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Anlage V 2025 · Zeile 43

Anlage V Zeile 43: AfA für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind

In Zeile 43 gibst du an, wie du die AfA für Wirtschaftsgüter ermittelt hast, die keine Gebäude sind, und machst die Einzelangaben dazu. Die Beträge trägst du in Zeile 44 ein.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Absetzung für Abnutzung wie Vorjahr / laut ErläuterungWerbungskosten › durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt– Auswahl
  • 1 = wie Vorjahr
  • 2 = laut Erläuterung
Einzelangaben (z. B. Bezeichnung, Anschaffungskosten und -datum, Nutzungsdauer)Werbungskosten › durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt– Text

Was gehört in Zeile 43?

Zeile 43 betrifft die Absetzung für Abnutzung (AfA) für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, zum Beispiel bewegliche Wirtschaftsgüter wie eine Einbauküche.

Du gibst hier an, wie die AfA ermittelt wurde. Zur Auswahl stehen die Werte 1 = wie Vorjahr und 2 = laut Erläuterung. Zusätzlich machst du Einzelangaben, zum Beispiel Bezeichnung, Anschaffungskosten, Anschaffungsdatum und Nutzungsdauer.

Zeile 43 gehört zu den Werbungskosten, die du durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelst, weil die Aufwendungen nur teilweise Werbungskosten sind. Gesamtbetrag, abzugsfähigen Anteil und abzugsfähige Werbungskosten trägst du in Zeile 44 ein. Kannst du die AfA direkt zuordnen, nutzt du Zeile 42. Die Summe steht in Zeile 45.

So füllst du die Zeile aus

Wähle zuerst aus, ob die AfA wie im Vorjahr fortgeführt wird oder ob du sie laut Erläuterung ermittelst, und beschreibe das Wirtschaftsgut in den Einzelangaben.

Die Einzelangaben müssen zusammen mit der Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben werden. Fehlt eine dieser Angaben, meldet ELSTER einen Fehler.

Die AfA für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, ermittelst du nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 1 EStG). Hat ein Wirtschaftsgut nicht mehr als 800 € (ohne Umsatzsteuer) gekostet, kannst du es im Jahr der Anschaffung voll absetzen. Diese Kosten trägst du in den Zeilen 80 bis 82 ein.

Häufige Fehler

Oft wird die Auswahl vergessen. Sobald du eine AfA für solche Wirtschaftsgüter angibst, verlangt ELSTER die Angabe, wie sie ermittelt wurde.

Ein weiterer Fehler ist, die Einzelangaben und die Höhe der Werbungskosten nicht gemeinsam anzugeben. Beides muss zusammen eingetragen werden.

  • Auswahl 1 = wie Vorjahr oder 2 = laut Erläuterung nicht gesetzt.
  • Einzelangaben fehlen, obwohl abzugsfähige Werbungskosten angegeben wurden.
  • Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten fehlt.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100750194Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde nicht angegeben, wie die Absetzung für Abnutzung für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, ermittelt wurde (möglichkeit, durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750164Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurden die Beschreibung der Absetzung für Abnutzung für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind und die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten nicht gemeinsam angegeben (möglichkeit, durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 43 ein?

Du trägst ein, wie die AfA für Wirtschaftsgüter ermittelt wurde, die keine Gebäude sind. Wähle 1 = wie Vorjahr oder 2 = laut Erläuterung und mache die Einzelangaben dazu.

Wann muss ich die Einzelangaben in Zeile 43 machen?

Die Einzelangaben und die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten müssen immer gemeinsam angegeben werden. Fehlt eine der beiden Angaben, meldet ELSTER einen Fehler.

Gilt Zeile 43 nur für bewegliche Wirtschaftsgüter?

Nein. Zeile 43 betrifft alle Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind. Das können auch andere Wirtschaftsgüter als bewegliche sein.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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