| Grundangaben | Auf der ersten Seite stehen Name, Vorname und Steuernummer. Zusätzlich markierst du, wessen Anlage R du abgibst. | Bei Ehepaaren braucht jede Person mit Renten ein eigenes Formular. |
|---|
| Gesetzliche Rente, Versorgungswerk und Rürup | Der obere Abschnitt (Zeilen 4 bis 13) ist für Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse, berufsständischer Versorgungswerke und der Basisrente. Die Rentenart ordnest du über eine Ziffer zu. | Für bis zu drei Renten ist Platz. Private Renten gehören in den unteren Abschnitt. |
|---|
| Rentenbetrag und Anpassungsbetrag | Zeile 5 verlangt den Jahresbetrag der Bruttorente vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. In Zeile 6 steht der Rentenanpassungsbetrag, also die Summe der Erhöhungen ab dem dritten Rentenjahr. | Beide Werte findest du in deiner Rentenbezugsmitteilung. Der Anpassungsbetrag ist in voller Höhe steuerpflichtig. |
|---|
| Beginn der Rente | In Zeile 7 trägst du den versicherungsrechtlichen Rentenbeginn ein. Dieses Datum bestimmt den Besteuerungsanteil und damit den steuerpflichtigen Teil deiner Rente. | Nicht der Rentenantrag und nicht die erste Auszahlung zählen, sondern der versicherungsrechtliche Beginn. |
|---|
| Vorgängerrente | Die Zeilen 8 und 9 sind für die vorhergehende Rente. Sie greifen, wenn deiner Rente eine andere Rente aus derselben Versicherung vorausging. | Typisch ist das bei Witwen- oder Witwerrenten nach der Altersrente der verstorbenen Person. |
|---|
| Nachzahlung und Kapitalauszahlung | Zeile 10 wiederholt Nachzahlungen für mindestens zwei Vorjahre und Teilkapitalauszahlungen. Im Rentenbetrag der Zeile 5 sind sie bereits enthalten. | So prüft das Finanzamt, ob die Fünftelregelung greift. |
|---|
| Öffnungsklausel | Die Zeilen 11 bis 13 erfassen Rentenanteile aus freiwilligen Beiträgen über der Beitragsbemessungsgrenze. Den Prozentsatz bescheinigt dir dein Versorgungsträger. | Hebe die Bescheinigung auf und füge sie deiner Steuererklärung bei. |
|---|
| Private Leibrenten | In den Zeilen 14 bis 20 stehen private Rentenversicherungen, zeitlich befristete Renten und Renten aus Veräußerungsgeschäften. Auch hier wählst du die Rentenart über eine Ziffer. | Bei privaten Leibrenten ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig. Er richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn. |
|---|
| Riester und betriebliche Altersvorsorge | Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und betrieblicher Altersvorsorge trägst du in der Anlage R-AV/bAV ein. Dazu zählen Riester-Renten, Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen. | Renten aus dem Ausland gehören in die Anlage R-AUS. Diese Beträge werden nicht automatisch übermittelt. |
|---|
| Werbungskosten | Im letzten Abschnitt (Zeilen 52 bis 59) gibst du Kosten rund um deine Renten an, etwa Beratung oder Fachliteratur. | Der Pauschbetrag von 102 € wird automatisch berücksichtigt. Höhere Kosten musst du belegen. |
|---|