| Objektdaten | Hier stehen Lage und Adresse des Grundstücks, das Datum von Kaufvertrag oder Fertigstellung, ein eventueller Verkauf und das Aktenzeichen aus dem Grundsteuermessbescheid. Falls vorhanden, trägst du auch die Wirtschafts-Identifikationsnummer ein. | Für jede vermietete Immobilie füllst du eine eigene Anlage V aus. Ferienwohnungen und kurzfristige Vermietungen ergänzt du mit der Anlage V-FeWo, Gemeinschaften nutzen die Anlage V-Sonstige. |
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| Wohn- und Nutzflächen | Neben der Gesamtwohnfläche erfasst du die Flächen, die du selbst nutzt, unentgeltlich Dritten überlässt oder als Ferienwohnung verwendest. Diese Angaben brauchst du für die Aufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden. | Nur der vermietete Anteil zählt für den Werbungskostenabzug. Aufwendungen für selbst genutzte Flächen sind privat veranlasst. |
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| Mieteinnahmen | Trage die vereinbarten Kaltmieten je Wohnung, die Umlagen der Mieter sowie Zu- und Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen ein. Auch Mieten von Angehörigen, für Garagen und für Stellplätze gehören in diesen Abschnitt. | Es gilt das Zuflussprinzip: Nur Beträge, die im Kalenderjahr tatsächlich geflossen sind. Rückzahlungen an Mieter trägst du mit vorangestelltem Minuszeichen ein. |
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| Umsatzsteuer und sonstige Einnahmen | Vereinnahmte Umsatzsteuer, Mietvorauszahlungen und verrechnete Kautionen erfasst du in den passenden Feldern. Am Ende des Abschnitts steht die Summe deiner Einnahmen. | Eine Kaution, die du nur verwahrst, ist keine Einnahme. Erst die Verrechnung mit offenen Forderungen kann steuerlich relevant werden. |
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| Erhaltungsaufwand | Reparaturen, Wartung und Instandhaltung sind als Erhaltungsaufwand sofort abziehbar. Maßnahmen, die den Standard erhöhen oder etwas Neues schaffen, sind Herstellungskosten und nur über die Abschreibung zu berücksichtigen. | Größeren Erhaltungsaufwand an überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden kannst du nach § 82b EStDV auf zwei bis fünf Jahre verteilen. Eine Zustimmung des Finanzamts brauchst du dafür nicht. |
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| Absetzung für Abnutzung (AfA) | Die AfA bildet den Wertverlust des Gebäudes ab. Du gibst die Art der AfA, den AfA-Satz und den Jahresbetrag an. Im ersten Jahr erläuterst du die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Bewegliche Wirtschaftsgüter wie Einbauküche oder Möbel werden getrennt abgeschrieben. | Die Gebäude-AfA läuft auch in Jahren ohne Mieteinnahmen weiter, solange du das Objekt weiterhin vermieten willst. Mehr dazu unter Werbungskosten. |
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| Schuldzinsen | Zinsen für den Immobilienkredit mindern deine Einkünfte, die Tilgung bleibt außen vor. Auch Disagio, Bereitstellungszinsen und Kreditgebühren gehören in diesen Abschnitt. | Nimm den Zinsanteil aus der Jahresbescheinigung der Bank, nicht die gesamte Kreditrate. |
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| Laufende Kosten und Nebenkosten | Betriebskosten (auch die auf Mieter umgelegten), Hausgeld, Grundsteuer, Versicherungen, Verwaltungskosten, Fahrtkosten zum Objekt und die Kosten der Nebenkostenabrechnung sind Werbungskosten. | Die Zuführung zur Erhaltungsrücklage genügt nicht. Erst wenn die Gemeinschaft das Geld für eine Erhaltungsmaßnahme ausgibt, ist der Abzug möglich. |
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| Verbilligte Vermietung | Liegt die Miete unter 50 % der ortsüblichen Warmmiete, teilt das Finanzamt die Vermietung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil auf. Zwischen 50 % und unter 66 % der Ortsmiete ist eine Totalüberschussprognose nötig. Ab 66 % gilt die Vermietung als voll entgeltlich. Die Kürzung trägst du in Zeile 87 oder 88 ein. | Bei einer Vermietung an Angehörige prüft das Finanzamt besonders genau, ob der Vertrag wie unter Fremden geschlossen und durchgeführt wird. |
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| Summen und Einkünfte | Aus der Summe der Einnahmen und der Summe der Werbungskosten ergibt sich dein Gewinn oder Verlust aus Vermietung und Verpachtung. Dieser Betrag fließt in die Einkommensteuererklärung ein. | Auch ein Verlust gehört in die Anlage V. Er mindert andere Einkünfte und damit deine Steuerlast. |
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