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Anlage V 2025 · Zeile 88

Anlage V Zeile 88: Betragsmäßige Kürzung der Werbungskosten

Trage hier ein, um wie viel Euro du deine Werbungskosten kürzt, wenn du einen Teil des Objekts verbilligt zu Wohnzwecken vermietest. Der Wert kommt aus deiner eigenen Berechnung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Betragsmäßige Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des ObjektsVerbilligte Vermietung zu Wohnzwecken (§ 21 Abs. 2 Satz 1 EStG)151 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 88?

In Zeile 88 trägst du ein, um welchen Betrag du deine Werbungskosten wegen einer verbilligten Vermietung zu Wohnzwecken kürzt. Die Zeile gehört zum Abschnitt „Verbilligte Vermietung zu Wohnzwecken“.

Die Kürzung betrifft nur den Teil des Objekts, der verbilligt überlassen wird. Den Betrag ermittelst du selbst, zum Beispiel aus dem Verhältnis der vereinbarten Miete zur ortsüblichen Miete.

Die Zeile ist die Alternative zur prozentualen Kürzung in Zeile 87. Du nutzt also entweder Zeile 87 oder Zeile 88, nicht beide.

  • Zeile 87: Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung (in %)
  • Zeile 88: Betragsmäßige Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung

So füllst du die Zeile aus

Gib den Kürzungsbetrag in Euro ohne Cent ein. Eine reguläre Kürzung trägst du als positiven Wert ein.

Ein negativer Wert ist nur denkbar, wenn du negative Werbungskosten kürzt, zum Beispiel Erstattungen oder Rückzahlungen. Liegen keine negativen Werbungskosten vor, ist der Wert positiv einzugeben.

Der Betrag darf die Summe deiner Werbungskosten in der Anlage V nicht übersteigen.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du in Zeile 87 und in Zeile 88 gleichzeitig Angaben machst. Diese Angaben schließen sich aus.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn der Kürzungsbetrag höher ist als die Summe der Werbungskosten.

Auch ein negativer Wert führt zu einer Fehlermeldung, wenn keine negativen Werbungskosten vorliegen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100750160Der zur betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes angegebene Kürzungsbetrag übersteigt die Summe der Werbungskosten (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750268Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde gleichzeitig angegeben, dass die Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung prozentual zu kürzen sind, als auch, dass die Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung betragsmäßig zu kürzen sind. Diese Angaben schließen sich aus (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750162Bei der betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes wurde ein negativer Wert eingegeben. Dies ist nur denkbar, wenn negative Werbungskosten (zum Beispiel Erstattungen oder Rückzahlungen) gekürzt werden sollen, es liegen aber keine negativen Werbungskosten vor. Eine reguläre Kürzung von Werbungskosten ist mit einem positiven Wert einzugeben (Anlage V).

Zeile 88 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202588
202387

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 88 ein?

Den Betrag in Euro, um den du deine Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objekts kürzt. Der Wert ergibt sich aus deiner eigenen Berechnung.

Kann ich Zeile 87 und Zeile 88 gleichzeitig ausfüllen?

Nein. Die prozentuale Kürzung in Zeile 87 und die betragsmäßige Kürzung in Zeile 88 schließen sich aus. ELSTER meldet sonst einen Fehler.

Darf der Kürzungsbetrag negativ sein?

Nur wenn du negative Werbungskosten kürzt, zum Beispiel Erstattungen oder Rückzahlungen. Sonst gibst du einen positiven Wert ein.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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