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Anlage V 2025 · Zeile 11

Anlage V Zeile 11: Gesamtwohnfläche des Objekts

Hier trägst du die gesamte Wohnfläche des Objekts in Quadratmetern ein. Zubehörräume wie Keller, Dachböden, Schuppen und Garagen zählen nicht zur Wohnfläche.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Gesamtwohnfläche (in m²)Allgemeine Angaben › Gesamtwohnfläche154 Zahl ohne Nachkommastellen

Was gehört in Zeile 11?

In Zeile 11 gibst du die Gesamtwohnfläche des Objekts an, auf das sich die Anlage V bezieht. Die Angabe erfolgt in Quadratmetern ohne Nachkommastellen.

Die Gesamtwohnfläche umfasst alle Wohnflächen, die zu dem Objekt gehören. Dazu zählen auch Flächen, die eigengenutzt, unentgeltlich überlassen oder als Ferienwohnung genutzt werden. Zubehörräume wie Keller, Dachböden, Schuppen und Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Raumteile mit einer lichten Höhe zwischen ein und zwei Metern sowie Balkone, Loggien und Dachgärten kannst du bis zur Hälfte ansetzen.

Woher kommt der Wert?

Die Wohnfläche kannst du deinen Unterlagen entnehmen, zum Beispiel dem Mietvertrag, dem Grundriss oder einer Wohnflächenberechnung.

Die Angabe ist wichtig, weil das Finanzamt damit Ausgaben auf die verschiedenen Nutzungsarten aufteilen kann. Wenn du eigengenutzten oder unentgeltlich überlassenen Wohnraum hast, kannst du die darauf entfallenden Kosten nicht als Werbungskosten abziehen.

Häufige Fehler

Achte darauf, dass die Gesamtwohnfläche nicht kleiner ist als die Summe der Teilwohnflächen, die du in Zeile 12 angibst. ELSTER prüft das und gibt sonst einen Fehler aus.

Wenn du eigengenutzten, unentgeltlich überlassenen oder als Ferienwohnung genutzten Wohnraum erklärst, darf die Angabe der Gesamtwohnfläche nicht fehlen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

  • Trage die Fläche ohne Komma oder Punkt ein, also als ganze Zahl.
  • Vergleiche die Gesamtwohnfläche mit den Teilflächen in Zeile 12.
  • Lass die Zeile nicht leer, wenn du andere Wohnflächen im Formular angibst.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 100750270Bitte machen Sie Angaben zur Gesamtwohnfläche (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 2618Die erklärte Gesamtwohnfläche ist kleiner als die Summe der darin enthaltenen Teilwohnflächen (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 2617Die Angabe der Gesamtwohnfläche fehlt, obwohl eigengenutzter Wohnraum oder unentgeltlich überlassener Wohnraum beziehungsweise Wohnraum, der als Ferienwohnung genutzt wird, erklärt wurde (Anlage V).

Zeile 11 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202511
202410
20239
2016–20228

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 11 ein?

Trage die Gesamtwohnfläche des Objekts in Quadratmetern ein. Die Zahl muss ohne Nachkommastellen angegeben werden. Zubehörräume wie Keller, Dachböden, Schuppen und Garagen gehören nicht dazu.

Muss ich die Gesamtwohnfläche angeben, wenn ich eigengenutzten Wohnraum habe?

Ja. Wenn du eigengenutzten oder unentgeltlich überlassenen Wohnraum erklärst, verlangt ELSTER die Angabe der Gesamtwohnfläche. Fehlt sie, meldet das Programm einen Fehler.

Was passiert, wenn die Gesamtwohnfläche kleiner ist als die Teilflächen?

Dann gibt ELSTER einen Fehler aus. Die Gesamtwohnfläche muss mindestens so groß sein wie die Summe der in Zeile 12 angegebenen Teilwohnflächen.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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