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Anlage V 2025 · Zeile 67

Anlage V Zeile 67: Verteilter Erhaltungsaufwand aus 2023: direkt zugeordneter Anteil

In Zeile 67 trägst du den 2025 abziehbaren Anteil der Erhaltungsaufwendungen aus 2023 ein, die du auf mehrere Jahre verteilst und dem Objekt direkt zuordnen kannst.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
GesamtbetragWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt– Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 67?

Hast du 2023 größere Erhaltungsaufwendungen nach §§ 11a, 11b EStG oder § 82b EStDV auf mehrere Jahre verteilt, ziehst du 2025 den darauf entfallenden Jahresanteil ab.

In Zeile 67 steht dieser Jahresanteil, soweit er dem vermieteten Objekt direkt zugeordnet ist. Verhältnismäßig zugeordnete Beträge gehören in Zeile 68. Die Summe aus den Zeilen 67 und 68 trägst du in Zeile 69 ein (Kennzahl 141).

So füllst du die Zeile aus

Trage den Jahresanteil in Euro ohne Cent ein. Er ergibt sich aus der Verteilung, die du 2023 gewählt hast, zum Beispiel ein Drittel des Aufwands bei einer Verteilung auf 3 Jahre.

Die Jahresanteile aus 2021, 2022 und 2024 gehören in die Zeilen 61 bis 63, 64 bis 66 und 70 bis 72. Die Summe aller Werbungskosten steht in Zeile 83.

  • Zeile 67: direkt zugeordneter Jahresanteil aus 2023
  • Zeile 68: verhältnismäßig zugeordneter Jahresanteil aus 2023
  • Zeile 69: abzugsfähige Werbungskosten aus 2023 (Kennzahl 141)

Häufige Fehler

Oft wird hier der gesamte Erhaltungsaufwand aus 2023 eingetragen. Richtig ist nur der Anteil, der auf 2025 entfällt.

ELSTER prüft, ob Einzelbeträge und die Summe in Zeile 69 zusammen angegeben sind und übereinstimmen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100750160Der zur betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes angegebene Kürzungsbetrag übersteigt die Summe der Werbungskosten (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750236Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei den Erhaltungsaufwendungen nach den §§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV aus dem Jahr die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750237Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei den Erhaltungsaufwendungen nach den §§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV aus dem Jahr Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750238Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen der Werbungskosten zu den Erhaltungsaufwendungen nach den §§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV aus dem Jahr nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750162Bei der betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes wurde ein negativer Wert eingegeben. Dies ist nur denkbar, wenn negative Werbungskosten (zum Beispiel Erstattungen oder Rückzahlungen) gekürzt werden sollen, es liegen aber keine negativen Werbungskosten vor. Eine reguläre Kürzung von Werbungskosten ist mit einem positiven Wert einzugeben (Anlage V).

Zeile 67 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202567
202366

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 67 ein?

Den Anteil der 2023 entstandenen und auf mehrere Jahre verteilten Erhaltungsaufwendungen, der 2025 abgezogen wird, soweit du ihn dem Objekt direkt zuordnen kannst.

Ist Zeile 67 die Summe aller Werbungskosten?

Nein. Die Summe aller Werbungskosten steht in Zeile 83. Zeile 67 betrifft nur den Jahresanteil aus 2023.

Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 67?

Meist fehlt die Summe in Zeile 69 oder sie stimmt nicht mit den Einzelbeträgen aus den Zeilen 67 und 68 überein.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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