Umsatzsteuererklärung Zeile 101: Vorsteuerberichtigung für einmalig genutzte Wirtschaftsgüter
Hier trägst du den nachträglich abziehbaren oder zurückzuzahlenden Vorsteuerbetrag für Wirtschaftsgüter und sonstige Leistungen ein, die nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wurden.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| zu 3. (z. B. Wirtschaftsgüter, § 15a Absatz 2 UStG)J. Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) › nachträglich abziehbar zurückzuzahlen | – | Betrag in Euro mit Cent |
| zu 3. (z. B. Wirtschaftsgüter, § 15a Absatz 2 UStG)J. Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) › nachträglich abziehbar zurückzuzahlen | – | Betrag in Euro mit Cent |
Was gehört in Zeile 101?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 30930Sie haben nachträglich abziehbare beziehungsweise zurückzuzahlende Vorsteuerberichtigungsbeträge zu Wirtschaftsgütern und so weiter (§ 15a Absatz 2 UStG) angegeben. Es fehlt jedoch die Eintragung, dass sich im Jahr die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse bei Wirtschaftsgütern und sonstigen Leistungen, die nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind, geändert haben. Bitte ergänzen Sie diese Eintragung.
- HinweisPrüfregel 30929Sie haben angegeben, dass sich im Jahr die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse bei Wirtschaftsgütern und sonstigen Leistungen, die nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind, geändert haben. Dazugehörige nachträglich abziehbare beziehungsweise zurückzuzahlende Vorsteuerberichtigungsbeträge (Wirtschaftsgüter und so weiter, § 15a Absatz 2 UStG) fehlen jedoch. Bitte tragen Sie auch die dazugehörigen Vorsteuerberichtigungsbeträge ein.
- FehlerPrüfregel 30903Die Summe der Vorsteuerberichtigungsbeträge, die zurückzuzahlen sind, wurde angegeben, es wurden jedoch keine Einzelbeträge erklärt.
- FehlerPrüfregel 30331Die angegebene Summe der Vorsteuerberichtigungsbeträge, die zurückzuzahlen sind, stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
- FehlerPrüfregel 30381Die Summe der Vorsteuerberichtigungsbeträge, die zurückzuzahlen sind, wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
- FehlerPrüfregel 30902Die Summe der Vorsteuerberichtigungsbeträge, die nachträglich abziehbar sind, wurde angegeben, es wurden jedoch keine Einzelbeträge erklärt.
- FehlerPrüfregel 30321Die angegebene Summe der Vorsteuerberichtigungsbeträge, die nachträglich abziehbar sind, stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
- FehlerPrüfregel 30371Die Summe der Vorsteuerberichtigungsbeträge, die nachträglich abziehbar sind, wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
- FehlerPrüfregel 30725Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind Angaben zu nachträglich abziehbaren Vorsteuerberichtigungsbeträgen nach § 15a UStG nicht zulässig.
Zeile 101 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 101 |
| 2023–2024 | 100 |
| 2018–2022 | 149 |
| 2016–2017 | 88 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 101 der Umsatzsteuererklärung ein?
Was bedeutet § 15a Absatz 2 UStG in Zeile 101?
Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 101?
Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick
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