehörigen Vorsteuerberichtigungsbeträge ein.
  • FehlerPrüfregel 30903Die Summe der Vorsteuerberichtigungsbeträge, die zurückzuzahlen sind, wurde angegeben, es wurden jedoch keine Einzelbeträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30331Die angegebene Summe der Vorsteuerberichtigungsbeträge, die zurückzuzahlen sind, stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
  • FehlerPrüfregel 30381Die Summe der Vorsteuerberichtigungsbeträge, die zurückzuzahlen sind, wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30902Die Summe der Vorsteuerberichtigungsbeträge, die nachträglich abziehbar sind, wurde angegeben, es wurden jedoch keine Einzelbeträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30321Die angegebene Summe der Vorsteuerberichtigungsbeträge, die nachträglich abziehbar sind, stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
  • FehlerPrüfregel 30371Die Summe der Vorsteuerberichtigungsbeträge, die nachträglich abziehbar sind, wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30725Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind Angaben zu nachträglich abziehbaren Vorsteuerberichtigungsbeträgen nach § 15a UStG nicht zulässig.

Zeile 99 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202599
2023–202498
2018–2022147
2016–201786

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 99 der Umsatzsteuererklärung ein?

Den nachträglich abziehbaren oder zurückzuzahlenden Vorsteuerberichtigungsbetrag zu Grundstücken. Er ergibt sich aus der Änderung der Verhältnisse, die du in Zeile 90 angegeben hast.

Muss ich in Zeile 99 etwas eintragen, wenn sich die Verhältnisse bei einem Grundstück geändert haben?

Ja, wenn sich die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse geändert haben, gehört der Berichtigungsbetrag in Zeile 99. Zusätzlich musst du in Zeile 90 angeben, dass sich die Verhältnisse geändert haben.

Was mache ich, wenn ELSTER einen Fehler zur Summe der Vorsteuerberichtigungsbeträge meldet?

Prüfe, ob die Summe in Zeile 102 mit den Einzelbeträgen in den Zeilen 99 bis 101 übereinstimmt. Fehlt die Summe oder weicht sie ab, ergänze oder korrigiere sie.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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