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Anlage V 2025 · Zeile 7

Anlage V Zeile 7: Datum des Notar- oder Kaufvertrags und weitere Objektdaten

In Zeile 7 trägst du Datumsangaben zu deinem Objekt ein: bei einem Kauf das Datum des Kaufvertrags und den Eigentumsübergang, bei einem selbst hergestellten Gebäude die Fertigstellung und gegebenenfalls das Datum des Bauantrags.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Notar- / Kaufvertrag vomAllgemeine Angaben › Lage des Grundstücks / der Eigentumswohnung– Datum (TT.MM.JJJJ)
Eigentumsübergang amAllgemeine Angaben › Lage des Grundstücks / der Eigentumswohnung– Datum (TT.MM.JJJJ)
Bauantrag / Bauanzeige / Baubeginnsanzeige vomAllgemeine Angaben › Lage des Grundstücks / der Eigentumswohnung– Datum (TT.MM.JJJJ)
Fertig gestellt amAllgemeine Angaben › Lage des Grundstücks / der Eigentumswohnung– Datum (TT.MM.JJJJ)

Was gehört in Zeile 7?

Zeile 7 enthält vier Datumsfelder: Notar- / Kaufvertrag vom, Eigentumsübergang am, Bauantrag / Bauanzeige / Baubeginnsanzeige vom und Fertig gestellt am. Du trägst jeweils das Datum im Format TT.MM.JJJJ ein.

Diese Angaben stehen im Abschnitt Allgemeine Angaben zum Block Lage des Grundstücks / der Eigentumswohnung. Sie beziehen sich auf das Objekt, für das du die Anlage V ausfüllst.

Woher kommen die Daten?

Wurde das Objekt angeschafft, trägst du das Datum des Notar- oder Kaufvertrags und das Datum des Eigentumsübergangs ein. Der Eigentumsübergang ist der Zeitpunkt, zu dem Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren auf dich übergehen. Das ist regelmäßig das Datum, ab dem du das Objekt nutzen konntest.

Wurde das Objekt von dir oder einem beauftragten Dritten hergestellt, trägst du das Datum der Fertigstellung ein.

Das Datum des Bauantrags, der Bauanzeige oder der Baubeginnsanzeige musst du laut Anleitung nur angeben, wenn du die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 5 oder 5a EStG oder die Sonderabschreibung nach § 7b EStG in Anspruch nimmst.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob deine Angaben zusammenpassen. Wenn du angibst, das Objekt angeschafft zu haben, musst du auch den Eigentumsübergang angeben – und umgekehrt.

Wenn du ein Fertigstellungsdatum einträgst, musst du auch das Datum des Bauantrags, der Bauanzeige oder der Baubeginnsanzeige angeben – und umgekehrt.

Bei einem bebauten Grundstück musst du neben den allgemeinen Angaben auch die dazugehörigen Einkünfte erklären. Liegen nur Einkünfte aus einem unbebauten Grundstück vor, gehören diese in die Anlage V-Sonstige.

  • Notar- / Kaufvertrag vom: Datum aus dem Kaufvertrag
  • Eigentumsübergang am: Zeitpunkt des Übergangs von Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren
  • Bauantrag / Bauanzeige / Baubeginnsanzeige vom: Datum aus den Bauunterlagen
  • Fertig gestellt am: Datum der Fertigstellung bei einem selbst hergestellten Objekt

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100750271Sie haben angegeben, das Objekt angeschafft zu haben, jedoch keine Angaben dazu gemacht, wann der Eigentumsübergang erfolgte oder umgekehrt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750272Sie haben ein Fertigstellungsdatum für das Objekt angegeben, jedoch keine Angaben zum Bauantrag / zur Bauanzeige / Baubeginnanzeige gemacht, oder umgekehrt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750109Bei den Einkünften aus einem bebauten Grundstück wurden allgemeine Angaben zum Grundstück getätigt, jedoch keine dazugehörigen Einkünfte aus dem bebauten Grundstück angegeben. Liegen ausschließlich Einkünfte aus einem unbebauten Grundstück vor, sind diese auf der Anlage V-Sonstige zu erklären (Anlage V).

Zeile 7 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–20257
2016–20224

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 7 ein?

Du trägst die Daten zum Notar- oder Kaufvertrag, zum Eigentumsübergang, zum Bauantrag oder zur Bauanzeige und zur Fertigstellung ein. Alle Felder beziehen sich auf das Grundstück oder die Eigentumswohnung, für die du die Anlage V ausfüllst.

Muss ich den Eigentumsübergang in Zeile 7 angeben?

Ja, der Eigentumsübergang gehört in Zeile 7. Wenn du angibst, das Objekt angeschafft zu haben, verlangt ELSTER auch das Datum des Eigentumsübergangs.

Was passiert, wenn ich den Bauantrag angebe, aber kein Fertigstellungsdatum?

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du ein Fertigstellungsdatum ohne Angaben zum Bauantrag, zur Bauanzeige oder zur Baubeginnsanzeige machst – oder umgekehrt. Trage beide Daten ein, wenn sie vorliegen.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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