Anlage V Zeile 72: Verteilter Erhaltungsaufwand aus 2024 – Summe
In Zeile 72 trägst du die Summe der 2025 abzugsfähigen Anteile aus Erhaltungsaufwendungen von 2024 ein, die du nach §§ 11a, 11b EStG oder § 82b EStDV verteilst. Die Einzelbeträge stehen in den Zeilen 70 und 71.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Abzugsfähige WerbungskostenWerbungskosten › Summe | 142 | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 72?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Einzelbeträge ohne Summe in Zeile 72 Summe in Zeile 72 ohne Einzelbeträge in den Zeilen 70 und 71 Summe in Zeile 72 stimmt nicht mit den Einzelbeträgen überein
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100700003Es wurden einzelne Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück angegeben, die Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100700002Die angegebene Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück auf der Anlage V stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe der erklärten Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück überein (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750241Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei den Erhaltungsaufwendungen nach den §§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV aus dem Jahr die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750242Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei den Erhaltungsaufwendungen nach den §§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV aus dem Jahr Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750243Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen der Werbungskosten zu den Erhaltungsaufwendungen nach den §§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV aus dem Jahr nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).
Zeile 72 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2024–2025 | 72 |
| 2023 | 71 |
| 2020–2022 | 46 |
| 2019 | 47 |
| 2016–2018 | 45 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage V Zeile 72 ein?
Ist Zeile 72 die Summe aller Werbungskosten?
Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 72?
Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick
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