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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 101

Umsatzsteuererklärung Zeile 101: Vorsteuerberichtigung für einmalig genutzte Wirtschaftsgüter

Hier trägst du den nachträglich abziehbaren oder zurückzuzahlenden Vorsteuerbetrag für Wirtschaftsgüter und sonstige Leistungen ein, die nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wurden.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
zu 3. (z. B. Wirtschaftsgüter, § 15a Absatz 2 UStG)J. Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) › nachträglich abziehbar zurückzuzahlen– Betrag in Euro mit Cent
zu 3. (z. B. Wirtschaftsgüter, § 15a Absatz 2 UStG)J. Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) › nachträglich abziehbar zurückzuzahlen– Betrag in Euro mit Cent

Was gehört in Zeile 101?

In Zeile 101 trägst du Vorsteuerberichtigungsbeträge nach § 15a Absatz 2 UStG ein. Es geht um Wirtschaftsgüter und sonstige Leistungen, die nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind.

Die Zeile gehört zum Abschnitt J. Berichtigung des Vorsteuerabzugs. Dort werden Änderungen der Verhältnisse erfasst, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblich waren.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro mit Cent ein. Es gibt zwei Felder mit derselben Bezeichnung: eines für nachträglich abziehbare Beträge und eines für zurückzuzahlende Beträge.

Die Beträge ergeben sich aus der Berichtigung des Vorsteuerabzugs. Ob ein Betrag nachträglich abziehbar ist oder zurückgezahlt werden muss, hängt davon ab, ob sich die Verhältnisse zugunsten oder zulasten des Vorsteuerabzugs geändert haben.

Die Summe der Beträge wird in Zeile 102 gebildet. Achte darauf, dass die Einzelbeträge und die Summe zusammenpassen.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob die Angaben vollständig sind. Wenn du Beträge einträgst, muss auch die Eintragung vorhanden sein, dass sich die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse geändert haben.

Die Summe der Vorsteuerberichtigungsbeträge muss mit der Summe der einzelnen Beträge übereinstimmen. Fehlt die Summe oder weicht sie ab, meldet ELSTER einen Fehler.

Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind Angaben zu nachträglich abziehbaren Vorsteuerberichtigungsbeträgen nach § 15a UStG nicht zulässig.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30930Sie haben nachträglich abziehbare beziehungsweise zurückzuzahlende Vorsteuerberichtigungsbeträge zu Wirtschaftsgütern und so weiter (§ 15a Absatz 2 UStG) angegeben. Es fehlt jedoch die Eintragung, dass sich im Jahr die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse bei Wirtschaftsgütern und sonstigen Leistungen, die nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind, geändert haben. Bitte ergänzen Sie diese Eintragung.
  • HinweisPrüfregel 30929Sie haben angegeben, dass sich im Jahr die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse bei Wirtschaftsgütern und sonstigen Leistungen, die nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind, geändert haben. Dazugehörige nachträglich abziehbare beziehungsweise zurückzuzahlende Vorsteuerberichtigungsbeträge (Wirtschaftsgüter und so weiter, § 15a Absatz 2 UStG) fehlen jedoch. Bitte tragen Sie auch die dazugehörigen Vorsteuerberichtigungsbeträge ein.
  • FehlerPrüfregel 30903Die Summe der Vorsteuerberichtigungsbeträge, die zurückzuzahlen sind, wurde angegeben, es wurden jedoch keine Einzelbeträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30331Die angegebene Summe der Vorsteuerberichtigungsbeträge, die zurückzuzahlen sind, stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
  • FehlerPrüfregel 30381Die Summe der Vorsteuerberichtigungsbeträge, die zurückzuzahlen sind, wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30902Die Summe der Vorsteuerberichtigungsbeträge, die nachträglich abziehbar sind, wurde angegeben, es wurden jedoch keine Einzelbeträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30321Die angegebene Summe der Vorsteuerberichtigungsbeträge, die nachträglich abziehbar sind, stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
  • FehlerPrüfregel 30371Die Summe der Vorsteuerberichtigungsbeträge, die nachträglich abziehbar sind, wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30725Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind Angaben zu nachträglich abziehbaren Vorsteuerberichtigungsbeträgen nach § 15a UStG nicht zulässig.

Zeile 101 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2025101
2023–2024100
2018–2022149
2016–201788

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 101 der Umsatzsteuererklärung ein?

Trage den nachträglich abziehbaren oder zurückzuzahlenden Vorsteuerberichtigungsbetrag für Wirtschaftsgüter und sonstige Leistungen ein, die nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wurden.

Was bedeutet § 15a Absatz 2 UStG in Zeile 101?

§ 15a UStG regelt die Berichtigung des Vorsteuerabzugs, wenn sich die Verhältnisse ändern, die für den ursprünglichen Abzug maßgeblich waren. Absatz 2 betrifft Wirtschaftsgüter und sonstige Leistungen, die nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet werden.

Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 101?

ELSTER prüft, ob die Summe der Einzelbeträge mit der angegebenen Summe übereinstimmt und ob die erforderlichen Eintragungen zur Änderung der Verhältnisse vorhanden sind. Fehlt eine Angabe oder weicht die Summe ab, erscheint ein Fehler.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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