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Anlage V 2025 · Zeile 20

Anlage V Zeile 20: Umgelegte laufende Neben- und Betriebskosten

Hier trägst du die laufenden Neben- und Betriebskosten ein, die auf die Mieteinnahmen in den Zeilen 15 und 18 entfallen. Das sind die mit den Mietern vereinbarten Vorauszahlungen, nicht das Ergebnis der Nebenkostenabrechnung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
auf die Zeilen 15 und 18 entfallende laufende Neben- / BetriebskostenEinnahmen › Einnahmen aus umgelegten Neben- / Betriebskosten (z. B. Wasser, Allgemeinstrom, Müllabfuhr, Zentralheizung)104 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 20?

In Zeile 20 trägst du die laufenden Neben- und Betriebskosten ein, die auf die Mieteinnahmen in den Zeilen 15 und 18 entfallen. Typische Kosten sind Wasser, Allgemeinstrom, Müllabfuhr und Zentralheizung.

Das sind die Beträge, die du als Umlage mit den Mietern vereinbart hast und die du im jeweiligen Jahr vereinnahmt hast. Es handelt sich also um Einnahmen, nicht um deine eigenen Ausgaben für diese Kosten.

Die Beträge stammen aus den im Mietvertrag vereinbarten Vorauszahlungen. Die jährliche Nebenkostenabrechnung ist hier nicht maßgeblich; sie ist für die Nachzahlungen und Erstattungen in Zeile 21 relevant.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Die Kennzahl lautet 104.

Die Zeile gehört zum Block „Einnahmen aus umgelegten Neben- / Betriebskosten“ im Abschnitt Einnahmen.

Wenn du für ein Objekt Mieteinnahmen erklärst, musst du entweder Angaben zu den umgelegten Neben- und Betriebskosten machen oder in Zeile 24 ankreuzen, dass sie nicht gesondert vereinbart wurden.

  • Zeile 15: Summe der Mieteinnahmen für Wohnungen (Kennzahl 101)
  • Zeile 18: Summe der Mieteinnahmen für andere Räume (Kennzahl 102)
  • Zeile 21: Nachzahlungen und Erstattungen zu den Zeilen 15 und 18 (Kennzahl 111)
  • Zeile 24: Neben- / Betriebskosten wurden nicht gesondert vereinbart (Kennzahl 113)

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Umlagen zu vermieteten Objekten erklärst, aber keine Mieteinnahmen angibst.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn du Einzelbeträge zu den Einnahmen einträgst, die Summe der Einnahmen aber nicht erklärst.

Die Summe der Einnahmen muss rechnerisch mit den erklärten Einzelbeträgen übereinstimmen. Prüfe das vor dem Absenden.

Wenn du Mieteinnahmen angibst, aber keine Angaben zu den umgelegten Neben- und Betriebskosten machst und auch nicht erklärst, dass diese nicht gesondert vereinbart wurden, meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 2607Es wurden Umlagen zu vermieteten Objekten erklärt, jedoch keine Mieteinnahmen (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100700004Auf der Anlage V wurden Einzelbeträge zu den Einnahmen bei Einkünften aus dem bebauten Grundstück angegeben, die Summe der Einnahmen wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100700001Die angegebene Summe der Einnahmen bei den Einkünften aus dem bebauten Grundstück auf der Anlage V stimmt nicht mit dem sich rechnerisch ergebenden Betrag aus den erklärten Einzelbeträgen überein (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750265Bei den Einnahmen aus dem bebauten Grundstück wurden Mieteinnahmen angegeben, es wurden jedoch keine Angaben zu den umgelegten Neben- / Betriebskosten gemacht beziehungsweise nicht erklärt, dass diese nicht gesondert vereinbart wurden (Anlage V).

Zeile 20 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202520
2016–202213

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 20 ein?

Trage die laufenden Neben- und Betriebskosten ein, die auf die Mieteinnahmen in den Zeilen 15 und 18 entfallen. Das sind die vereinbarten Umlagen wie Wasser, Allgemeinstrom, Müllabfuhr oder Zentralheizung.

Sind in Zeile 20 die Beträge aus der Nebenkostenabrechnung einzutragen?

Nein. In Zeile 20 stehen die vereinbarten laufenden Vorauszahlungen für Neben- und Betriebskosten. Die Nebenkostenabrechnung ist für die Nachzahlungen und Erstattungen in Zeile 21 maßgeblich.

Was mache ich, wenn keine Neben- und Betriebskosten gesondert vereinbart wurden?

Dann kreuzt du Zeile 24 an. Ohne Angaben zu den Umlagen und ohne dieses Kreuz meldet ELSTER bei Mieteinnahmen einen Fehler.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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